Wenn die Sonne scheint, dann erzeugen Photovoltaik-Anlagen viel Strom, der dann im Eigenheim verbraucht oder ins Stromnetz eingespeist wird. Dieser Strom belastet die Netze vor allem in den sonnenreichen Mittagsstunden. Daher hat die Bundesregierung es sich zur Aufgabe gemacht, der Belastung der Netze zu entgegenzuwirken. Das soll mit dem Solarspitzen-Gesetz nun umgesetzt werden, dass der Bundestag am Freitag noch verabschiedet hat. In der Theorie erweist sich das Gesetz auch als gut ausgearbeitetes Papier, welches bei vielen Anklang finden wird.
Bisherige Versäumnisse haben Vertrauen verspielt
Darin stehen unter anderem Punkte wie eine Entbürokratisierung der Direktvermarktung, eine flexiblere Steuerung von Bestandsanlagen oder die Kappung der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen. Alles Maßnahmen, die im Sinne einer zukunftsfähigen Solarbranche stehen und richtige Anreize für Photovoltaik-Anlagenbesitzer oder Kunden setzen. Dennoch entsteht im Markt eine gewisse Zurückhaltung. Sollen Kunden jetzt kaufen oder vielleicht doch lieber warten, bis alles in trockenen Tüchern ist?
Diese Zurückhaltung rührt nicht zuletzt aus den dürftigen politischen Entscheidungen der letzten Jahre. Es entstehen Flashbacks zur KfW 442-Förderung oder dem verpassten Resilienzbonus.
Alles politisches Kräftemessen der einzelnen Parteien, in dessen Zentrum die Solarbranche war. Das hat das Vertrauen in zukünftige Entwürfe zerstört.
Die Einspeisevergütung als Modell der Vergangenheit
Als die Einspeisevergütung im Jahr 2000 mit dem EEG eingeführt wurde, war sie ein notwendiges Instrument, um die damals teuren Photovoltaik-Anlagen wirtschaftlich attraktiv zu machen. Betreiber konnten ihren Strom zu Höchstpreisen ins Netz einspeisen und damit hohe Renditen erzielen.
Eine Strategie, die damals sinnvoll war, heute aber zunehmend an ihre Grenzen stößt. Mittlerweile hat sich der Markt radikal verändert: Solarmodule sind deutlich günstiger, der Eigenverbrauch steht im Fokus, und moderne Speichertechnologien ermöglichen es, Strom dann zu nutzen, wenn er gebraucht wird.
Vergessenes Potenzial: Warum der Umbau alter Volleinspeise-Anlagen als Chance gesehen werden sollte
Die aktuelle Einspeisevergütung bildet die Entwicklung in der Branche nur unzureichend ab und alte Volleinspeise-Anlagen belasten die Netze zu Spitzenzeiten stark. Ein entscheidender Punkt wurde im Solarspitzen-Gesetz nicht berücksichtigt: Die Möglichkeit, alte Volleinspeise-Photovoltaik-Anlagen auf Eigenverbrauch um- und mit Speichern nachzurüsten. Dabei könnte genau diese Maßnahme eine doppelte Entlastung bringen – sowohl für das Stromnetz als auch für den Bundeshaushalt, der die Förderung der EEG-Anlagen finanziert.
Viele Anlagen, die in den frühen 2000er Jahren mit hohen Einspeisevergütungen ans Netz gegangen sind, speisen ihren gesamten Strom nach wie vor ins Netz ein. Das macht heute jedoch immer weniger Sinn. Moderne Batteriespeicher ermöglichen es, Solarstrom direkt vor Ort zu nutzen und damit Netzspitzen zu vermeiden. Wäre der Umbau auf Eigenverbrauch offiziell erleichtert und gefördert worden, könnten diese Anlagen nicht nur weiter wirtschaftlich betrieben werden, sondern auch einen wertvollen Beitrag zur Netzstabilität leisten.
Doch stattdessen bleiben viele Betreiber in alten Strukturen gefangen, weil eine Umrüstung oft mit bürokratischen Hürden und finanziellen Nachteilen verbunden ist sowie im EEG eine einfache Weiter-so-Regelung vorgesehen ist. Dagegen hätte eine einfache Regelung, die den flexiblen Umbau erlaubt, hier Abhilfe schaffen können – und gleichzeitig die öffentliche Hand entlastet, die nach wie vor Einspeisevergütungen für Altanlagen zahlt.
Eine Reform der Vergütungsmodelle ist daher längst überfällig und das EEG in seiner jetzigen Form sollte definitiv überarbeitet werden.
Netzstabilität durch intelligente Steuerung
Eines der Hauptziele des Gesetzes ist es, Netzüberlastungen zu vermeiden, indem Einspeisung und Verbrauch besser aufeinander abgestimmt werden. Der Rollout von Smart Metern und die schrittweise Ausweitung der Direktvermarktungspflicht sind sinnvolle Maßnahmen, um Stromerzeugung flexibler zu gestalten. Besonders die Förderung des Eigenverbrauchs zeigt, dass Politik und Wirtschaft die Zeichen der Zeit erkannt haben: Solarstrom sollte möglichst dort genutzt werden, wo er produziert wird.
Eigenverbrauch als Chance – aber mit Unterstützung
Dass der Eigenverbrauch gestärkt wird, ist ein wichtiger Hebel für eine nachhaltige Stromversorgung. Wer mehr von seinem eigenen Solarstrom nutzt, entlastet die Netze und spart gleichzeitig Geld. Doch hier braucht es klare Rahmenbedingungen: Investitionen in Speicher und Energiemanagementsysteme müssen attraktiver werden, damit private Haushalte und Unternehmen ihre Solarenergie bestmöglich nutzen können.
Das Gesetz sieht vor, dass die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen ausgesetzt wird, wenn die Strompreise an der Börse negativ sind. Um finanzielle Nachteile für die Betreiber gering zu halten, werden diese Zeiten am Ende der Förderdauer hinzugerechnet. Schon heute können Anlagenbetreiber Einspeisung zu Spitzenzeiten vermeiden und gleichzeitig ihren Eigenverbrauch automatisiert optimieren. Sogenannte Heim-Energiemanagementsysteme (HEMS) sorgen für die bestmögliche Nutzung des Solarstroms vom Dach und verringern die Einspeisung zu Spitzenzeiten.
Digitalisierung als Schlüssel zum Erfolg
Die geplante Flexibilisierung der Solaranlagen durch Smart Meter und digitale Steuerungssysteme ist grundsätzlich der richtige Weg. Doch es braucht einen schnellen und flächendeckenden Rollout, um die Vorteile voll auszuschöpfen. Zudem muss sichergestellt werden, dass Verbraucher von den neuen Technologien profitieren – durch faire Kostenverteilung und einfache Nutzungsmöglichkeiten.
In weiter Ferne: Energy-Sharing
Eine einfache Möglichkeit, die Stromnetze zu entlasten, ist das sogenannte Energy-Sharing. Österreich macht hier mit seinen Energiegemeinschaften vor, wie Nachbarn untereinander Strom handeln können und so den Strom in der Region verbrauchen, in der er produziert wird. Solche zukunftsweisenden Konzepte sind für Deutschland allerdings noch in weiter Ferne, obwohl es eine entsprechende EU-Richtlinie bereits seit 2019 gibt und sie längst in nationales Recht hätte umgesetzt werden müssen.
Fazit: Ein Schritt in die richtige Richtung – mit Luft nach oben
Das Solarspitzen-Gesetz ist ein wichtiger und richtiger Schritt hin zu einem modernen Strommarkt. Die verstärkte Steuerung der Einspeisung, die Förderung des Eigenverbrauchs und die Digitalisierung der Photovoltaik-Anlagen sind sinnvolle Maßnahmen, um Netzstabilität und Wirtschaftlichkeit in Einklang zu bringen. Es zeigt, dass die Politik die Herausforderungen der Energiewende erkannt hat und aktiv an Lösungen arbeitet. Mehr noch als in der Vergangenheit sind Besitzer von Photovoltaik-Anlagen angehalten, ihren Eigenverbrauch möglichst hochzuhalten.
Doch einige Punkte bleiben mit dem neuen Solarspitzen-Gesetz offen und damit das Potenzial wieder nicht voll ausgeschöpft.
— Die Autorin Sabrina Heerklotz ist Diplom-Ingenieurin für Elektrotechnik, leitende Angestellte in der Enerix-Systemzentrale und Projektleiterin für Energiemanagement bei Enerix. —
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Sollte als Werbung gekennzeichnet werden.
Enerix ist ein Strukturvertrieb, der ausschließlich wirtschaftliche Interessen verfolgt und kein neutraler Kommentator.
Hannes Meurer schreibt.
Enerix ist ein Strukturvertrieb, der ausschließlich wirtschaftliche Interessen verfolgt und kein neutraler Kommentator.
@ Hannes Meurer.
Da steigen Sie leider nicht tief genug in die Materie Energiewende ein, sonst würde Ihnen auffallen dass – wenn das Werbung sein sollte – in erste Linie Werbung für die Entwicklung der Energiewende ist, wofür dieses Forum ja prädestiniert ist. Die Energiewende besteht nicht nur aus einem „wirtschaftlichen“ Aspekt ( Angebot, ) für das es gilt Werbung zu machen, sondern ist vordergründig eine gesellschaftliche Veränderung, die in einem Fachforum wie diesem ein Thema ist.
Aussschließlich aus Sicht eines Solateuers könnte man das noch als Werbung sehen, aber die Vertreterin von „Enerix“ ist mit diesem Artikel ja schon eine Stufe weiter, dierekt bei der Energiewende. Und tut somit nichts anderes als alle Kommentatoren hier auch, nämlich ihre Meinung kund tun zum Thema.
Die Frage ist ja, was ist denn ein „neutaler Kommentar“? Über dem Artikel steht klar „Meinung“ und Meinung ist Meinung und nicht neutral, aber das haben wir auch schon oft genug erklärt.
Ich verstehe nicht, warum sich die heutige Politik noch mit Volleinspeiseanlagen aus den „frühen 2000ern“ beschäftigten soll. Nach meiner Definition waren die frühen 2000er spätestens Ende 2005 vorbei. Zu diesem Zeitpunkt waren deutschlandweit grob 3GW PV installieren. Erst Ende 2008 wurden 10GW Gesamtleistung überschritten.
Zum Vergleich, 2023 und 2024 wurden jeweils über 15GW ZUSÄTZLICH installiert.
Und die Anlagen, die nach 20 Jahren aus der Förderung fallen sind ab dann nur noch als Eigenverbrauchsanlagen sinnvoll nutzbar.
Naja
So optimistisch sehe ich das Gesetz nicht . Wenn die Netze jetzt schon Probleme haben beim normalen Strom Transport,egal in welche Richtung, kann es wenn zusaetzlich Strom fließt noch genauso
schlimm sein.
Insbesondere so Forderungen wie „hoher Eigenverbrauch“ sind nicht einfach umsetzbar
und kommen im Winter böse auf das Stromnetz zu.
Im Sommer können alle ihr E Auto selbst aufladen durch PV Strom aus der Nachbarschaft ( nicht jeder hat ja PV und es wird entstehungsnah im Netz verbraucht)
, aber im Winter muss halt dann auch der ganze Strom auch dahin. Fuer die bisherige Menge
und zusaetzlich E Autos,Waermepumpen …
Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung ist eine monetäre, wirtschaftliche Angelegenheit, die durch unterschiedliche Messkonzepte ermöglicht wird. Netzüberlastung ist eine physikalische Angelegenheit, die unabhängig vom Messkonzept ist und lokal auftritt. Konsumenten werden durch dezentrale PV-Installationen zu Produzenten und somit zu Prosumern. Die eigentlich für die Netzstabilität zuständigen Netzbetreiber sind durch die Dezentralität überfordert. Energiemanagementsysteme sind der zentrale Schlüssel um Netzüberlastungen zu vermeiden. Lokale Speicher sind dabei hilfreich. Nationale Börsenstrompreise haben keine Wirkung im Hinblick auf lokale Probleme der Netzüberlastung.
Ein Übertragungsnetzbetreiber (erklärt durch dessen Vorsitzenden) sieht gerade für die Jahre 2025 und 2026 die Netzstabilität gefährdet und möchte durch Dritte, im Auftrag der Netzbetreiber, notfalls kleine Photovoltaikanlagen, in hoher einstelliger Gigawatt-Leistung (ansteuern oder auch) abregeln lassen können, wenn zuviel Solarstrom produziert werde.
Das müsste noch genauer erklärt werden?
Michael Brod schreibt.
Netzüberlastung ist eine physikalische Angelegenheit, die unabhängig vom Messkonzept ist und lokal auftritt. Konsumenten werden durch dezentrale PV-Installationen zu Produzenten und somit zu Prosumern. Die eigentlich für die Netzstabilität zuständigen Netzbetreiber sind durch die Dezentralität überfordert.
@ Michael Brod.
Diese „Überforderung“ haben sich die Netzbetreiber selbst eingebrockt, als sie 2010 mit verantwortlich waren, dass die Erneuerbaren nicht mehr zwingend in die Bilanzkreise gewälzt werden, sondern separat am Spotmarkt der Börse, quasi als Überschuss verramscht werden müssen. Nicht mehr in den Bilanzkreisen, das heißt nicht mehr in den Standard Last Profilen ( SLP ) der Verbraucher, und somit außer Kontrolle sind, Außer Kontrolle das heißt, sie müssen nicht mehr zwingend Day Ahead dem Vortagshandel, wo die kontrollierte Feinabstimmung stattfindet angeboten werden. Kommen somit zusätzlich in die Netze und sorgen für das Chaos, das sich ständig an anderen Stellen bemerkbar macht.
„Eine einfache Möglichkeit, die Stromnetze zu entlasten, ist das sogenannte Energy-Sharing. Österreich macht hier mit seinen Energiegemeinschaften vor, wie Nachbarn untereinander Strom handeln können und so den Strom in der Region verbrauchen, in der er produziert wird. Solche zukunftsweisenden Konzepte sind für Deutschland allerdings noch in weiter Ferne, obwohl es eine entsprechende EU-Richtlinie bereits seit 2019 gibt und sie längst in nationales Recht hätte umgesetzt werden müssen.“
Interessant, nicht wahr? Wer sich gegen diesen Gesetzesverstoß – einen von vielen – auf die Straße gesetzt hat, wird mit maximaler Härte verfolgt…
Ein guter Artikel, für ein Fachforum, der unverkennbar die Handschrift einer Autorin trägt, die aus der vordersten Front der Energiewende kommt, und sowohl mit der Theorie, als auch mit der Praxis vertraut zu sein scheint. Hoch interessant für diejenigen hier, die bereit sind die Zusammenhänge Energiewende näher kennenzulernen.
Lasst mich zwei ihrer Punkte raus greifen, und miteinander in Verbindung bringen.
Vom einen, der da lautet „Die Einspeisevergütung als Modell der Vergangenheit“
Zum dem anderen wo es heißt „Vergessenes Potenzial: Warum der Umbau alter Volleinspeise-Anlagen als Chance gesehen werden sollte“
Dazu die alten Volleinspeiseanlagen unter der Lupe, und wo ohne Zweifel Potenzial schlummert..
Zitat..aus dem Artikel. .Die aktuelle Einspeisevergütung bildet die Entwicklung in der Branche nur unzureichend ab und alte Volleinspeise-Anlagen belasten die Netze zu Spitzenzeiten stark. Ein entscheidender Punkt wurde im Solarspitzen-Gesetz nicht berücksichtigt: Die Möglichkeit, alte Volleinspeise-Photovoltaik-Anlagen auf Eigenverbrauch um- und mit Speichern nachzurüsten. Dabei könnte genau diese Maßnahme eine doppelte Entlastung bringen – sowohl für das Stromnetz als auch für den Bundeshaushalt, der die Förderung der EEG-Anlagen finanziert. Zitat Ende.
Die „zusätzliche“ Entlastung für den Bundeshaushalt, von der die Autorin spricht wäre sogar enorm, und würde die Energiewende endlich vom Kosten/Nutzen Prinzip profitieren lassen. Die Nebelkerze EEG Konto, wo die Milliarden Ausgleichszahlungen durch den Staat nur deshalb zustande kommen, weil die Strom Großhandelspreise sinken. ,was ja ein Nutzen durch den EEG Strom ist, wäre überflüssig.
Und nun zur Exekutive… ab sofort für alle Neuanlagen keine Einspeisevergütung mehr. Die werden ausschließlich als Prosumer,, das heißt Produzenten, und Selbstverbraucher, geführt, und mit ihrem Überschuss zu Selbstvermarkter. Der virtuelle „Giga Speicher“ von z.B. 1Komma5° und anderen Protagonisten warten schon. Für die noch laufenden Anlagen übernimmt der Staat direkt die Vergütungen. Der Umweg über das EEG Konto, wo jährlich die Milliarden Ausgleichszahlungen kreiert werden, fällt weg. Ich denke das mit den dazu gehörenden Heimspeicher erledigt sich von selbst
Ich kann mir nicht vorstellen, was die Autorin anderes meinen könnte, wenn sie von Entlastung des Bundeshaushalts spricht.
also verschenke ich meinen Strom, oder werde Kunde von 1Komma5 oder Enpal oder sonnen??? Oder ein Direktvermarkter für 50€/Monat??
Das Problem des EEG´s ist ein ganz anderes, die Spekulation an der Börse muss aufhören, negative Strompreise sind ein Witz, entweder der Strom ist was Wert oder nicht, weniger als 0€ muss verboten werden. Die Direktvermarkter müssen durch Steuerung, welche heute schon problemlos möglich ist, dazu gezwungen werden den Marktwert-Solar auf einem Mittel von 9-10cent zu halten.
Wo steht eigentlich, dass die Altanlagen nicht auf Eigenverbrauch umgeschaltet werden können? Man entscheidet jedes Jahr neu ob man Eigenverbrauch oder Volleinspeise möchte. So sagt es jedenfalls das EEG.
Aber bei 50c Vergütung, wozu einen teuren Speicher kaufen?!
PB schreibt.
Das Problem des EEG´s ist ein ganz anderes, die Spekulation an der Börse muss aufhören, negative Strompreise sind ein Witz, entweder der Strom ist was Wert oder nicht, weniger als 0€ muss verboten werden. Die Direktvermarkter müssen durch Steuerung, welche heute schon problemlos möglich ist, dazu gezwungen werden den Marktwert-Solar auf einem Mittel von 9-10cent zu halten.
@ PB
Grundsätzlich haben Sie Recht, das Problem des EEG ist ein anderes, und beginnt mit dem „Faulen Ei“ das ihm und der gesamten Energiewende 2010 ins Nest gelegt wurde, als die Erneuerbaren aus dem System, das heißt aus den Bilanzkreisen der Versorger raus genommen wurden, und separat an der Börse quasi als Überschuss verkauft werden müssen.. Der EEG Strom kommt seit dem zusätzlich in die Netze, und wird von da an „Wertlos“ zum Verramschen freigegeben. Damit ist für jeden logisch Denkenden das ganze Dilemma erklärt. Die Autorin des Artikels zeigt aber dass sie weiß wie der Hase läuft, und macht Vorschläge, die durchaus auch eine Lösung herbeiführen würden.
Was soll das Bashing von Volleinspeisern? Durch die Umdeklarierung von Einspeisung in Eigenverbrauch ändert sich elektrisch überhaupt nichts. Damit werden keine Netze entlastet. Netzdienlich gesteuerte Heimspeicher könnten schon helfen, kosten aber auch und vernichten einen guten Teil der geernteten Energie. Für wen sich das – etwa auf Basis variabler Netzentgelte nach § 14a EnWG – rechnet, sollte es tun. Ansonsten spricht nichts gegen Volleinspeisung. Gespeichert wird dann halt zentral.
Ralf Bischof schreibt.
Was soll das Bashing von Volleinspeisern? Durch die Umdeklarierung von Einspeisung in Eigenverbrauch ändert sich elektrisch überhaupt nichts.
@ Ralf Bischof.
Doch… der Eigenverbrauch kommt doch mit dem öffentlichen Netz gar nicht in Berührung, weil er direkt im Hausnetz verbraucht wird.
Lieber Hans Diehl,
Ralf Bischof hat da schon recht. Solange ein Speicher nicht ins Spiel kommt ändert sich an der Netzüberlastung nichts. Beispiel: Volleinspeisung unserer Bürgersolaranlage auf einer Schule, gebaut Mitte 2010. Angenommen die Schule verbraucht gerade so viel Strom wie unsere Anlage liefert. Physikalisch läuft der PV-Strom über unseren Zähler dann direkt auf den Bezugszähler der Schule. Aus dem Netz wird nichts bezogen. Die Schule zahlt an ihren Energieversorger und wir bekommen unsere Einspeisevergütung vom Netzbetreiber. Falls in den Ferien der Stromverbrauch der Schule null ist, geht unser Strom komplett ins Netz. Und das wäre bei Umstellung auf Eigenverbrauch nicht anders.
Michael Brod
Ralf Bischof hat geschrieben, durch die Umstellung auf Eigenverbrauch ändert sich „überhaupt nichts“. Bei oberflächlicher Betrachtung, mag das so aussehen. Aber leider kennt er nicht die Zusammenhänge in unserem, für die Energiewende, unpassenden Strommarktdesign. Denn auch ohne Heimspeicher werden die Netze, – zu mindestens um den Eigenbedarf – entlastet, vorausgesetzt der Einspeiseanschluss stimmt. Das heißt die PV Anlage auf dem eigenen Dach speist ins Hausnetz ein, und der eigene Bedarf ist verbraucht, bevor der Rest ins öffentliche Netz zum Verkauf an die Börse fließt. Und an die Börse fließen müsste der auch nicht, wenn die Erneuerbaren noch in den Bilanzkreisen, vorrangig verbraucht werden müssten, wie das bis 2010 der Fall war.
Un schon wieder lässt das „Faule Ei“ von 2010 grüßen.
Alles kommt zurück auf den Anreiz
1. Den eigenen Verbrauch entsprechend der Produktion, oder auch des Börsenstrompreises schieben
2. Das gleiche mit Speichern. Diese Rolle können allerdings genauso gut die Stadtwerke übernehmen, anstatt über Netzüberlastungen jammern und PV abregeln. Das vermisse ich in dem neuen Gesetz: freie Hand für Abregelung, aber keine Verpflichtung konstruktiv zukünftige Abregelung zu vermeiden.
Insofern helfen Elektroautos, zum Beispiel an einer Wallbox, die auf Überschussladung geregelt werden kann.
Dass der Betrieb von Speichern lange Zeit über doppelte Besteuerung behindert wurde, hat natürlich nicht geholfen (Ich nehme mal an, dass dieses Hindernis mittlerweile beseitigt ist.)
Herr Diehl schreibt: „Denn auch ohne Heimspeicher werden die Netze, – zu mindestens um den Eigenbedarf – entlastet, vorausgesetzt der Einspeiseanschluss stimmt.“ Den Nachsatz „vorausgesetzt der Einspeiseanschluss stimmt.“ verstehe ich nicht. Was könnte da nicht stimmen.
Ich denke, Ralf Bischof sieht es elektrisch – hat er ja auch geschrieben – und Sie sehen es marktwirtschaftlich.
Durch das Solarspitzen-Gesetz soll die elektrische Überlastung der Netze durch marktwirtschaftlichen Anreiz vermieden werden. Nehmen wir mal wieder unsere Bürgersolaranlage auf der Schule in praller Sonne in Frankfurt am Main an einem Feiertag. Die Schule ist zu, aber Rechenzentren hier laufen 24-7 durch. Der Börsenpreis ist negativ und deshalb soll unsere Anlage gedrosselt werden. Ist das systemdienlich?
@ Michael Brod
Ich kann das „physikalisch“ und live beurteilen. Wir speisen ( 15 kWp ) ins Hausnetz ein,
da wird der grüne Strom vorrangig verbraucht, das heißt alle Verbraucher samt Speicher und E-Auto bedient, und ein eventueller Rest geht ins öffentliche Netz. Beobachten kann ich das auf einem Display im Hausflur. Wenn da tatsächlich mal Überschuss ( Grün ) angezeigt ist, kann man noch die Waschmaschine, den Rasensprenger oder sonst was anwerfen. Von Belastung des öffentlichen Netzes kann man da nicht reden. Wir handeln dabei total Energiewende konform. Unser PV Strom bleibt „Grün“ und wird nicht übers öffentliche Netz an der Börse zu Graustrom degradiert, wie 2010 beschlossen wurde. Das „Faule Ei“ das der Energiewende damals ins Nest gelegt wurde greift bei uns nicht.
Michael Brod.
Sie sollten von einem Sachkundigen den Einspeisepunkt eurer Bürgeranlage überprüfen lassen.
@ Michael Brod.
Komando zurück !!
Sie reden ja von einer Bürgeranlage auf einem fremden Dach. Da passt unsere Eigenverbrauchsvariante nicht die ich als Beispiel angeboten habe. Es sei denn, Sie finden mit der Schule eine EigenverbrauchsLösung.