Meldepflichten für Stecker-Solar-Geräte mit und ohne Stromspeicher

Schätzungsweise eine Million Photovoltaik-Balkonanlagen gibt es bereits in Deutschland. Marcus Vietzke, Geschäftsführer von Indielux und Mitbegründer der DGS-Arbeitsgruppe PVplug, sieht ein großes Potenzial, dass viele der Stecker-Solar-Geräte auch mit Batteriespeichern nachgerüstet werden. Er erklärt, welche Meldepflichten die Betreiber bezüglich Marktstammdatenregister und Netzbetreibern haben.
Balkonsolar, Stecker-Solar-Gerät
Image : Franz Bachinger auf Pixabay

pv magazine: Sehen Sie einen Trend, dass immer mehr Privathaushalte ihre Balkonkraftwerke auch mit Speichern kombinieren?

Marcus Vietzke (Foto): Ja, das ist ganz klar sichtbar, wenn man sich den Markt ansieht. Ein Indikator: Die Intersolar 2024. Das zentrale Thema waren Hybrid-Stecker-Solar-Geräte. Es gibt hier ein großes Kundenbedürfnis, da der integrierte Stromspeicher die Selbstversorgung auf etwa 40 Prozent verdoppelt.

Wie hoch schätzen sie die Zahl der Speicher, die mit Photovoltaik-Balkonanlagen gekoppelt sind?

Zu Hybrid-Stecker-Solar-Geräten liegen mir keine belastbaren Daten vor. Insgesamt schätze ich aber die Zahl der Stecker-Solar-Geräte in Deutschland auf rund eine Million. Das lässt sich hochrechnen. Etwa 400.000 Geräte unter einem Kilowattpeak sind im Marktstammdatenregister gemeldet und die HTW-Berlin Studie „Nutzung von Steckersolargeräten 2022“ geht von einer Meldequote von 44 Prozent aus. Alle gegenwärtigen und die zukünftigen Betreiber werden sich überlegen, ob ein Stromspeicher für sie wirtschaftlich ist. Das ist also ein großer Markt, Tendenz steigend.

Wenn ich eine Dachanlage und einen Speicher installiere, muss ich ja beide Komponenten getrennt im Marktstammdatenregister verzeichnen. Ist das bei Speichern zu Stecker-Solar-Geräten auch so?

Richtig, das sind leider getrennte Anmeldungen. Solaranlagen und Stromspeicher, die länger als sechs Monate am gleichen Netzanschluss betrieben werden, müssen im Marktstammdatenregister gemeldet werden. Eine Ausnahme für Stromspeicher, gibt es laut Bundesnetzagentur nicht.

Muss ich die Speicher auch beim Netzbetreiber melden, für die Stecker-Solar-Geräte selbst ist das ja entfallen?

Ja, Stromspeicher müssen beim Netzbetreiber gemeldet werden. Unabhängig davon, ob sie fest installiert oder an der Steckdose angeschlossen sind. Das ist aber leider kaum bekannt.

Ist die Anmeldung beim Netzbetreiber und Marktstammdatenregister für den Laien gut machbar?

Da ich 2017 nur die Laienanmeldung für Stecker-Solar-Geräte ohne Stromspeicher in die VDE-AR-N-4105 verhandelt habe, gibt es derzeit keine Laienanmeldung für Stromspeicher beim Netzbetreiber. Die meisten Anlagenbetreiber werden also vermutlich einen Meldeverstoß aus Unkenntnis begehen, weil sie den Stromspeicher nicht anmelden, sondern nur das Stecker-Solar-Gerät. Und alle die ihren Stromspeicher im Marktstammdatenregister mit anmelden, werden ausprobieren müssen, wie ihr Netzbetreiber nach dem Datenabgleich mit dem Marktstammdatenregister diese Meldung handhabt. Für die Stecker-Solar-Geräte gelten aber weiterhin folgende Regelungen: Wenn sie nicht mehr als 600 Voltampere an das öffentliche Stromnetz (Bedingung 3) abgeben, können sie gemäß VDE-AR-N-4105 mit dem Formular E8 vom Laien beim Netzbetreiber angemeldet werden. Für Stecker-Solar-Geräte mit weniger als 2000 Wattpeak Modulleistung (Bedingung 1) und 800 Watt Wechselrichterleistung (Bedingung 2) entfällt die Meldung beim Netzbetreiber.

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Wie könnte die Anmeldung vereinfacht werden und wo könnte dies zeitnah beschlossen werden?

Hier gibt es zwei mögliche Hebel. Zum einen das Normungsverfahren für die vermutlich noch in diesem Jahr anstehende Novellierung der VDE-AR-N-4105. In der neuen Fassung wird voraussichtlich die Laienmeldung von Stecker-Solar-Geräten von 600 auf 800 Voltampere hochgesetzt. Dabei gibt es ein öffentliches Einspruchsverfahren. Bei dieser Gelegenheit kann jede(r) Verbesserungsvorschläge einreichen. Die DGS-Arbeitsgruppe PVplug wird einen Vorschlag bereitstellen, der die Laienanmeldung für Stromspeicher bis 800 Voltampere einfordert, sodass diese bei der Anmeldung der Stecker-Solar-Geräte einfach mitgemeldet werden können.  Zum anderen kann auch der Gesetzgeber aktiv werden und die Meldebefreiung beim Netzbetreiber für Stecker-Solar-Geräte mit weniger als 2000 Wattpeak Modulleistung und 800 Watt Wechselrichterleistung um eine Bagatellgrenze für die maximale Speicherkapazität ergänzen.

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Kommentare

Thorsten
May 12, 2025

Neuerdings muss man bei ausgewählten Stromversorgern (hier Stromnetz Berlin GmbH) selbst für steckerfertige Solaranlagen mit smarten Speichern (Anker, etc.) auch die neu eingeführte ZEREZ-ID angeben – das nächste Regulierungsmonster.

Die Einspeisung ist bereits durch den Wechselrichter auf max. 800 W begrenzt und bei Steckersolargeräten erfolgt keine Rückvergütung, selbst wenn man einen 20000 KW Speicher dahinter hätte. Ob d

Die Meldung ist dabei so komplex ausgelegt (Berlin), dass es mich nicht wundern würde, wenn hier Aufträge für Elektroinstallateure generiert werden sollen oder der VDE/die Innung laut geklappert hat um mitzumischen (€€€).

Eigentlich war doch der Sinn der neuen Gesetzgebung aus 2024 (Solarpakt 1): Stecker in die Steckdose, max. MaStR (auch das ist schon Überregulierung bei max 800W Einspeisung abzgl Grundlast und Verlustleistung), ggf. Zählertausch, fertig.

Mario
Aug 30, 2024

Einfach eine Inselanlage schalten.
Meldepflicht entfällt komplett.
Die gewünschten Verbraucher auf die Insel legen, Netztrennschalter, fertig.
Übrigens, der entscheidende Vorteil einer Inselanlage: es gibt keine Beschränkungen in der Leistung.

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Wolfgang Gerlach
Aug 31, 2024

Sehr guter Tip. Mario ,danke !
Aber ich werde den Verdacht nicht los,
dass „hier wieder mal“ das Bürokratie- Wachstum absoluten Vorrang vor Logik/Vernunft hatte !?!
Vernünftig, wäre aus meiner Sicht,
wenn ein Haushalt, der „nur“ so viel „Speicherpower nutzt“,
wie seine HauptVerbraucher, wenn gleichzeitig am Netzt mindest benötigen NIX anzumelden hat:

also etwa 2 kW Waschmaschine + 3 kW Elektroherd = 5 kW bzw 5000 Wattpeak
DIE „man“ ohne „besondere Anmeldung“ auch installieren darf.

ALLES „mickrig kleinere“ halte für sittenwidrige Abzocke und Schikane
UND bösswilligen, weil absolut unnötigen „Bürokratie-Zubau“ .

Deine Anregung zur „Alternative Insel-Lösung“ möchte ich noch ergänzen:
Ich würde die „Insel schaltbar machen“ – zwecks Flexibilität + Versorgungssicherheit-
per ?manuellem? HauptSchalter, welcher -bei Bedarf- von Netzt auf Insel umschalten kann.

Alles Gute – und Glück auf !
Wolfgang Gerlach

Dirk Schiller
Aug 31, 2024

Exakt. Weitere Vorteile sind die Betriebsbereitschaft bei Stromausfall.

Ich migriere langsam die Beleuchtung im Haus meiner Mutter auf 12V, solar-gespeist. Das allerdings nicht nur wegen der Ausfallsicherheit, sondern auch, um ihren Verbrauch an Einwegbatterien für Lämpchen zu reduzieren. Vor allem ist dies auch noch effizienter als der Umweg über Wechselrichter (besonders ineffizient ist grid-forming -> USV) und mit Downvolting lässt sich die Effizienz noch einmal steigern.

Andreas
Aug 30, 2024

Ich finde es einfach nur schlimm das der Staat überall seine Hände aufhält. Wenn es Fair wäre würden die Netzbetreiber jedem der z.B. 1000kWh ins Netz im Sommer einspeisen tut diese im Winter z.B. Kostenlos aus dem Netz nehmen darf. Das wäre jedem Verbraucher absolut Fair. Aber nein, da verdienen die Betreiber und der Staat nichts. Deutschland ist nur noch eine Auspresswirtschaft für die Politiker. Ich finde es Traurig. Das Melderegister soll auch nur helfen wo die Ferrarizähler zuerst gewechselt werden müssen, sonst nichts.

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Julia
Sep 02, 2024

Wo bitteschön hält den der Staat die Hände auf ?
Wäre es auch absolut fair, wenn jeder Verbraucher im Dezember kostenlos die Erdbeeren aus dem Laden mitnehmen darf, wenn er im Juni die gleiche Menge aus dem eigenen Garten wieder mitbringt.

lord_icon
Aug 30, 2024

na vom Wissen zum Drosseln ist es noch ein laaaaaaanger Weg der hoffentlich nie beschritten wird.

Was willst du denn bei 800Watt noch drosseln?
Dafür ist ja wieder zusätzliche Technik notwendig. Z.B. RSE.
Und der WR müsste ja diese Reduzierung auch anbieten.
Und ein Messgerät am Einspeisepunkt müsste dann auch her um die 0% Einspeisung zu gewährleisten.

Da wird dann wohl keiner mehr ein Balkonkraftwerk aufbauen wollen… oder schlicht weg nicht anmelden. Und damit ist keinen geholfen

Devantier
Aug 30, 2024

Man muss davon immer ausgehen, dass der Netzbetreiber die Scheinspannung regulieren muss, dass es in heutigen Zeit fast nicht mehr möglich
Und bedarf einer großen Herausforderung, was die meisten Klein Betreiber nicht sehen. Daher möchte den Netzbetreiber auch wissen, wie viel wird eingespeist und vor allem, dass er auch drosseln kann.

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Alter Falter
Aug 30, 2024

Aber hallo, der Netzbetreiber gibt beim Bau von PV-Anlage einen COS phi vor und bekommt kostenlos Blindleistung, die das Netz entlastet und unnötige Verluste reduziert.

Da kommt es auf auf ein paar Balkonkraftwerke nicht an. Beim Betrieb eines Staubsaugers oder Induktionskochfeld frägt auch kaum jemant nach einer Blindleistungskompensation.

An Modulwechselrichter kann man meist COS phi einstellen oder sie gleich mit COS phi 0,9 ausliefern.

Alex
Aug 30, 2024

Nur durch die Eintragung im Marktstammregister wird doch gar nichts geregelt. Dazu hat jedes für Europa zugelassene Balkonkraftwerk die frequenzgesteuerte Drosselung.

HD
Aug 30, 2024

Die Netze werden im niedrigen Zehntausendstel-Bereich gesteuert (feinjustiert)?

Das bezweifle ich einfach mal ohne jegliche Fachkenntnis.

Frank Blechinger
Aug 30, 2024

Aus Erfahrung gehe ich davon aus, dass die meisten Balkonanlagenbetreiber ihre Anlage erst garnicht anmelden und den Speicher erst recht nicht.

Heinz Rollner
Aug 30, 2024

die Meldeverfahren gehören abgeschafft
Es ist völlig sinnlose Bürokratie.