Petition für Vereinfachungen für Photovoltaik-Balkonmodule fast am Ziel

Teilen

Andreas Schmitz will sich für mehr Photovoltaik-Balkonanlagen in Deutschland engagieren. Genauer gesagt, will er mehr Menschen ermöglichen, solche Stecker-Solar-Geräte ohne großen Aufwand zu installieren. Deswegen entschied er sich, eine Petition beim Deutschen Bundestag zu starten. Die Bedingungen: Wer es schafft, binnen vier Wochen 50.000 Unterschriften zu sammeln, wird von einem Ausschuss angehört und kann dort sein Anliegen vortragen. Unterstützt wird er in seinem Vorhaben vom Verein Balkonsolar, EWS Schönau und der Roßdorfer Energie-Gemeinschaft.

Am 17. Februar hatten sie den Text für ihre Petition formuliert und auf der Plattform des Bundestages eingereicht. Etwa drei Wochen sollte die Prüfung dauern. Kurz vor Ablauf dieser Zeit meldete sich dann auch die zuständige Referatsleiterin telefonisch bei Schmitz. Sie erklärte ihm, dass es bereits eine ähnliche Petition gegeben habe, die mit nur 82 Stimmen gescheitert sei. Da es unüblich sei, zwei Petitionen für einer Gesetzesänderung zuzulassen, wollte sie den Teil mit der Änderung des Wohneigentumsgesetz §20a rausnehmen. In der anderen Petition ging es aber nicht um Stecker-Solar-Geräte, sondern die “Umwandlung von Rasenflächen in insektenfreundliche Wildblumenwiesen”, erzählt Schmitz. Er stellte dann jedoch fest, dass auch in dieser Petition Vereinfachungen für Photovoltaik-Anlagen gefordert wurden.

Schmitz versuchte in der Folge, die Änderung seiner Petition zu verhindern und gleichzeitig zu erreichen, dass auch sein Anliegen auf der Plattform veröffentlicht wird. Zwischenzeitlich sah es nicht gut aus, Schmitz erhielt von der Referatsleiterin eine Absage. Doch er wollte nicht aufgeben. Er und seine Mitstreiter trafen sich mit Rechtsanwälten und kontaktierten Bundestagsabgeordnete.

Die Quintesse der Gespräche sei gewesen: Die Absage sei nicht haltbar und auch willkürlich, berichtet Schmitz. Zumal das Petitionsrecht auch „keine Gnade des Bundestages, sondern ein Grundrecht“ sei. Letztendlich hätten Abgeordneter verschiedener Bundestagsfraktion Druck auf die Verwaltung ausgeübt. All das hatte Erfolg und am 30. März ging die Petition in ihrer ursprünglichen Version dann doch online.

Wie groß der Unterstützerkreis für das Anliegen ist, zeigte sich schnell. Mehr als 42.000 Menschen haben die Petition bisher unterzeichnet. Noch bleiben 13 Tage, um das Quorum von 50.000 Unterzeichnern zu erreichen und Schmitz in einem Bundestagsausschuss seine Anliegen vorbringen. Es geht darum, die Leistungsgrenze für die Stecker-Solar-Geräte von 600 auf 800 Watt zu erhöhen. Zudem dürfe ein anstehender Zählertausch kein Ablehnungsgrund für Balkonanlagen sein und als Übergangslösung dann auch rückwärtsdrehende Zähler erlaubt sein. Zudem müsse die Anmeldung vereinfacht werden. All diese Forderungen hat auch der VDE in einem Positionspapier bereits formuliert. Die Initiatoren der Petition wünschen sich eine schnelle Umsetzung. Auch müssten das Bürgerliche Gesetzbuch und Wohneigentumsgesetz so geändert werden, dass Stecker-Solar-Geräte genauso wie Wallboxen behandelt werden.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.