EEG 2023 unbefriedigend: Netzwerk fordert bessere Bedingungen für Agri-Photovoltaik

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Agri-Photovoltaik braucht ein eigenes Fördersegment, um das volle Potenzial dieses Anwendungsfalls ausschöpfen zu können. So die Einschätzung von 19 Mitgliedern des wissenschaftlichen Netzwerkes „Arbeitsgruppe Begleitforschung Agri-Photovoltaik“, dass sich mit den Hürden, die dem Hochlauf der Agri-Photovoltaik im Weg stehen, befasst. In einem Positionspapier legen die Forschenden den Korrekturbedarf für den Agri-Photovoltaik-Hochlauf offen.

Demnach sollen Förderbedingungen neu geprüft werden. Durch EEG 2023 Novellierung dürfen ausschreibungspflichtige und nicht-ausschreibungspflichtige Agri-Photovoltaik-Anlagen auch gefördert werden. In den neuen Vergütungssätzen werden Agri-Photovoltaik-Anlagen eine Technologieprämie von 1,2 Cent pro Kilowattstunde eingeräumt. Die Prämie soll die erhöhten Kosten vor allem bei der Aufständerung ausgleichen. Allerdings sei das zu wenig und Agri-Photovoltaik-Anlagen bei den Ausschreibungen immer noch nicht wettbewerbsfähig.

Außerdem sei es noch nicht klar, ob die Technologie-Prämie von 1,2 Cent auch bei Vorhaben in der Innovationsausschreibung gelten würde. Die Autoren fordern die Bundesregierung auf, zu dieser Frage möglichst schnell Rechtssicherheit zu schaffen.

Eigenes Ausschreibungssegment

Als Alternative zur Technologie-Prämie schlägt eine Arbeitsgruppe des Netzwerks vor, bei Ausschreibungen ein eigenes technologieoffenes Fördersegment für Agri-Photovoltaik-Anlagen einzurichten. Das würde auch dazu führen, dass kleinere Photovoltaik-Anlagen gefördert werden können. So sei es wahrscheinlicher, dass Landwirte selbst Eigentümer und Betreiber der Anlagen werden können. Das erhöhe die Akzeptanz. Die Höhe der Prämie für nicht-ausschreibungspflichtige Anlagen könne sich dann an Ausschreibungsergebnissen orientieren.

„Diese Anlagen können einen maßgeblichen Beitrag zur Energiewende leisten. Dafür brauchen sie dringend Aussicht auf eine angemessene Förderung“, sagt Junior-Professor Andreas Schweiger, Leiter des Fachgebiets Pflanzenökologie an der Universität Hohenheim.

Mehr Forschung, weniger Kosten

Ein eigenes Ausschreibungskontigent für Agri-Photovoltaik kann den Wettbewerb innerhalb dieses Anwendungsfalles steigern. Das würde Anreize zur Entwicklung der Technologie und zur weiteren Kostensenkung setzen, wie es in dem Positionspapier heißt.

„Damit die Flächen unter den Modulen optimal bewirtschaftet werden können, müssen die Anlagen bestimmte Voraussetzungen erfüllen“, ergänzt Lisa Pataczek, wissenschaftliche Mitarbeiterin in dem Forschungsprojekt. „Nur durch gezielte Forschung können wir herausfinden, wie man die Anlagen wirtschaftlich und ökologisch am besten einsetzen kann“.

Zudem monieren die Autoren des Papiers, dass Agri-Photovoltaik-Anlagen keine privilegierten Bauvorhaben seien. Wer so eine Anlage errichten will, müsse daher eine Änderung des Flächennutzungsplans der Kommune beantragen. Der zusätzliche bürokratische Aufwand verzögere den Ausbau. Daher sollen Agri-Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Flächen als privilegierte Bauvorhaben gelten, um so die Genehmigungsverfahren abzukürzen.

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