Neue Förderregeln in Kraft – Wärmepumpen erhalten bis zu 40 Prozent

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Seit 1. Januar ist die Förderrichtlinie für den Einbau umweltschonender Heizungssysteme in Kraft. Somit können jetzt auch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln wie Propan den Fünf-Prozent-Förderbonus erhalten, den zuvor nur Wärmepumpen mit Erdwärme, Abwasser oder Grundwasser als Wärmequelle erhalten haben.

Bereits im Oktober legte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz entsprechende Richtlinienentwürfe vor. Zum 30. Dezember 2022 wurden die neuen Richtlinien verabschiedet und traten zum Jahreswechsel in Kraft.

Bis zu 40 Prozent

Die neuen Förderregeln erlauben eine Förderung von Wärmepumpen von bis zu 40 Prozent. Der Grundfördersatz für Wärmepumpen sind 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Hinzu kommen je nach Bauart der Wärmepumpe ein Fünf-Prozent-Förderbonus sowie eine Zehn-Prozent-Prämie für den Tausch eines alten ineffizienten Heizungssystems.

Ab dem Jahr 2028 werden nur noch Wärmepumpen gefördert, die ein natürliches Kältemittel verwenden. Allerdings verweist das Bundesministerium auch auf offene Verhandlungen um eine F-Gase-Verordnung, die auch teilfluorierte Kohlenwasserstoffe umfasst. Je nach Ausgang könnte es noch zu Änderungen bei der Förderung von Wärmepumpen mit Propan kommen.

Eine weitere Förderbedingung ist eine Mindestjahresarbeitszahl von 2,7. Ab 2024 müssen es dann sogar 3,0 sein. Der Bundesverband Wärmepumpe beklagt hierbei, dass es Projekte gebe, bei denen ohne weitere Maßnahmen wie dem Tausch eines Heizverteilungssystems oder der Gebäudedämmung solche Jahresarbeitszahlen nicht zu erreichen wären.

Bundesverband sieht gute Nachrichten

“Die gute Nachricht ist, dass das Förderumfeld für Wärmepumpen auch im Jahr 2023 weitgehend stabil bleibt“, sagt Martin Sabel, Geschäftsführer Bundesverband Wärmepumpe. „Bis zu 40 Prozent der Investitionen nicht nur in die Wärmepumpe selbst, sondern auch in nötige Umfeldmaßnahmen wie Heizkörpertausch oder die Erschließung von Erdwärmequellen werden bezuschusst.”

Neben Wärmepumpen werden auch noch Solarthermie mit bis zu 35 Prozent gefördert. Biomasseöfen können mit bis zu 20 Prozent gefördert werden, sofern sie einen Raumheizungsnutzungsgrad von mindestens 81 Prozent vorweisen und dabei maximal 2,5 Milligramm Feinstaub pro Kubikmeter ausstoßen.

Brennstoffzellheizungen können auch mit bis zu 35 Prozent gefördert werden, sofern es sich um stationäre und mit grünem Wasserstoff betriebene Systeme handelt. Häuslebauer können auch einen Anschluss an ein bestehendes Wärmenetz mit 40 Prozent fördern lassen.

Erst im November trafen sich verschiedene Akteure unter anderem aus den Bereichen Handwerk, Industrie, Wohnungswirtschaft, Strom und Netze virtuell mit Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) und Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) zum zweiten  Wärmepumpengipfel in diesem Jahr. Dabei haben sich die Beteiligten auf Eckpunkte zur Beschleunigung des Wärmepumpenhochlaufs verständigt und das Ziel bekräftigt, ab 2024 jährlich 500.000 Wärmepumpen in Deutschland zu installieren.

Die neuen Förderregeln lassen sich auf der BAFA-Seite nachlesen.

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