EU-Ministerrat: Notfallverordnung zum Bürokratieabbau für Photovoltaik

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Die Energieminister der EU einigten sich in dieser Woche darauf, Planungs- und Genehmigungsverfahren drastisch zu beschleunigen. Hierfür sollen die Mitgliedstaaten in Zukunft sogenannte „Go-to“-Gebiete für erneuerbare Energieanlagen ausweisen.

Bei der Einigung handelt es sich um eine Änderung an der Richtlinie über erneuerbare Energien, die die Kommission im Rahmen des REPowerEU-Plans vorstellte. Mit den verkürzten Prüfungs- und Genehmigungszeiträumen will der Rat beim Ausbau der Erneuerbaren Tempo machen und schneller von Energieimporten unabhängig werden.

„Go-to“-Gebiete ausweisen

Noch ist das ausgeschriebene Ziel für erneuerbare Energien, am Bruttoendenergieverbrauch der EU 32,5 Prozent im Jahr 2030 zu erreichen. Dieser Anteil wird laut Ratsbeschluss auf mindestens 40 Prozent angehoben. Damit folgt der Rat dem Kommissionsvorschlag von 45 Prozent. Die Ausbauziele sind aber nur zu erreichen, wenn dafür auch Flächen bereitgestellt werden und die Projekte nicht in ewigen Genehmigungs- und Prüfverfahren versanden. Daher einigten sich die Minister auch darauf, dass die Mitgliedstaaten innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten der Richtlinie eine Kartierung der Gebiete, die für die nationalen Zielbeiträge notwendig sind, umsetzen werden.

Nach spätestens 30 Monaten nach Inkrafttreten der Richtlinie wollen die Mitgliedstaaten dann anhand dieser Kartierung spezielle „Go-to“-Gebiete für erneuerbare Energien ausweisen.

Umweltverträglichkeitsprüfung vereinfachen

Diese Gebiete können Land-, See- und Binnengewässergebiete umfassen. Zu den Auswahlkriterien für die Gebiete zählen die besondere Eignung für bestimmte Technologien und ein geringes Risiko für die Umwelt. Schutzgebiete wie Natura-2000-Gebiete sind ausgenommen und werden nicht zu Sonderzone für Erneuerbare deklariert.

Ziel ist es, innerhalb der ausgewiesenen Zonen eine vereinfachte Umweltverträglichkeitsprüfung für jeweils ein zusammenhängendes Gebiet zu unternehmen, anstatt wie üblich für jede Anlage eine einzelne Prüfung vorzunehmen. Zudem sollen Projekte, die innerhalb der „Go-to“-Gebiete realisiert werden, zu Projekten von „überwiegendem öffentlichen Interesse“ erklärt werden. Somit werde es erschwert, rechtliche Einwände gegen neue Anlagen zu begründen.

Ein Jahr Genehmigungsfrist

Der Ministerrat verständigte sich darauf, dass Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energieanlagen in „Go-to“-Gebieten maximal ein Jahr betragen dürfen. Bei Offshore-Windparks beträgt die maximale Genehmigungsfrist zwei Jahre. In besonderen und gut begründeten Fällen können Behörden weitere sechs Monate Bearbeitungszeit eingeräumt werden.

Genehmigungsverfahren für kleine Photovoltaik-Anlagen von maximal 150 Kilowatt Leistung oder dem Nachrüsten eines Batteriespeichers an einer bestehenden Anlage sollen nur noch maximal drei Monate in Anspruch nehmen dürfen.

Schnelles Repowering

Beim Repowering von Photovoltaik-Bestandsanlagen sollen die Genehmigungen innerhalb von drei Monaten erteilt werden – bei Windparks dürfen auch Monate verstreichen. Zudem soll beim Repowering nur noch die Netzverträglichkeit der zusätzlichen Leistung geprüft werden und nicht das ganze Projekt erneut geprüft werden.

Erhält ein Projektierer innerhalb der genannten Fristen keine Antwort der Behörden, darf dies als stillschweigende Zustimmung zu Zwischenschritten verstanden werden. Allerdings hebt der Ratsbeschluss auch hervor, dass für eine endgültige Genehmigung eine ausdrückliche Entscheidung über das Ergebnis des Verfahrens vorliegen muss.

 

 

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