Übertragungsnetzbetreiber vereinheitlichen Netzentgelte für 2023 auf 3,12 Cent pro Kilowattstunde

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In allen vier Regelzonen des deutschen Übertragungsnetzes sollen im kommenden Jahr dieselben Netzentgelte fällig werden. Die vorläufige Berechnung für 2023 sieht ein Netzentgelt von 3,12 Cent pro Kilowattstunde vor. Damit sinken die Kosten in der Regelzone von Tennet, wo das Netzentgelt im laufenden Jahr noch 3,29 Cent betrug. Dagegen einen Anstieg gibt es in den übrigen drei Regelzonen. Sie Entgelte lagen in diesem Jahr bei Amprion noch bei 2,94, bei Transnet BW bei 2,02 und bei 50 Hertz bei 3,04 Cent pro Kilowattstunde.

Die Übertragungsnetzbetreiber kommen mit der bundesweiten Angleichung den Vorgaben des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes von 2017 nach. Seit 2019 nahmen sie eine schrittweise Angleichung vor, die nun abgeschlossen ist. Sie begrüßten zudem den Entschluss der Bundesregierung, durch Hilfen aus dem dritten Entlastungspaket die Netzentgelte stabil zu halten. Noch sind die festgelegten Netzentgelte nur vorläufig und stehen unter dem Vorbehalt, dass die gesetzliche Grundlage zur Stabilisierung bis zum 6. Dezember 2022 vorliegt.

Die Berechnung der bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte ergibt sich nach Angaben der Unternehmen aus der Prognose der Kostenbasis – die der Erlösobergrenze entspricht – und den Absatzmengen für das Jahr 2023. Bei der Erlösobergrenze seien starke Kostensteigerungen gegeben, die sich vor allem aus den erheblichen Preissteigerungen auf den Brennstoff- und Strommärkten ergeben. Diese sorgten mindestens im laufenden und im kommenden Jahr für Steigerungen, insbesondere bei den Redispatch-Kosten und bei den Kosten für die Netzreserve, für die Vorhaltung von Regelleistung sowie für die Beschaffung von Verlustenergie.

„Es ist richtig, dass für diese außergewöhnliche Situation ein staatlicher Zuschuss geplant ist. Die krisenbedingten Mehrkosten insbesondere für Ausgleichsenergie und Redispatch führen sonst zu erheblichen Netzentgeltsteigerungen, die von allen Kunden getragen werden müssen“, erklärte Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin vom BDEW, die Bekanntgabe. Die Entlastung sei insbesondere für die Industrie wichtig. „Ohne Zuschüsse könnte es zu einer Verdreifachung der Übertragungsnetzentgelte kommen.“

Bei den Netzentgelten auf Verteilnetzebene erwartet der BDEW jedoch Erhöhungen. „Auch hier wäre eine Entlastung sinnvoll. Die Koalition muss jetzt schnell die rechtlichen Grundlagen für die Zuschüsse schaffen“, so Andreae weiter.

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