Schweizer Parlament beschließt Solarpflicht für Neubauten und Erleichterungen für alpine Photovoltaik-Kraftwerke

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Am vergangenen Donnerstag beschloss der Ständerat mit der Abstimmung zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, dass auf den Dächern oder an den Fassaden aller Bundesgebäude eine Solaranlage zu installieren ist, auch um eine Vorbildfunktion zu gewährleisten. Erst wenige Tage zuvor hatte sich der Nationalrat darauf geeinigt, dass nur bei Neubauten mit einer Grundfläche von mehr als 300 Quadratmetern auf Dächern oder an den Fassaden eine Solaranlage angebracht werden muss, und dies lediglich in Kantonen, die nicht bereits eine Eigenstrompflicht haben. Das Energiegesetz enthält neu verbindliche Ausbauziele für die Jahre 2035 und 2050: Diese betragen – exklusive Wasserkraft – 35 Terawattstunden bis 2035 und 45 Terawattstunden bis 2050. Zudem wird der Bundesrat insgesamt und für einzelne Technologien alle fünf Jahre Zwischenziele festlegen und rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um deren Erreichen zu gewährleisten.

Der Ständerat beschloss weiterhin, dass der Zubau insbesondere auch von Speicherwasserkraftwerken und alpinen Photovoltaik-Anlagen für die Schweiz von nationalem Interesse sei, falls sie einen zentralen Beitrag zum Erreichen der Ausbauziele sowie zur Stromproduktion im Winterhalbjahr leisten. Hierbei ginge ein nationales Interesse entgegenstehenden Interessen von kantonaler, regionaler und lokaler Bedeutung vor. In der Debatte über das Bundesgesetz zu dringlichen Maßnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter stimmte das Schweizer Parlament am Dienstag für eine einfachere Bewilligung von alpinen Photovoltaik-Großanlagen. Diese können einen substanziellen Beitrag zur Schweizer Stromversorgung im Winterhalbjahr leisten. Photovoltaik-Freiflächenanlagen außerhalb der Bauzonen und landwirtschaftlich genutzten Flächen mit einer installierten Leistung von mindestens 1 Megawatt können nun einfacher das Kriterium der Standortgebundenheit erfüllen. Die Errichtung von freistehenden Photovoltaik-Anlagen außerhalb der Bauzone war bisher nur schwer möglich, da nachgewiesen werden musste, dass kein alternativer Standort zur Verfügung steht. Diese Neuregelung soll bereits zum 1. Oktober greifen.

Zudem befindet sich aktuell eine Vorlage in der Vernehmlassung, welche die Bewilligungsverfahren für große Wind- und Wasserkraftanlagen bündeln und somit deren Dauer reduzieren soll. Dies käme auch 15 Projekten zu Gute, auf die sich die Vertreter der Wasserkraftbranche und Umweltorganisationen bereits verständigt haben.

Ursprünglich hatte der Schweizer Bundesrat am 18. Juni 2021 das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verabschiedet. Es dient dazu, einheimische erneuerbare Energien zu stärken, damit für Notsituationen eine Reserve bereitsteht. Die hinter den nun beschlossenen dringlichen Maßnahmen stehenden Risikoszenarien und mögliche Maßnahmen werden vom BFE im neuen Bericht „Risikovorsorge der Schweiz für Strom” genauer erläutert. (Hannah Bergler)

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