Bauministerkonferenz für bundesweite Regelung von 50 Zentimeter Abständen bei Photovoltaik-Dachanlagen

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Die Bauministerkonferenz in der vergangenen Woche hat eine wichtige Entscheidung für die Abstandregeln bei Photovoltaik-Dachanlagen getroffen. So soll der Mindestabstand künftig von 1,25 auf 0,5 Meter reduziert werden. Die Länder hätten diesem Vorschlag einstimmig zugestimmt, der besonders für die Installation bei Photovoltaik-Dachanlagen auf Reihenhäusern deutlich mehr Spielräume ergibt. Schleswig-Holstein hatte den Antrag in die Sitzung der Landesbauminister in Stuttgart eingebracht. „Dadurch sind Photovoltaik-Anlagen auf Dächern künftig effizienter und wirtschaftlicher, da wir die zur Verfügung stehende Fläche spürbar vergrößern“, erklärte Schleswig-Holsteins Innen- und Bauministerin Sabine Sütterlin-Waack nach der Abstimmung.

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, begrüßte ebenfalls die beschlossenen Erleichterungen für die Installation von Photovoltaik-Dachanlagen. „Damit ist der Weg für entsprechende Änderungen der landesgesetzlichen Regelungen frei, damit insbesondere auf Reihenmittelhäusern mehr Solaranlagen entstehen können. Diese sehr gute Entscheidung kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass auf Ebene des Bundes immer noch Unklarheit über die energetischen Vorgaben für Gebäude herrscht. Hier braucht es endlich Klarheit“, sagte Scharrenbach.

Als wichtiges Zeichen für den Ausbau der Photovoltaik bewertete man auch bei Enpal den Entschluss auf der Bauministerkonferenz. „Die Harmonisierung der Abstandsregeln sorgt für mehr Planungssicherheit bei den Installateuren“, erklärte Markus Meyer, Leiter Energiepolitik bei dem Berliner Anbieter von Photovoltaik-Mietanlagen. Allerdings hätte man sich noch mehr gewünscht. „Die Energiewende braucht jetzt aber jeden Zentimeter Dachfläche. Die Länder sollten den Beschluss nun schnell umsetzen und sich hierbei an den Regelungen in Baden-Württemberg orientieren, wo auf Abstände verzichten wird, so Meyer weiter.

Zuvor war im Sommer eine Petition gestartet, die sich genau dafür – also den kompletten Wegfall der Mindestabstände – aussprach. Immerhin mehr als 47.500 Menschen zeichneten die Aufforderung an die Bundesbauministerin Klara Geywitz und den Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Nach den dortigen Angaben bestehen nur in Baden-Württemberg keine Vorschriften für Mindestabstände und in Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen, Hamburg sowie Bremen sind sie für Glas-Glas-Module zumindest auf 50 Zentimeter reduziert. In der Petition wird als Hauptgrund auch die Wirtschaftlichkeit der Photovoltaik-Anlagen angeführt. Mit einem Mindestabstand von 1,25 Meter zum Nachbardach seinen für die meisten Reihenhausbesitzer keine rentablen Lösungen vorhanden. Das Argument des Brandrisikos wird mit Blick auf die Statistik zurückgewiesen. So seien Photovoltaik-Anlagen gerade einmal für 0,006 Prozent der Brände ursächlich verantwortlich, bei dem einen größerer Schaden entstanden sei.

Änderungen für mehr  Photovoltaik-Mieterstrom erforderlich

Die Vertreter aus den Ländern forderten auf ihrer Sitzung zudem die Bundesregierung weiterhin auf, endlich die Bremsen beim Mieterstrom zu lösen. „Die Wohnungsbaugesellschaften stünden bereit, um Dächer mit Photovoltaik zu belegen. Von diesen Investitionen profitierten die Mieterinnen und Mieter unmittelbar“, hieß es von der Konferenz. Zudem forderten die Landespolitiker eine Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Die Senkung der Treibhausgasemissionen sollte dort durch einen individuellen, technologieoffenen Zielerreichungsplan ergänzt werden. Zudem müssten Quartiers- und Flottenansätze gestärkt werden. Äußerst kritisch bewertete die Bauministerkonferenz auch die Entscheidung des Bundes über die BEG-Förderung nur noch eine Milliarde Euro für den energieeffizienten Neubau als Fördermittel bereitzustellen. Dies sei für den nicht preis- und belegungsgebundenen Neubau nicht ausreichend. Bereits durch den KfW-Förderstopp 2022 seien erhebliche Finanzierungslücken für alle bis 2024 geplanten Wohnungsneubauvorhaben, einschließlich denen der sozialen Wohnraumförderung entstanden, hieß es weiter von dem Treffen.

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