bne entwickelt Grundsätze für Planung von Solarparks weiter

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Ein gut geplanter Solarpark kann die Artenvielfalt auf der Fläche fördern, die umliegenden Lebensräume positiv beeinflussen und nicht zuletzt der ländlichen Entwicklung einen Schub geben. Doch was heißt gut geplant? Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) hat dafür im Herbst 2020 Grundsätze zu Konzeption, Genehmigung, Errichtung und dem Betrieb von Freiflächenanlagen vorgelegt – in Form einer „Gute Planung“-Selbstverpflichtung, die bislang mehr als 40 Unternehmen unterzeichnet haben. Sie macht „Best Practices zu Standards“, so der bne.

Nun hat der Verband eine aktualisierte Fassung dieser so genannten „Gute Planung“-Selbstverpflichtung vorgelegt. Da Photovoltaik-Kraftwerke in Zeiten von Dürre und Klimawandel für viele Bauern zu einer wichtigen, langfristig planbaren Einkommensquelle werden, legt die Überarbeitung einen deutlicheren Schwerpunkt auf die Landwirtschaft. Bereits heute werden Solarparks hauptsächlich auf landwirtschaftlichen Flächen geplant, so der bne, aber kaum im landwirtschaftlichen Kontext eingeordnet. „Gute Planung“ wolle Vertrauen schaffen, Knoten im Spannungsfeld von Energie- und Landwirtschaft auflösen und Chancendiskussionen führen, etwa zur Biodiversitäts-Photovoltaik als extensive Form der Agri-Photovoltaik.

Standards gehen über gesetzliche Vorschriften hinaus

Der bne hat in den letzten Monaten verschiedene Stakeholder und die Solarbranche in die Überarbeitung der Selbstverpflichtung eingebunden. Unternehmen können die nun überarbeitete „Gute Planung“ bis Ende September unterzeichnen. Für die Erarbeitung eines Lizenzvertrags hat der bne die Kanzlei Raue beauftragt.

Die Standards gehen über das hinaus, was gesetzlich vorgeschrieben ist, etwa bei der Gestaltung der Abstände zwischen den Modulreihen und der Flächennutzung in den Solarparks. Durch bewusste Maßnahmen kann die Artenvielfalt deutlich erhöht werden, betont der Verband. Dazu zählen etwa Eingrünungen und Hecken, die auch die Integration ins Landschaftsbild verbessern. Auch die finanzielle Beteiligung der Standortkommunen gehöre zur Guten Planung dazu.

Die Grundsätze enthalten Verpflichtungen in fünf Bereichen: gegenüber Gemeinden, Verwaltung und Bürgern, gegenüber Landwirten und zur Flächennutzung, zur Integration einer Anlage in die Landschaft, zur Steigerung der Artenvielfalt und zur Planung, Umsetzung sowie Technik. So verpflichten sich die Unternehmen beispielsweise, die Bürger sowie lokale Naturschutz-Akteure von Beginn an umfassend zu informieren und in den Planungen zu berücksichtigen. In der Überarbeitung des Maßnahmenkatalogs bekräftigen die Unternehmen, dass die Beteiligung der Kommunen fest zur „Guten Planung“ gehört und die kommunale Planungshoheit bei Photovoltaik-Anlagen gewahrt bleiben muss.

„Um unsere Energieziele zu erreichen, brauchen wir einen schnellen Zubau von Solarparks im Gigawattbereich“, sagt bne-Geschäftsführer Robert Busch. Der nötige Zubau müsse auf allen Ebenen konkrete Mehrwerte schaffen und brauche breite Akzeptanz. „Deshalb hat der bne die Standards weiterentwickelt, die über eine Branchen-Selbstverpflichtung sicherstellen, dass Kommunen und Menschen vor Ort, die Artenvielfalt und die Landwirtschaft profitieren, wenn ein Solarpark entsteht.“

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