Gasumlage wird Strompreis im Großhandel um 0,5 Cent pro Kilowattstunde erhöhen

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Die Gasumlage wird nicht nur die Heizkosten vieler Bundesbürger erhöhen – sondern sich auch auf den Stromrechnungen bemerkbar machen: Die Energieökonomen von Enervis Energy Advisors haben ausgerechnet, dass der Stromgroßhandelspreis 2023 im Jahresmittel um etwa 5 Euro pro Megawattstunde beziehungsweise 0,5 Cent pro Kilowattstunde steigen wird. Im Durchschnitt der 2.000 teuersten Stunden des Jahres liegt der Preisanstieg sogar bei 12 Euro pro Megawattstunde, so die Experten.

„Unsere Berechnungen zeigen, dass sich durch die Gasumlage die Produktionskosten von Gaskraftwerken um etwa 50 Euro pro Megawattstunde erhöhen“, sagt Mirko Schlossarczyk, Partner und Strommarktexperte von Enervis. Allerdings würden diese Effekte nicht unmittelbar auf das mittlere jährliche Strompreisniveau durchschlagen, da Gaskraftwerke nur in einem Bruchteil der Stunden preissetzend sind.

Allerdings führten die steigenden Kosten der Gasverstromung dazu, dass die Gaskraftwerke weniger Strom erzeugen werden. Damit geht der Gasbedarf im Strommarkt zurück. Enervis rechnet hier mit einem Minus von zwölf Terawattstunden. „Das ist zwar nur etwa ein Prozent des gesamtdeutschen Gasverbrauchs – jedoch in Zeiten, in denen jede Kilowattstunde zählt, ein weiteres Puzzleteil zur Versorgungssicherheit“, meint Schlossarczyk.

Die Bundesregierung hat die Einführung einer Gasumlage beschlossen, um die Gasversorger abzusichern. Sie soll ab Oktober gelten und für alle Gasnutzer – also Privathaushalte und Unternehmen – gleichermaßen 2,4 Cent pro Kilowattstunde betragen. Auf die Umlage muss zudem Mehrwertsteuer gezahlt werden, da die EU-Kommission eine Ausnahme ablehnte. Am heutigen Donnerstag kündigte die Bundesregierung nun an, die Mehrwertsteuer für Gas von 19 auf 7 Prozent zu senken. „Es war immer klar: Wir wollen nicht, dass die Menschen noch zusätzlich durch die Mehrwertsteuer auf die Gas-Umlagen belastet werden“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) nach der Ankündigung. „Da eine direkte Steuerbefreiung europarechtlich nicht möglich ist, ist eine vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas folgerichtig. Um es einfach zu handhaben, ist der schon bestehende Steuersatz von sieben Prozent sinnvoll, damit nicht noch zusätzlicher Aufwand entsteht und die Senkung schnell bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommt. Das kompensiert auch andere Kosten, die über höhere Umlagen anfallen.“

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