Der Bundestag hat die EEG-Novelle aus dem Osterpaket der Bundesregierung mit 379 Ja-Stimmen bei 281 Nein-Stimmen angenommen. Die Novelle enthält eine Vielzahl von Neuregelungen, die zu einem schnelleren Ausbau der Photovoltaik beitragen sollen. So sieht das EEG 2023 höhere Vergütungssätze für Kleinanlagen sowie für Anlagen bis 40 Kilowatt Leistung vor als ursprünglich vom Bundeskabinett vorgesehen. Dafür fallen die Zusatzvergütungen für Volleinspeiser geringer aus als ursprünglich geplant.
Darüber hinaus sollen steuerliche Hürden bei Kleinanlagen und Solarparks abgebaut und der Netzanschluss vereinfacht werden. Die Flächenkulisse für Solarparks wird vergrößert, etwa durch die erweiterte Freigabe von Randstreifen an Verkehrswegen. Auch sollen künftig weit mehr Agri-PV-Anlagen sowie Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden entstehen. Bei der schwimmenden Photovoltaik macht das EEG allerdings für den Abstand zum Ufer sowie für den maximalen Flächenanteil auf Seen Vorgaben, die es nach Meinung von Branchenvertretern stark erschweren, das Potenzial auszuschöpfen.
Eine Übersicht über wichtige Punkte der in den Bundestag eingebrachten Novelle hat pv magazine bereits veröffentlicht.
Anmerkung der Redaktion: Wir haben die Meldung am 8. Juli 22 um den Hinweis auf die Regelungen zur schwimmende Photovoltaik ergänzt.
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Volleinspeiser wird gestrichen. Teileinspeiser = Volleinspeiser wie EEG21
Vergütungsstaffelung
bis 10 kWp 13,8 Cent,
bis 40 kWp 12,79 Cent,
bis 100 kWp 11,17 Cent,
bis 400 kWp 10,13 Cent,
bis 750 kWp 9,15 Cent,
bis 100 MWp 8,74 Cent!
Hoffentlich war ich der erste?
Deutscher Bundestag Drucksache… 20/1630 & 20/1979
Ich lese auf S 165:
Durch den neuen Vergütungssatz wird ein finanzieller Anreiz für die Volleinspeisung geschaffen, der die Erfordernisse für den wirtschaftlichen Betrieb von Aufdach-Solaranlagen ohne Eigenverbrauch mit Stand April 2022 abbildet. Damit tritt ein Volleinspeisemodell als eigenständige Säule des Ausbaus neben Eigenverbrauchsmodelle.
S 274: Die Vergütung für Dachanlagen außerhalb der Ausschreibungen wird, abhängig davon, ob die Anlagen ihren Storm vollständig in das Netz einspeisen, differenziert.
Ich durchsuche gerade die zwei Drucksachen 20/1630 & 20/1979.
Auf welcher Seite finde ich denn die Werte für die Vergütungsstaffelung und ab wann soll das gelten? Ab 01.01.2023? Irgendwie kann ich sie nicht finden. 🙂
On Spot und vielen Dank!
Nun fehlt nur noch eine Übersetzung von S.57, §100 „Übergangsbestimmungen“.
Ist nur leider falsch
Hej Paul,
Wo finde ich denn die gesamten Vergütungssätze (Volleinspeiser, Überschußeinspeiser, Freiflächen) und die zugehörigen installierten Leistungen??
Ich habe am 20.06.22 eine PV-Anlage mit 9,62 KWp inbetrieb genommen.
Ich möchte teileinspeisen (Batteriespeicher vorhanden).
Bekomme ich die höhere Einspeisevergütung von 8,6 Ct/KWh?
Danke
Die Vergütungen von 8,6 Ct/KWh wurde heute im Entwurf nicht erwähnt, es wird Sie wohl so nicht geben. Aktuell sind Drucksachen 20/1680 und ergänzt dazu 20/1979.
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw27-de-energie-902620
Da du deine Anlage schon in Betrieb genommen hast, steht deine Vergütung bereits fest. Hier wurde nichts Rückwirkend angepasst.
Entschuldung Drucksage 20/1630, tippfehler.
Das allerwichtigste fehlt wieder. Biogas nur aus Gülle und pflanzlichen Abfällen. Energiepflanzen komplett weg. 10% von dieser Fläche für PV und Wind. Pflanzenanbau nur noch für den Verzehr von Mensch und Tier. Den Weizenanbau verzehnfachen um auch Teile von Afrika mit zu versorgen. Sonnenblumen für Speiseöl statt billigem Bio Sprit für die Öllobby zur Versorgung von Verbrennerfahrzeugen. Da bleiben dann noch sehr viele Flächen für die Natur über. So würden 2,5 Millionen Hektar Ackerland welche bisher für Bio Sprit und die Herstellung von Biogas für nachhaltige Produkte und grünen Strom frei um den günstigsten Strom und gleichzeitig viele Flächen für Insekten und andere Kleintiere zu schaffen. Bei agri Photovoltaik braucht man die doppelte Fläche und sie ist doppelt so teuer. Flächen mit 100 bis 500 Hektar Raps oder Mais am Stück gibt es im Osten unseres Landes. Das ist alles totes verseuchtes Gelände. Da läuft keine Maus und kein Hamster mehr zwischen den Reihen da das Rattengift seinen Dienst verrichtet. Viele Greifvogelarten wie auch der Rotmilan sterben hauptsächlich an vergifteten Tieren. Das sind alles benachteiligte Flächen welche sich mit PV und Bluestreifen im Verbund mit Biotopen wieder erholen können. Für ein GW PV benötigen wir 1,4 Millionen großformatige Module mit 700 Watt. 215 GW sollen gebaut werden. Das sind extrem hohe Zahlen und somit auch extrem hohen Kosten bei der Anfangsinvestition. Wollen wir da wirklich Module zwischen landwirtschaftlicher Nutzung, auf dem Moor oder auf dem Wasser für sehr teures Geld und eine hohe Vergütung installieren? Es macht nicht alles Sinn was technisch machbar ist. Man hat das Gefühl wir werden die nächsten Jahre auch noch Geld im Überfluss haben. Ich sehe das nicht so und deswegen sind Solarparks auf dem Acker die preiswerteste und schnellste Art grüne Energie zu erzeugen.
Zur wirtschaftlichen Betrachtung von Agri-PV gebe ich Ihnen Recht. Ich würde Sie aber bitten, ihre diffamierenden Äußerungen zur Landwirtschaft zu unterlassen! Das scheint nicht ihre Kernkompetenz zu sein.
Hallo Rene, ich diffamiere gerne die Landwirtschaft aber nicht die Landwirte allgemein. Viele kämpfen ums Überleben und sind den Käufern ihrer Produkte ausgeliefert. Eine Landwirtschaft mit artgerechter Haltung der Tiere und ein Pflanzenanbau bei dem Mensch, Tier und Umwelt profitieren wird zwar auch von vielen Landwirten gewünscht aber ist bei dem Marktumfeld nicht realisierbar. Das Überleben konnte nur durch immer mehr Tiere gesichert werden. Es kann doch nicht sein, dass ein Biolandwirt 80% seines Futters in der Ukraine einkauft. In nördlichen Ländern wie Dänemark ist deutsches Fleisch als Billigfleisch verrufen und wird nur von den ärmeren Bevölkerungsschichten gegessen. Wir brauchen auch eine landwirtschaftliche Wende. Den Bauern als hochwertigen Erzeuger von gesunden Nahrungsmitteln, als Landschaftspfleger und Umweltschützer mit einer leistungsgerechten Bezahlung. Das ist nicht teurer als die jetzigen Subventionen welche fast komplett kontraproduktiv sind. Ein bisschen Kompetenzen dürfte ich haben, denn ich habe ja auch Landwirte ehrenamtlich beraten vor allem im Bereich Bienensterben. Ich kann ihnen von sehr vielen Verfahren gegen Landwirte berichten, welche beim Rapsglanzkäfer zu spät dran waren und dann in die offene Blüte gespritzt haben. Das Veterinäramt hat dann Anzeigen erstattet. Dadurch sind allein in unserem Landkreis hunderte Bienenvölker zugrunde gegangen. Von Glyphosat auf blühende Pflanzen möchte ich gar nicht reden. Die Landwirte müssen heute versuchen ihre Ernte zu maximieren um über die Runden zu kommen. In Veitshöchheim wurden Untersuchungen über den Rotmilan angestellt. An erster Stelle der Todesursache lag die Ausbringung von Giftweizen durch den Bauern und der Verzehr von vergifteten Tieren durch den Rotmilan. Dann kam Autoverkehr Zugverkehr und die Windräder waren auf Platz 7. Es gibt sicherlich sehr viele Bauern die trotz unzureichender Umstände ihre Tiere lieben und auch so artgerecht wie möglich halten. Aber überall gibt es schwarze Schafe und bei den Bauern vielleicht ein paar mehr , wenn auch zum Teil aus wirtschaftlichen Zwängen.
Frage: Meine Solar- Anlage soll ca. Ende des Monats ans Netz gehen und der bürokratische Aufwand zur Anmeldung ausgefüllt werden. Ab wann ist es sinnvoll die Anlage in Betrieb zu nehmen? Wenn ein Vertrag über 20 Jahre geschlossen werden muss ist es aus meiner Laienhaften Sicht wohl sinnvoller solange zu warten bis der Preis von 8,7 ct/KWh gilt. Ich habe gelesen das dieser Preis erst dann verpflichtend wird wenn dieser im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Kann mir jemand sagen wann das sein wird.