EU-Gericht befasst sich mit Eon-RWE-Deal

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Eon und RWE haben ihre Transaktion lange abgeschlossen – sie tauschten Geschäftsbereiche und stellten sich komplett neu auf. Doch bereits im Mai 2020 reichten elf Energieversorger Nichtigkeitsklagen gegen die Freigabe der EU-Kartellbehörden gegen den Deal ein. Im Februar 2021 die Unternehmen noch weitere Nichtigkeitsklagen gegen die Freigabe der Übernahme des Endkundengeschäfts und des Netzbetriebs von Innogy durch Eon eingereicht. Nun wird sich das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg damit befassen. Es sind von Mittwoch bis Freitag drei mündliche Verhandlungstage für die Klagen angesetzt, wie Naturstrom mitteilte.

Dessen Vorstandschef Thomas Banning sieht in der Ansetzung von drei vollen Tagen und der Besetzung der Kammer mit dem Maximum von fünf Richtern ein wichtiges Zeichen. „Die Ansetzung lässt mich hoffen, dass das Gericht den vorgebrachten Argumenten gebührenden Raum geben möchte. Und das ist auch dringend nötig“, sagte Banning. „Als Kind der Strommarktliberalisierung haben wir bei Naturstrom auch die Wildwestjahre Anfang der 2000er mitgemacht. Ich warne eindringlich davor, den aktuell leidlich funktionierenden Wettbewerbsrahmen zu beschädigen, indem sich Eon und RWE ungestört als Hegemon ihrer jeweiligen Einflusssphären etablieren können.“ Naturstrom ist eins der elf klagenden Unternehmen.

Die Klagen, die nun vor dem EU-Gericht verhandelt werden, richten sich Naturstrom zufolge gegen den Freigabebeschluss der EU-Kommission zu genau jenem Teil des Deals, der diese marktbeherrschende Stellung erst ermöglicht hat: nämlich zur Übernahme des Kraftwerksparks und des Stromgroßhandels von E.ON durch RWE (Fall M.8871). So war die damalige RWE-Tochter Innogy im Zuge des Deals zerschlagen und ihre Geschäftsaktivitäten auf RWE und Eon aufgeteilt worden. Damit standen die Energiekonzernen fortan nicht mehr im Wettbewerb zueinander, sondern konzentrierten sich auf jeweils separate Geschäftsfelder. Eon auf Endkundengeschäft und den Netzbetrieb, RWE hingegen auf die Erzeugung. Die Kläger verweisen darauf, dass das Bundeskartellamt in seinem „Marktmachtbericht zur Stromerzeugung“ die markbeherrschende Stellung von RWE in diesem Sektor offiziell bestätigt habe.

Neben den elf Klägern gibt es Kritik von weiteren Unternehmen an der Transaktion. In der Initiative #wirspielennichtmit habe sich ein breites Bündnis aus Akteuren der Energiewirtschaft, der Wissenschaft und Zivilgesellschaft zusammengefunden, hieß es weiter. Mehr als 30 Unternehmen, Verbände, Bürgerenergiegesellschaften und Vereine sei daran beteiligt, darunter Green Planet Energy, EWS Schönau, Polarstern, die Bürgerwerke, die GLS Bank, der Grüner Strom Label e.V., der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft, der Bund der Energieverbraucher und der B.A.U.M. e. V. „Der Energiemarkt muss sich angesichts der aktuellen Herausforderungen massiv wandeln, und dafür braucht er Wettbewerb und Vielfalt“, sagt die DIW-Berlin-Wissenschaftlerin Dr. Claudia Kemfert, die ebenfalls die Positionen des Bündnisses mitträgt. „Beides wird behindert durch Konzerne, die ihr Geschäftsmodell auf zentrale Großstrukturen ausrichten.“

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