Am 1. April 2022 wird es die erste Innovationsausschreibung geben, die sich gezielt an Photovoltaik-Projekte richtet, die eine Doppelnutzung von Flächen aufweisen. Speziell sind dies Anlagen, die mit landwirtschaftlicher Ackernutzung, Gewässern oder versiegelten Parkplätzen kombiniert werden. Sie sollen bevorzugt bezuschlagt werden. Die Bundesnetzagentur veröffentlichte am Freitag die Anforderungen an diese sogenannten besonderen Solaranlagen. Darin sind Festlegungen an den die Installationsorte sowie Errichtungs- und Betriebsweise definiert, die über die gesamte Förderdauer von 20 Jahren nachgewiesen werden müssen.
Für schwimmende Photovoltaik-Anlagen orientiert sich die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben am Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und den dort geregelten Gewässerkategorien. Bei Inbetriebnahme der Floating-Photovoltaik-Anlagen müsse dem Netzbetreiber die wasserrechtliche Erlaubnis vorgelegt werden.
Für Agro-Photovoltaik-Anlagen wird vorgegeben, dass sie auf landwirtschaftlichen Flächen zu errichten sind, die dem Anbau von Nutzpflanzen oder Dauerkulturen oder mehrjährige Kulturen dienen. Sie müssten nach dem Stand der Technik errichtet und betrieben werden. Dazu müssten sie die Anforderungen der DIN SPEC 91434:2021-05 erfüllen. Schwer tat sich die Bundesnetzagentur offenbar mit der Definition von „Dauerkulturen“. Im nächsten Absatz der Anforderung heißt es: „Ackerflächen im Sinne dieser Festlegung sind Flächen, auf denen landwirtschaftlicher Ackerbau betrieben wird. Keine Ackerflächen im Sinne dieser Festlegung sind Flächen mit Dauergrünland, Dauerweideland oder Dauerkulturen.“ Um danach Ausnahmen zu definieren, so dass Flächen, auf denen Gras- und Grünfutterpflanzen angebaut werden, doch für die Ausschreibung zulässig sind. Flächen unter Gewächshäusern sowie brachliegende oder stillgelegte Flächen gelten nach Definition der Bundesnetzagentur nicht als Ackerfläche.
Die Bundesnetzagentur schreibt zudem vor, dass mindestens 66 Prozent des Ertrags der Kulturpflanzen eines Referenzertrags von einer Fläche ohne Photovoltaik-Anlage bei der kombinierten Nutzung erreicht werden müsse. In jedem dritten Jahr nach Inbetriebnahme der Agro-Photovoltaik-Anlagen müsse zudem die landwirtschaftliche Tätigkeit auf der Fläche gegenüber dem Netzbetreiber durch eine gutachterliche Bestätigung nachgewiesen werden.
Bezüglich von Photovoltaik-Anlagen auf Parkplätzen legt die Bundesnetzagentur fest, dass diese die Nutzung des Parkraums nicht zu stark einschränken dürften. Zulässig seien Projekte auf öffentlichen und nicht-öffentlichen Parkplätzen. Die Parkplatzflächen dürften jedoch nicht vorrangig zum Zweck der Errichtung von Photovoltaik-Anlagen entstehen, und die Größe der Parkplatzfläche muss in einem angemessenen Verhältnis zum Parkbedarf stehen, so die Behörde.
Das Volumen für die Ausschreibung der besonderen Solaranlagen mit Stichtag 1. April 2022 umfasst 50 Megawatt. Kurz vor der Sommerpause hatte die Bundesregierung noch eine Erhöhung auf 150 Megawatt beschlossen. Diese Gesetzesänderung ist nach Angaben der Bundesnetzagentur allerdings durch die EU-Kommission noch nicht beihilferechtlich genehmigt.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Auch 150MW wären erbärmlich wenig. Wir sind über das Experimentierstadium hinaus! Jetzt muss beherzt am offenen Herzen operiert werden, sonst schaffen wir unsere Ziele nicht. Wichtiger als der Gutachter alle drei Jahre, erschiene mir allerdings eine Verpflichtung, interessierten Wissenschaftlern einen Zugang zu den Betriebsergebnissen zu schaffen, und die Berechtigung, weitere Messinstrumente zu installieren, um Parameter zur Optimierung von Anlagen aller Art zu erarbeiten.
66 % vom Referenzertrag?
Darauf kann sich kein Landwirt einlassen.
Praxisferner geht es nicht.
Es gibt Jahre in denen man nur 50 % oder weniger erntet.Totalausfall ist immer möglich.
Trockenheit ,Schädlinge, Krankheiten, das alles ist Natur und somit unkalkulierbar.
Sehr geehrter Herr Jensen,
Sie vergessen dabei den Aspekt der Flächen-Doppelnutzung. Hier erzielt der Landwirt erhebliche Pachteinnahmen zusätzlich, was den BC deutlich erhöht. Selbst im Fall von ausschließlicher Solarnutzung sind die Pachteinnahmen so hoch, dass viele Landwirte auf Agraranbau bereits verzichten. Ich sehe in der Agri-PV daher erhebliches Potential.
Ich habe nichts gegen die Forschung in alle Richtungen. Es wird immer dahin gearbeitet, das Fläche eingespart wird und diese doch so wertvoll ist. Wie erzeugen in Deutschland auf 2,4 Millionen Hektar Energiepflanzen. Solaranlagen erzeugen über die zehnfache Menge an Strom als Mais. Wenn wir 10% dieser Maisflächen in Solarfelder mit Blühstreifen umwandeln, dann könnten die anderen 90% wieder für Lebensmittel genutzt werden. Für die betroffenen Bürger und Bauern müssen diese Anlagen einen monetären Nutzen haben. Wenn dann noch Gülle zu 100% in Biogasanlagen verarbeitet wird, dann haben wir in diesem Land schon mal sehr viel erreicht. Die Speichertechnologie dazu ist eine genauso wichtige Maßnahme.
Lieber Herr Gruber,
Solaranlagen erzeugen das 10 bis 100 fache an Energie als an selber Stelle wachsende Energiepflanzen. Für Mais lauten belegbare Zahlen pro Jahr und Hektar wie folgt: Biogasanlage mit Mais betrieben: ca. 15.000 bis 22.000 Kilowattstunden. Solarpark ca. 900.000 bis 1.200.000 Kilowattstunden.
Es wäre also sehr folgerichtig, den Biogasanlagenbetrieb mit dem Ende der EEG-Förderung zu beenden und die freiwerdende Anbaufläche (das sind 1.550.000 Hektar) Schritt für Schritt in Biodiv-Solarparks umzubauen. Die Aufgabenstellung lautet dann: Solarindustrie aufbauen (richtig viele Arbeitsplätze, Schätzung ca. 500.000, Speicherinfrastruktur samt Abwärmenutzung incl., ca. 500.000 Arbeitsplätze, Errichtung, Betrieb, Wartung und Recycling für den ewigen Betrieb, ca. 500.000 Arbeitsplätze…
Lieber Herr Schnitzler.
Vielen Dank für ihre genauen Angaben, ich stimme ihnen da voll zu. Solaranlagen haben ja nicht nur den bis zu 100 fachen Energieertrag, sondern man kann zwischen ihnen auch noch Blühstreifen anlegen und die Böden können sich richtig gut erholen und das Grundwasser auch. Mais dagegen braucht Unkrautbekämpfungsmittel und als Starkzehrer besonders viel Kunstdünger. Durch die sehr lange Sonnenbestrahlung in der Wachstumsphase trocknen die Böden auch noch schneller aus. Bei leichter Hanglage der Anbaufläche durch Mais schwemmt es auch die Humusschicht bei Starkregen vom Acker. Ich spreche auch öfters mit mir bekannten Kleinbauern. Sie können alle ohne dieses Zusatzgeschäft ihre normale Landwirtschaft nicht mehr betreiben. Selbst Biobauern haben Schwierigkeiten ihre Kosten auszugleichen. Sie bekommen 30 bis 40% mehr für ihren Bio-Artikel aber der Handel schlägt mindestens 100% drauf. Deswegen ist vielen die Bioware einfach zu teuer und viele Bauern haben Absatzschwierigkeiten. Es geht hier nur mit strengen Vorschriften und Gesetzen. Eine Selbstverpflichtung hat seit Jahrzehnten nicht funktioniert. Um eine Energiewende schnell, wirtschaftlich und ökonomisch zu erreichen, muss diese Energie auch dezentral produziert werden. Das gilt gerade auch für Bayern und Baden-Württemberg. Wenn sie keine Windräder mehr aufstellen wollen, dann wird es ein schwieriges Unterfangen, denn nur mit Solaranlagen wird eine sehr große Menge an Speicheranlagen gebraucht werden. Die geplanten und erst teilfertigen Stromtrassen von Nord nach Süd haben nur eine Alibifunktion, denn maximal 10% der benötigten Menge im Süden kann durch diese gedeckt werden. Wir werden unsere Landschaft 20 Jahre lang verspargeln müssen und das auch in Bayern, wenn die CSU dort noch länger was zu sagen haben will. Wasserstoff ist viel zu wertvoll um ihn von Norden nach Süden zu bringen, um ihn für die Versorgung der Bürger zu nutzen. Er sollte nur für Einsatzzwecke wie Stahlerzeugung oder Flug- und Schiffsverkehr verwendet werden, also da, wo wir noch keine andere Möglichkeit haben.
Ich bin schon lange der Meinung, dass die BNA den Ausbau der EEn behindert, wo sie nur kann.
Absatz 2 endet etwas abrupt:
Für schwimmende Photovoltaik-Anlagen orientiert sich die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben am Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und den dort geregelten Gewässerkategorien. Bei Inbetriebnahme der Floating-Photovoltaik-Anlagen müsse dem Netzbetreiber die wasserrechtliche Erlaubnis vorgelegt werden. Die Anlagen müssten nach
Hallo Herr Bemmann,
danke. Bitte nochmal aktualisieren, ich hatte diesen Fehler nach dem Hinweis eines Lesers bereits behoben.
Beste Grüße,
Sandra Enkhardt
Faktor 100 scheint anhand der Zahlen von Herrn Schnitzer etwas hoch gegriffen, da er Werte reiner Solarparks nennt. Um genug Sonne für eine hinreichende Agri-Ernte durchzulassen müssen die Agri-PV-Anlagen lückig errichtet werden. Das reduziert den PV-Flächenertrag und somit den Faktor. Die Überlegenheit ist dennoch immens.
Vielleicht ist es seinerzeit nicht ganz falsch gewesen, den aufkommenden Zubau an Freiflächenanlagen auszubremsen, als Module, Gestehungskosten und Einspeisevergütung noch teuer waren. Spanien zB bremste später und ist durch Verpflichtungen zur Vergütung stark belastet. Heute ist PV-Strom billig, also muss man jetzt raus in die Fläche!
Konflikte sehe ich beim Landschaftsbild. Auch wenn die Biodiv-Parks ökologisch gegenüber der Maismonokultur vorteilhaft sind: schön werden sie nicht.
Jetzt können sie mal zeigen wie sie die energiewende haben wollen wahrscheinlich schmeißen sie uns wieder Knüppel zwischen die Füße. Dass keiner mehr Lust hat auf Solar und windenergie und nichts eingespeist wird dann wird die großen Konzerne wieder mehr Geld machen können.
Ist die Begrenzung von 2 MW für solche „besonderen Solaranlagen“ noch gültig?