Niedersachsen ermöglicht Solaranlagen auf benachteiligten Ackerflächen

Solarpark Eggesin EnBW IBC SOLAR

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Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Baden-Württemberg und Bayern haben bereits benachteiligte Gebiete für Photovoltaik-Ausschreibungen freigegeben. Am Dienstag hat auch die niedersächsische Landesregierung eine Freiflächensolaranlagenverordnung beschlossen, die sie als „einen weiteren Schritt für das Gelingen der Energiewende“ sieht. Konkret soll die neue Verordnung niedersächsischen Projekten bessere Chancen bei den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur für Solarparks auf Freiflächen verschaffen und so die Ausbaugeschwindigkeit der Photovoltaik erhöhen.

Die jährliche Begrenzung dafür, in welchem Umfang Projekte aus den freigegebenen Gebieten an Ausschreibungen teilnehmen dürfen, legt die Verordnung auf 150 Megawatt fest. Die Höhe dieser Ausbaugrenze und die Auswirkungen auf die Flächennutzung sollen regelmäßig evaluiert werden, erstmals zum 31. Dezember 2023. Wie das niedersächsische Umweltministerium auf Anfrage von pv magazine erläuterte, wird die Verordnung nun im Gesetzblatt veröffentlicht und tritt dann umgehend in Kraft.

Niedersachsens Energie- und Klimaschutzminister Olaf Lies (SPD) zufolge ist dieser Schritt „dringend nötig“. Das Bundesland brauche 65 Gigawatt installierte Photovoltaik-Leistung bis 2040, davon 15 Gigawatt auf Freiflächen, verfüge derzeit aber nur über 4,6 Gigawatt. „Wir müssen also deutlich schneller werden. Die Photovoltaik-Pflicht auf Gewerbeneubauten war ein Schritt – dieser neue Erlass ist ein nächster“, so Lies. Der ungeschriebene Grundsatz „Wind im Norden – Sonne im Süden“ sei eine überkommene Denkweise, die man sich nicht mehr leisten könne.

Der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) plädiert dafür, auch Trassenkorridore für den Bau von Photovoltaik-Projekten zu nutzen. Um den von der Landesregierung angestrebten Ausbau von 15 Gigawatt Photovoltaik-Freiflächenanlagen bis 2040 zu erreichen, sei ein jährlicher Zubau von rund 800 Megawatt notwendig. Davon würden maximal 150 Megawatt auf benachteiligten Gebieten errichtet. „Wir setzen uns daher dafür ein, auch die Seitenrandstreifen der vorhandenen Infrastruktur bis zu 200 Meter entlang Autobahnen und Schienenwegen zu nutzen“, so LEE-Geschäftsführerin Silke Weyberg. Zurzeit liege auf diesen Flächen größtenteils ein sogenannter landwirtschaftlicher Vorbehalt, der eine Nutzung für Freiflächenanlagen ausschließe. „Wir wünschen uns, dass die Freiflächenverordnung für Korridore an den Verkehrstrassen eine gleichlautende Regelung wir für benachteiligte Gebiete erhält“, so Weyberg.

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