Bundesrat beschließt Gesetz für beschleunigten Ausbau der Ladeinfrastruktur bei Gebäuden

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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verabschiedet. Damit machte es den Weg frei für einen raschen Ausbau von Ladesäulen in Wohn- und Nicht-Wohngebäuden. Im Gesetz sind verpflichtende Regelungen zum Einbau vorgesehen: Bei neuen Wohngebäuden mit mehr als fünf Pkw-Stellplätzen muss die Leistungsinfrastruktur künftig berücksichtigt werden. Bei neuen Nicht-Wohngebäuden mit mehr als sechs Stellplätzen muss nach dem GEIG künftig mindestens jeder dritte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet und zusätzlich ein Ladepunkt errichtet werden.

Im Gesetz vorgesehen sind auch mögliche Quartierslösungen, bei denen die Vorgaben von Bauherren oder Immobilieneigentümern mit Gebäuden in räumlichen Zusammenhang gemeinsam erfüllt werden könnten. Sie könnten gemeinsame Leitungsinfrastruktur oder Ladepunkte für ein Viertel errichten. Zudem gebe es Ausnahmen für Nicht-Wohngebäude kleiner und mittlerer Unternehmen, die weitgehend selbst genutzt werden. Ebenfalls keine Lade- und Leistungsinfrastruktur müssen in Bestandsgebäuden installiert werden, wenn die Kosten dafür sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung des Gebäudes überschreiten. Öffentliche Gebäude seien ebenfalls von den Regelungen ausgenommen. Bei einem Verstoß drohen Bußgelder, wie es beim Bundesrat hieß.

Der Bundespräsident muss das Gesetz noch unterzeichnen. Dann tritt die neue Verordnung in Kraft am Tag nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Ebenfalls am Freitag befasst sich der Bundesrat mit einer Entschließung aus Rheinland-Pfalz. Das Land will die Photovoltaik-Nutzung an Parkplätzen voranbringen. Die Initiative wird wohl zunächst an die zuständigen Ausschüsse verwiesen. Thüringen hatte bereits Zustimmung für den Vorstoß signalisiert.

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