Nach Bundesratsbeschluss wird 52-Gigawatt-Deckel für Photovoltaik final aus EEG gestrichen

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Am 26. September 2019 hatte die Bundesregierung die Streichung des 52 Gigawatt-Deckels aus dem EEG mit der Vorstellung ihres Klimapakets versprochen. Es folgten nervenaufreibende Monate für die Solarbranche, denn die Marke rückte immer näher und die Bundesregierung gab nicht mehr als Lippenbekenntnisse von sich. Ende Mai waren nach den jüngsten Zahlen der Bundesnetzagentur bereits 50,88 Gigawatt an Photovoltaik-Zubau erreicht, die auf den Deckel angerechnet werden. Dieser besagt, dass mit Erreichen der 52-Gigawatt-Marke die Solarförderung für alle Photovoltaik-Anlagen auf null sinkt. Und das wäre wohl noch in den Sommermonaten der Fall gewesen.

Am Freitag – also am 3. Juli 2020 – nun die Erlösung: Der Bundesrat verabschiedete in seiner Sitzung das Gebäudeenergiegesetz. Die Länder hätten maximal den Vermittlungsausschuss anrufen können, taten dies aber nicht. Als Teil des Gebäudeenergiegesetzes ist die Abschaffung des 52-Gigawatt-Deckels mit beschlossen worden – ebenso die neuen Abstandregelungen für Windparks zu Wohnsiedlungen. Die Bundesregierung nutze dieses Gesetz, um noch vor der parlamentarischen Sommerpause diese Änderungen im EEG umsetzen zu können.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) zeigte sich erleichtert. „Wir sind froh, dass ein dramatischer Rollback in letzter Minute abgewendet werden konnte und danken allen Unterstützern“, erklärte Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Nach einer Blitzumfrage des Verbands sei mit der Entscheidung das Überleben von 31 Prozent der Photovoltaik-Unternehmen in Deutschland gesichert worden.

Allerdings müsse das Ausbautempo der Photovoltaik nun kurzfristig verdreifacht werden. Jährlich etwa 10 Gigawatt Photovoltaik-Zubau seien notwendig, um die Klimaziele zu erreichen, so der BSW-Solar. Gemeinsam mit Speichern und grünem Wasserstoff könnten die wegfallenden Kapazitäten der Atom- und Kohlekraftwerke so kompensiert werden. „Die niedrigen gesetzlichen Ausbaukorridore für die Solartechnik wurden seit zehn Jahren nicht angepasst und sind nicht mehr zeitgemäß“, so Körnig weiter. Er verwies auf die günstigen Stromgestehungskosten. Bei großen Photovoltaik-Anlagen liegen sie inzwischen bei nur noch fünf Cent je Kilowattstunde und damit an der Schwelle zur Wettbewerbsfähigkeit, wie ein Gutachten von Enervis im Auftrag des Verbands und The smarter E Europe zeige. Demnach könnten in den aktuellen Jahrzehnt bereits 8,5 Gigawatt an neuen Photovoltaik-Kraftwerken errichtet werden, die ohne EEG-Vergütung auskommen. Mit einem CO2-Mindestpreis von 40 Euro je Tonne ließen sich die förderfrei zu errichtenden Kraftwerkskapazitäten mehr als verdoppeln, so die Marktforscher von Enervis. Sie rechnen damit, dass die Förderabhängigkeit ab 2025 spürbar sinken werde.

Der BSW-Solar hatte unlängst einen 7 Punkte-Fahrplan vorgelegt, um den Photovoltaik-Zubau in Deutschland in der Post-Deckel-Ära zu forcieren. Neben der Einführung von CO2-Mindestpreisen steht die Abschaffung der sogenannten „Sonnensteuer“, also die Belastung des solaren Eigenverbrauchs mit der EEG-Umlage, weit oben auf der Wunschliste. „Unfaire Investitionsbedingungen wie eine viel zu niedrige Bepreisung von CO2-Verschmutzungsrechten bei einer gleichzeitigen Belastung von Solaranlagenbetreibern mit der ‚Sonnensteuer‘ verlängern künstlich die Förderabhängigkeit der Photovoltaik“, sagte Körnig weiter.

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