Bundeskabinett geht weitere Schritte Richtung Kohleausstieg

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Als wichtigen Schritt hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) die Beschlüsse bezeichnet, die das Bundeskabinett am Mittwoch zum Thema Kohleausstieg gefasst hat – Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sprach von einem weiteren Meilenstein. Bei diesen Beschlüssen handelt es sich zum einen um sogenannte Formulierungshilfen für zwei Gesetzentwürfe: für das „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ sowie für das Kohleausstiegsgesetz. Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte, setzt die beschlossene Formulierungshilfe zum Strukturstärkungsgesetz die Änderungen im Gesetzesentwurf um, welche die Regierungsfraktionen nach Beratungen im Bundestag und Bundesrat beschlossen hätten: „Dazu gehört etwa die Aufteilung der vorgesehenen bis zu 1,09 Milliarden Euro auf ausgewählte Steinkohlestandorte und eine Priorisierung und Konkretisierung geplanter Verkehrsinfrastrukturprojekte“, so das Ministerium. Zusätzlich habe der Bund Regelungen für die haushaltspolitische Umsetzung vorgelegt, um die Verbindlichkeit der Finanzierung von Strukturwandelprojekten zu erhöhen. Insgesamt sollen die Braunkohleregionen zur Unterstützung des Strukturwandels bis 2038 etwa 40 Milliarden Euro erhalten.

Zum anderen stimmte das Bundeskabinett der Unterzeichnung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zu, der das Abschalten von Braunkohle-Kraftwerken und die dafür fällige Entschädigung von 4,35 Milliarden Euro an die Betreiber regelt. Laut Bundeswirtschaftsministerium muss vor der Unterzeichnung der Bundestag das Kohleausstiegsgesetz beschließen und dem Vertragsentwurf zustimmen, außerdem sei die beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission erforderlich. Der Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages soll demnach „in Kürze“ auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums veröffentlicht werden. Dieser Punkt des Kohleausstiegsgesetzes hatte im Vorfeld für Unruhe gesorgt, weil sich zunächst abzeichnete, dass der Vertrag dem Bundestag nur noch zur Kenntnis und nicht mehr zur Zustimmung vorgelegt werden sollte. Das Ministerium sprach am Mittwoch jedoch explizit von einer notwendigen Zustimmung.

„Der Kohleausstieg wird jetzt konkret auf den Weg gebracht. Mit diesem Vertrag setzt die Bundesregierung die Ergebnisse der Kohlekommission um. Damit schaffen wir Planungssicherheit“, sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD): „Mir war wichtig, dass durch den Vertrag die umwelt- und klimapolitischen Gestaltungsmöglichkeiten erhalten bleiben.“ Schulze zufolge ermöglicht der Vertrag, alle Abschaltungen nach 2030 um drei Jahre vorzuziehen, ohne dass dafür weitere Entschädigungen gezahlt werden müssen. Zudem werde sichergestellt, dass Entschädigungszahlungen in den Regionen gezielt zur Beseitigung der Tagebaufolgen eingesetzt würden.

Für einen Abschluss des parlamentarischen Verfahrens sind nun Bundestag und Bundesrat am Zug: Das „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ ist an das Kohleausstiegsgesetz gekoppelt; es tritt erst in Kraft, wenn auch das Kohleausstiegsgesetz in Kraft tritt – beide Gesetze stehen am Morgen des 3. Juli auf der Tagesordnung des Bundestages. Der Vertrag mit den Betreibern von Braunkohlekraftwerken wiederum ist vom Beschluss des Kohleausstiegsgesetzes sowie von der Zustimmung des Bundestages abhängig.

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