Klimaschützer kritisieren Gesetzesentwurf zum Kohleausstieg

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Eineinhalb Jahre ist es nun schon her, dass die Kohlekommission ein Konzept für den schrittweisen Ausstieg Deutschlands aus der Kohleverstromung vorlegte. Anfang 2020 goss die Bundesregierung diesen Vorschlag in Gesetzesform. Noch vor der Sommerpause soll es nach dem Willen von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) im Bundestag verabschiedet werden. Allerdings wird der Gesetzesentwurf heftig kritisiert – von Klimaschützern genauso wie von der Industrie. Im Vorfeld der öffentlichen Anhörung des Gesetzes im Wirtschaftsausschuss des Bundestags warfen sie der schwarz-roten Koalition vor, mit dem Entwurf den Kohlekompromiss zu verlassen. So einhellig sie in ihrer prinzipiellen Ablehnung sind, so unterschiedlich fällt allerdings ihre Argumentation aus.

So kritisieren Klimaschützer, dass im laufenden Jahrzehnt nur relativ wenige Anlagen vom Netz gehen werden. Viele Anlagen sollen gar bis wenige Jahre vor dem anvisierten Ende der Kohleverstromung 2038 weiter laufen dürfen. „Dem aktuellen Vorschlag nach soll fast die Hälfte der Braunkohlekapazitäten erst nach 2034 stillgelegt werden, viel zu spät für den Klimaschutz im Sinne des Pariser Klimaabkommens“, kommentiert Stefanie Langkamp, Leiterin Kohle- und Energiepolitik des Bündnisses Klima-Allianz Deutschland, zu dem sich 130 Organisationen aus den Bereichen Umwelt, Kirche, Entwicklung, Bildung, Kultur, Verbraucherschutz, Jugend und Gewerkschaften zusammengeschlossen haben.

Langkamp kritisiert darüber hinaus, dass RWE eine Bestandsgarantie für den Tagebau Garzweiler II erhalte – „und damit einen Freifahrtschein zur Zerstörung von weiteren fünf Dörfern, obwohl der Tagebau massiv verkleinert werden müsste.“ RWE werde damit sogar noch mehr Kohle zugebilligt als im aktuellen Entwurf des Abschaltplans vorgesehen.

Wie viele andere Experten auch verweist Langkamp zudem mit Blick auf die geplanten Entschädigungen für Braunkohle-Kraftwerke darauf, dass etliche Anlagen schon heute nicht mehr wirtschaftlich arbeiten. So könnten 90 Prozent der deutschen Kohlekraftwerke ihre Kosten nicht mehr decken, hat die britische Denkfabrik Carbon Tracker im vergangenen Jahr ermittelt. „Die Realität überholt immer mehr den vereinbarten Kohleausstieg“, sagt Langkamp. „Eine Nachbesserung des Pfades ist deshalb unverzichtbar.“ Die Kraftwerksbetreiber widersprechen dieser Einschätzung allerdings vehement. Sie verweisen unter anderem darauf, dass der Strom aus den Anlagen zum großen Teil bereits auf dem Terminmarkt verkauft worden sei – zu höheren Preisen als Carbon Tracker bei seiner Rechnung zugrunde gelegt hat.

„Zeitalter der Kohleverstromung ist vorbei“

Auch Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE), plädiert dafür, die aktuelle Situation im Energiesystem neu zu bewerten. Die Corona-Krise habe deutlich gezeigt, dass das Zeitalter der Kohleverstromung vorbei ist. „Steinkohlekraftwerke stehen still, Braunkohle ist nur noch mit wenigen Kraftwerksblöcken am Netz“, erklärt Peter. „Gaskraftwerke sind vital in den Erzeugungspool zurückgekehrt und ergänzen die günstigen fluktuierenden Erneuerbaren Energien Photovoltaik und Windenergie, die zur tragenden Säule der Stromerzeugung geworden sind.“ Davor könne man nicht einfach die Augen verschließen.

Die starre fossile Restlast ist derzeit fast vollständig abgeschaltet, so Peter. „Niemand kann ein Interesse daran haben, diese marktwirtschaftlich getriebene Entwicklung zu revidieren. Es braucht deshalb dezentrale, flexible Kapazitäten, die die weiter auszubauenden fluktuierenden Erneuerbaren Sonne und Wind flankieren.“ Als grünes Back Up zur CO2-freien Energieerzeugung dienten Bioenergie und – vorübergehend – Erdgas-betriebene KWK-Anlagen und Gaskraftwerke, die zunehmend durch CO2-neutrale und CO2-freie Optionen ersetzt werden.

Ebenso lehnt Greenpeace den Gesetzesentwurf entschieden ab. Nur mit frühzeitigen Revisionsklauseln und einem Abschaltplan im Einklang mit den Pariser Klimazielen wird sich dieser gesellschaftlicher Großkonflikt dauerhaft befrieden lassen, ist der Klimaexperte Karsten Smid überzeugt. „Der Klimaschutz bleibt auf der Strecke. Vielmehr hat es die Kohlelobby mit ihrem engmaschigen Netz in Politik und Ministerien geschafft, das Kohleausstiegsgesetz in eine Bestandsgarantie für den Weiterbetrieb besonders klimaschädlicher Braunkohlemeiler zu konterkarieren.“ RWE und Leag dürften sich auf Milliardenentschädigungen ohne substanzielle Gegenleistung oder Nutzen für den Klimaschutz freuen. Smid: „Ein Schlag ins Gesicht der Kohlekommission!“

Industrie beklagt finanzielle Belastungen

Einen „Vertrauensbruch für jeden künftigen Beteiligungsprozess“ sieht Holger Lösch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), in der Abweichung der Bundesregierung vom Kohle-Kompromiss – nicht jedoch wegen verwässerter Klimaschutzmaßnahmen, sondern weil auf Energieverbraucher anders als vereinbart mit dem Kohleausstieg höhere Stromkosten zukommen würden.

„Das Parlament muss sich dafür einsetzen, die Absenkung der Übertragungsnetzentgelte für private und gewerbliche Verbraucher im Gesetz verbindlich zu verankern“, fordert Lösch. Diese Maßnahme würde auch der Konjunktur nutzen. „Der vorliegende Gesetzesentwurf eröffnet nur die Möglichkeit, Übertragungsnetzentgelte durch Bundeszuschüsse abzusenken, sichert diese aber nicht verbindlich zu. Der unverbindliche Charakter der Entlastungsregel gefährdet die Planungssicherheit unserer Unternehmen.“

Zudem müsse das Parlament nun die regulatorische Benachteiligung der industriellen KWK-Anlagen zu beheben, so Lösch. „Die Eigenversorgung der Industrie leistet einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit in Deutschland und soll dementsprechend im Kohleausstiegsgesetz Anerkennung finden.“

Faire Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien schaffen

Während der Anhörung selbst erklärte der Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne) Robert Busch, das Gesetz solle gestoppt werden, da es den Kohleausstieg zu verzögern und zu verteuern drohe. Während in Brüssel der Green Deal vorangetrieben werde und hierzulande viele Kohlekraftwerke wegen schlechter Wirtschaftlichkeit kaum noch liefen, plane die Bundesregierung teure Entschädigungen für Stilllegungen von Kohlekraftwerken. Damit besteht sogar die Gefahr, dass die Entschädigungen so lukrativ sind, dass sie Anreize setzen, die Kohlekraftwerke länger zu laufen, als dies ohne Gesetz der Fall wäre, so Busch. So karikiere sich die Kohlepolitik der Bundesregierung selbst. Das Ergebnis der Kohlekommission werde ad absurdum geführt.

Der bne fordert zudem, dass für die erneuerbaren Energien faire Rahmenbedingungen geschaffen werden, die eine Marktintegration ermöglichen. Nur so können diese in den Kohleregionen in großem Umfang genutzt werden. „Die Kombination von Wind- und Solarenergie mit Speichertechnologien eröffnet große Chancen – auch für den Strukturwandel“, so Busch.

BDEW und VKU fordern bessere Bedingungen für Kraft-Wärme-Kopplung

Der Bundesverband der Deutschen Energie- und Wasserwirtschaft BDEW sowie der Stadtwerkeverband VKU haben während der Anhörung für Verbesserungen des Gesetzes geworben. So müssten planungssichere Investitionsbedingungen für einen sukzessiven Ausstieg aus der Kohleverstromung und vor allem für den Ausbau der klimafreundlichen Strom- und Wärmerzeugung geschaffen werden. „Die heutige Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages hat noch einmal verdeutlicht, wie wichtig die Kraft-Wärme-Kopplung für die Energieversorgung von morgen ist“, erklären Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, und Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des VKU. Sie stelle eine ideale Ergänzung zur fluktuierenden Einspeisung aus Erneuerbaren Energien und damit einen verlässlichen Garanten für die Versorgungssicherheit mit Strom und Wärme dar. „Es kommt jetzt darauf an, die Umstellung der Kohle-KWK-Anlagen auf die Nutzung von Gas und Erneuerbaren Energien sowie die Modernisierung und den Neubau von KWK-Anlagen erfolgreich anzureizen.“

Um der KWK den notwendigen Schub zu geben, müsse etwa der so genannte Kohleersatzbonus deutlich erhöht werden. Dies sei notwendig, da der bisherige Kohleersatzbonus nicht zu nennenswerten Umrüstungen von KWK-Anlagen geführt hat. Dazu kommt, dass auch ein erheblicher Bedarf an neuen KWK-Anlagen besteht. „Daher sollten das Gesetz zur Kraft-Wärme-Kopplung bis mindestens 2030 verlängert sowie die Grundförderung für neue und modernisierte KWK-Anlagen ab spätestens 2023 erhöht werden“, fordern Andreae und Liebing. Mit dem neuen EE-Wärme- und dem neuen Power-to-Heat-Bonus im KWKG enthalte der Gesetzentwurf gute Ansätze, den Einsatz klimafreundlicher Wärme zu unterstützen. „Um die Potenziale für eine Dekarbonisierung der leitungsgebundenen Wärmeversorgung optimal zu erschließen wäre es zielführend, diese Boni auch auf bestehende KWK-Systeme auszuweiten sowie für erneuerbare Brennstoffe und Abwärme zu öffnen.“

Beide Verbände haben in der Anhörung außerdem betont, dass es grundsätzlich keine entschädigungsfreien, gesetzlich angeordneten Stilllegungen von Steinkohlekraftwerken geben dürfe. Dies gelte insbesondere für jüngere Steinkohlekraftwerke, die die zumeist kommunalen Unternehmen auch auf damaliges Drängen der Politik in Betrieb genommen haben. „Der Gesetzgeber sollte einen solchen schwerwiegenden und fragwürdigen Eingriff in Eigentumsrechte vermeiden und die Investitions- und Rechtssicherheit für den Wirtschaftsstandort Deutschland nicht gefährden“, so Andreae und Liebing. Entschädigungslose Stilllegungen würden im Übrigen eine gravierende Abweichung zu den Empfehlungen der Kohlekommission bedeuten, die Ausschreibungen zur Stilllegung im Bereich der Steinkohle bis 2030 und eine Kompensation auch im Falle von ordnungsrechtlichen Stilllegungen vorgeschlagen hatte.

 

Anmerkung der Redaktion: Wir haben den Artikel nachträglich um die Statements von bne und BDEW/VKU ergänzt.

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