4500 MEP Solar-Kunden erhalten in Kürze Post vom Insolvenzverwalter

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Vor gut sechs Wochen ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RexXSPI GmbH eröffnet worden. Während diese kryptische Abkürzung kaum jemanden bekannt sein dürfte, ändert sich dies, wenn man den Namen der Vorläufergesellschaft nennt: MEP Solar Miet & Service III. MEP Solar hat bundesweit Photovoltaik-Dachanlagen zur Pacht angeboten. Viele Kunden berichteten in der Vergangenheit über Probleme mit dem Münchner Unternehmen und auch die Verbraucherzentrale NRW hatte verschiedene Allgemeine Geschäftsbedingungen von MEP abgemahnt.

Am Dienstag vermeldete nun der vom Amtgericht München eingesetzte Insolvenzverwalter Max Liebig von der Kanzelei Jaffe Rechtsanwälte Insolvenzverwalter über erste Fortschritte im Verfahren. Er habe die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die überwiegende Zahl der Mietverträge nahtlos weitergeführt werden könnten. „Künftig soll dazu ein neuer Dienstleister die Verwaltung der Mietverträge und die Koordinierung der Serviceleistungen für die von RexXSPI an ihre Kunden vermieteten Dachsolaranlagen übernehmen. Auch für eine Übernahme des Mietportfolios und eine dauerhafte Fortführung des Geschäftsbetriebs gibt es erste Interessenten“, erklärte Liebig.

Die rund 4500 betroffenen Mieter von Photovoltaik-Dachanlagen würden dazu in den kommenden Tagen ein Schreiben des Insolvenzverwalters bekommen. Darin werde erklärt, wie es mit den Mietverträgen weitergehe und wer künftig die Verwaltung übernehme. Die Namen des neuen Dienstleisters nannte der Insolvenzverwalter zunächst nicht. Er sagte jedoch zu, dass es für die Pächter keine nennenswerten Änderungen trotz Insolvenz ergeben würden. Liebig schränkte ein: „Dies gilt jedenfalls für alle Mieter, deren Anlage funktionsfähig am Netz ist und die bereits in der Vergangenheit ein störungsfreies Vertragsverhältnis hatten.“ Auch der Forderungseinzug werde in diesen Fällen in Kürze wieder aufgenommen. Selbstzahlern soll ein Konto des Insolvenzverwalters für die monatlichen Zahlungen benannt werden.

Doch es funktionierten eben nicht alle Photovoltaik-Anlagen, die MEP Solar in der Vergangenheit vermietete, einwandfrei. „Die Mieter, deren Anlage nicht funktioniert oder bei denen sich in der Vergangenheit Störungen ergeben haben, werden gesondert vom Insolvenzverwalter angeschrieben“, erklärte Liebig. In diesen Fällen müsse anhand eines auszufüllenden Fragebogens geprüft werden, wie mit den Mietverträgen weiter verfahren werden könne. Liebig bat diese betroffenen MEP-Solar-Kunden noch um etwas Geduld. „In den nächsten Wochen wird es darum gehen, auch für die übrigen Mietverträge eine Lösung zu finden“, sagte er.

„Parallel dazu wird an einer dauerhaften Lösung gearbeitet, etwa durch die Übernahme des Geschäfts durch einen neuen Investor. Aktuell haben neben dem bisherigen Finanzierer bereits mehrere potenzielle Investoren Interesse an einer raschen und dauerhaften Lösung für das Portfolio gezeigt, was mich sehr positiv stimmt“, so Liebig zum Zwischenstand des am 4. Februar eröffneten Insolvenzverfahrens.

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