Kohlelaufzeitverlängerungsgesetz in der ersten Lesung des Bundestages

Teilen

Der Titel dieses Newsletters ist natürlich provokativ. Der richtige Titel des am 5. März in die erste Lesung im Bundestag eingebrachten Gesetzes heißt: „Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz)“
(http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/173/1917342.pdf)

Doch der Titel Kohleausstiegsgesetz täuscht. Inhalt des Gesetzentwurfes ist der Bestandsschutz der Betriebsdauern der letzten Kohlekraftwerke bis 2038. Damit dies auch ökonomisch gelingen kann, werden den Betreibern der Kohlekraftwerke nochmal 4,35 Milliarden an neuen steuerlichen Subventionen, genannt Entschädigungszahlungen, gewährt. Eine unglaublich hohe Summe, die besser in Bildung, Forschung und Klimaschutz angelegt wäre.

Dass Kohlekraftwerke heute schon ökonomisch unter Druck sind, ist offensichtlich. Insbesondere in den USA ist die ökonomische Konkurrenz der inzwischen billigsten Art der Stromerzeugung aus Solar- und Windkraft so groß, dass reihenweise Kohlekraftwerke abgeschaltet werden und dies obwohl die Regierung von Präsident Trump, genauso wie die Bundesregierung in Deutschland mit neuen staatlichen Subventionen die Laufzeit der Kohlekraftwerke zu verlängern versucht. (https://edition.cnn.com/
2019/11/26/business/renewable-energy-coal/index.html
)

Doch anders als in den USA, wo viele Investor, gewinngetrieben einfach die ökonomischen Vorteile der Erneuerbaren Energien ausnutzen, wird in Deutschland gesetzlich verordnet der Ausbau der Erneuerbaren Energien, Stück für Stück seit Jahren gesetzlich verordnet, immer stärker eingeschränkt. So ist deshalb der Ausbau der Windenergie gerade im letzten Jahr um über 80 Prozent eingebrochen.

Doch die GroKo geht weiter unbeirrt den Weg der weiteren Verschärfung der Ausbaubehinderungen der Erneuerbaren Energien. So ist anders als angekündigt der Wegfall des 52 Gigawatt Photovoltaik-Deckels nicht im vorgelegten Kohleausstiegsgesetz enthalten. Zudem droht weiterhin die Ausweitung des Windkraftabstandes zur Wohnbebauung auf 1000 Meter. (https://background.tagesspiegel.de/energie-klima/
union-blockiert-altmaiers-abstandsloesung
)

Die Absicht der Bundesregierung ist klar: neben den neuen hohen milliardenschweren Subventionen für die Kohlekraftwerksbetreiber brauchen diese die Ausbaubehinderung der erneuerbaren Energien, damit die billige Konkurrenz durch Ökostrom nicht den ökonomischen Betrieb der Kohlekraftwerke gefährdet. Nur mit beiden Maßnahmen zusammen lässt sich die Laufzeit der letzten Kohlekraftwerke bis 2038 ausdehnen. Damit wird der eingebrachte Gesetzesentwurf in seiner Wirkung klar zu einem Kohlelaufzeitverlängerungsgesetz.

Zudem führt der unzulängliche Ausbau der Erneuerbaren Energien dazu, dass allmählich immer mehr Kohlestrom durch Strom aus Erdgaskraftwerken ersetzt wird. Aufgrund des hohen Methanemissionen in der Vorkette der Erdgasbereitstellung ist dies aber kein Beitrag zum Klimaschutz, wie das Morgenmagazin von ZDF und ARD klar aufzeigte. (https://www.daserste.de/
information/politik-weltgeschehen/morgenmagazin/videos/wirtschaft-erdgas-100.html
)

Eine Mitschuld an dieser Fehlentwicklung tragen viele Umweltverbände, die in den letzten Jahren ausschließlich ein Kohleausstiegsgesetz gefordert haben, aber eben keine EEG-Novellen, die eine Verzehnfachung des jährlichen Ökostromausbaus ermöglichen würden.

Mit einer Verzehnfachung des Ökostromausbaus würden die letzten Kohlekraftwerke womöglich noch vor 2030 abgeschaltet werden, weil sie ökonomisch gar nicht konkurrenzfähig zu den wesentlich günstigeren Erneuerbaren Energien wären. Kein Gericht könnte ihnen dann Entschädigungszahlungen zusprechen, wie sie die Bundesregierung mit dem vorliegenden Gesetz freiwillig gewährt, denn sie hätten ja gar keine Gewinnerwartung mehr.

Es wird Zeit, dass auch weite Teile der Umweltbewegung erkennen, dass eine gute und offensive Förderpolitik für Ökostrom schneller zum Ziel von 100 Prozent erneuerbaren Energien führt als eine verbotsorientierte Politik mit Abschaltgesetzen für die klimaschädlichen fossilen Energien.

Denn Stand jetzt münden jetzt die Forderungen nach einem Kohleausstiegsgesetz eines großen Teils der Umweltbewegung im Ergebnis in einem hochsubventionierten Kohlelaufzeitverlängerungsgesetz. Das Ganze geht zu Lasten des Klimaschutzes, denn um 1,5°C Erderwärmung nicht zu überschreiten, wären Nullemissionen bis 2030 erforderlich und damit 100% Erneuerbare Energien bis 2030. Mit dem Betrieb von Kohlekraftwerken bis 2038 verstößt die Bundesregierung eindeutig gegen die Unterzeichnung des Klimaschutzabkommens von Paris.

— Der Autor Hans-Josef Fell saß für die Grünen von 1998 bis 2013 im Deutschen Bundestag. Der Energieexperte war im Jahr 2000 Mitautor des EEG. Nun ist er Präsident der Energy Watch Group (EWG). Mehr zu seiner Arbeit finden Sie unter www.hans-josef-fell.de. —

Die Blogbeiträge und Kommentare auf www.pv-magazine.de geben nicht zwangsläufig die Meinung und Haltung der Redaktion und der pv magazine group wieder. Unsere Webseite ist eine offene Plattform für den Austausch der Industrie und Politik. Wenn Sie auch in eigenen Beiträgen Kommentare einreichen wollen, schreiben Sie bitte an redaktion(at)pv-magazine.com

Die Blogbeiträge und Kommentare auf www.pv-magazine.de geben nicht zwangsläufig die Meinung und Haltung der Redaktion und der pv magazine group wieder. Unsere Webseite ist eine offene Plattform für den Austausch der Industrie und Politik. Wenn Sie auch in eigenen Beiträgen Kommentare einreichen wollen, schreiben Sie bitte an redaktion@pv-magazine.com.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.