Oberlandesgericht München lässt Musterfeststellungsklage gegen Insolvenzverwalter von BEV zu

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Es ist die zweite Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv): Diesmal geht es um den Neukundenbonus, der den Kunden des Insolventen Energieversorgers BEV nicht vorenthalten werden darf. Das Verfahren habe mit der Zulassung durch das Oberlandesgericht München die erste Hürde genommen, teilten die Verbraucherschützer am Montag mit. Betroffene Kunden könnten sich damit ab sofort in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz kostenfrei eintragen. Bis zum 27. März seien mindestens 50 Anmeldungen von Geschädigten notwendig, damit das Gericht sich mit dem Fall befasst und die Klage nicht doch noch abweist.

Für den 23. Juni ist eine mündliche Verhandlung angesetzt. Grundsätzlich haben die geschädigten BEV-Kunden bis zum 22. Juni Zeit, sich für die Klage zu registrieren oder ihre Anmeldung auch wieder zurückzunehmen, wie es weiter heißt. Unter www.musterfeststellungsklagen.de könnten Verbraucher durch einen Klage-Check klären, ob ihr eigener Fall passe. Der vzbv weist darauf hin, dass wer sich in das Klageregister einträgt und an der Musterfeststellungsklage teilnimmt, unabhängig vom Ausgang an das Urteil gebunden ist. Weitere Rechte oder Pflichten würden sich durch Eintragung nicht ergeben. So müssten die Kunden nicht zu mündlichen Verhandlung erscheinen und auch keine Kosten für das Verfahren tragen.

Der vzbv hatte die Klage im Dezember beim Oberlandesgericht München eingereicht, um stellvertretend für die Kunden gegen die fehlerhaften Endabrechnungen, die vom Insolvenzverwalter erstellt worden sein sollen, vorzugehen. Die BEV hatte 2018 Neukunden im sechsstelligen Bereich für ihre preisgünstigen Strom- und Gaslieferverträge mit einem Bonus von bis zu 25 Prozent des Jahresverbrauchs geworben. Dieser versprochene Bonus tauche nun aber nicht in den Endabrechnungen auf, die die Kunden vom Insolvenzverwalter in den vergangenen Wochen erhalten hatten, begründeten die Verbraucherschützer im Dezember die Klage.

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