VDE|DKE verabschiedet Anwendungsregel für das eichrechtskonforme Laden von Elektroautos

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Wer ein Auto mit Benzin- oder Dieselmotor fährt, kann beim Tanken sicher sein, dass genau so viel Kraftstoff in den Tank fließt wie die Zapfsäule es anzeigt. Das garantiert die regelmäßige Prüfung der Zapfsäulen durch das Eichamt. Anders dagegen bislang die Situation für die Fahrer von Elektroautos: „Im Vergleich zum Tanken von Sprit findet der Ladevorgang beim Elektroauto in Abwesenheit des Verkäufers statt und die Bezahlung erfolgt meist zu einem späteren Zeitpunkt. Ich konnte mir bislang nicht sicher sein, ob der Betrag auf der Rechnung korrekt ist“, erklärt der VDE|DKE-Normungsexperte Alexander Nollau, der selbst ein Elektroauto fährt.

Ein guter Grund für VDE|DKE, nun eine Anwendungsregel für das eichrechtskonforme Laden von Elektroautos zu verabschieden. Mit der VDE-AR-E 2418-3-100 „Elektromobilität – Messsysteme für Ladeeinrichtungen“ formuliert VDE|DKE eindeutige Anforderungen, auf deren Basis die Industrie jetzt in der Lage ist, eichrechtskonforme Wechsel- und Gleichstrom-Ladeeinrichtungen zu entwickeln. Zudem können damit einheitliche Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden. VDE|DKE ist die erste Normungsorganisation weltweit, die eine solche Anwendungsregel verabschiedet hat.

Ziel der Normungsexperten war es, das Laden eines Elektroautos an öffentlichen Säulen mit der Normung und Standardisierung einfach und transparent für den Verbraucher zu gestalten. „Der Fahrer hält an, steckt das Kabel ein, die Identifikation und die Abrechnung erfolgen automatisch und eichrechtskonform“, erklärt Nollau. Die neue Anwendungsregel legt Begriffe, Piktogramme, Konfigurationen, Anforderungen und Prüfungen fest und definiert Mindestanforderungen sowie Kriterien zur Bewertung von Messeinrichtungen. Mit dem Abschluss der öffentlichen Einspruchsberatung ist das Projekt jetzt abgeschlossen und steht kurz vor der Veröffentlichung.

„Wir haben mit diesem nationalen Standard eine hochwertige und belastbare Grundlage geschaffen, um auch im komplexen Kontext der Ladeinfrastruktur den Ansprüchen des Eichrechts zum Schutz des Verbrauchers Sorge zu tragen“, sagt Checrallah Kachouh, Vorsitzender des VDE|DKE-Arbeitskreises und Geschäftsführer co-CEO der Compleo Charging Solutions GmbH.

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