Funktionierender Emissionshandel als Chance für mehr Photovoltaik und Windkraft

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Klimaschutz braucht funktionierende Märkte. Die Politik muss daher die Spielregeln ändern, damit Märkte Klimaschutzanreize bieten, anstatt wie bislang klimaschädliche Energieträger zu privilegieren.

In der Vergangenheit hat es immer wieder Anläufe gegeben, die Benachteiligung und Wettbewerbsverzerrungen durch die mangelnde Berücksichtigung der CO2-Kosten auf dem Strommarkt zu korrigieren. 1999 bei der ökologischen Steuerreform hat man dann aber statt CO2 die Endenergie; das heißt den Strom besteuert. Folglich gab und gibt es keinerlei Anreiz über die Stromsteuer in Richtung Wettbewerbsgleichheit zwischen kohlenstoffhaltigen und kohlenstofffreien Energieträgern. Da CO2 bis heute wenig kostet, kann der Markt seine Funktion nicht erfüllen, kostenoptimale Investitions- und Erzeugungsanreize zu bieten. Als Konsequenz lohnt es sich bis heute immer noch, kohlenstoffintensiv Strom zu erzeugen, obwohl Alternativen volkswirtschaftlich vorteilhafter sind.

Wenige Jahre nach der ökologischen Steuerreform wurde der Emissionshandel eingeführt. Aufgrund diverser Fehler bei der Ausgestaltung gab der Emissionshandel – inzwischen ETS – aber bis zur letzten Reform keine Anreize zur CO2-armen oder freien Energieerzeugung. Seit der letzten Reform im Jahr 2018 hat der ETS begonnen, erste Wirkungen zu entfalten. Der CO2-Preis hat sich auf 25 Euro pro Tonne CO2 etwa verfünffacht. Die Erzeugungspreise, insbesondere für Kohle haben sich erhöht. Kohlekraftwerke werden öfter heruntergefahren, die Preise an der Börse sind gestiegen, die Differenzkosten erneuerbarer Energien sind wiederum gesunken – mit entsprechend positiver Auswirkung auf die EEG-Umlage. Gleichzeitig sind in Europa und auch in Deutschland erste PPA-Projekte entstanden, die sich durch den Markt refinanzieren.

25 Euro die Tonne sind jedoch noch weit entfernt von den Einschätzungen der tatsächlichen CO2-Kosten, was zeigt, dass hier noch viel getan werden muss, damit der Markt die richtigen Preissignale entfaltet. Eine große Chance bietet jetzt die von der neuen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen verkündete Ausrichtung der europäischen Klimaschutzziele auf die Zielsetzungen des Pariser Klimaschutzabkommens. Sollten die Klimaziele der EU – wie vom EU-Parlament gefordert und der EU-Kommission vorgeschlagen – deutlich nach oben angepasst werden, müsste auch der europäische Emissionshandel reformiert werden. Hierfür müssten die Zertifikate deutlich stärker verknappt werden. Bei einer zusätzlichen spürbaren Verknappung der Zertifikate würden die CO2-Preise steigen. Dies verstärkt die oben beschriebenen positiven Effekte. Zudem würden PPAs würden für Investoren und Betreiber immer spannender. Das gilt sowohl für neue Photovoltaik-Anlagen als auch für Windparks, die aus dem EEG fallen und sonst wegen Unwirtschaftlichkeit stillgelegt würden.

Sollte es gelingen, einen wirksamen Mindestpreis für CO2-Zertifikate einzuführen, hätten Investoren und Betreiber eine zusätzliche Sicherheit, was wiederum die Kapitalkosten reduzieren würde.

Bis der ETS die CO2-Kosten internalisiert, sollten nationale Maßnahmen die fortbestehende Wettbewerbsverzerrung ausgleichen. Dies kann durch eine nationale CO2-Steuerreform im Stromsektor oder durch einen Umbau der Stromsteuer gelingen. Es war nie verständlich, weshalb CO2-freie Energieträger mit der Stromsteuer in gleicher Höhe belastet werden wie kohlenstoffhaltige. Dies sollte dahingehend korrigiert werden, dass Strom aus erneuerbaren Energien von der Stromsteuer befreit wird. Stromhändler könnten dann sauberen Strom deutlich günstiger anbieten. Zugleich könnten Betreiber von Wind- und Solarparks höhere Zahlungen für den von ihnen erzeugten Strom erhalten. Dies gilt jedoch nur für Anlagen außerhalb des EEG, da EEG-Anlagen bereits eine Vergütung oder Marktprämie erhalten, die die Kosten abdeckt.

In dem Maße, in dem in der Zukunft der Emissionshandel die ursprünglich vorgesehene Rolle übernimmt und die Kosten internalisiert, könnte dann künftig der Stromsteuerausgleich auch wieder zurückgefahren werden. Damit wäre auch sichergestellt, dass es keine zeitliche Lücke gibt, in der reihenweise ältere Windparks stillgelegt würden, die für den Klimaschutz dringend benötigt werden.

Marktwirtschaftliche Rahmenbedingungen sollten auch in den anderen Energiesektoren; das heißt Wärme und Verkehr gelten. Hierzu gibt es inzwischen den sogenannten Nationalen Emissionshandel für Brennstoffe. Dieser wiederum ist eigentlich gar kein Emissionshandel, da in ihm in den nächsten Jahren nichts gehandelt wird. Stattdessen gibt es einen Festpreis von 10 Euro pro Tonne CO2. Aber 10 Euro pro Tonne CO2 als Einstieg werden keine Lenkungswirkung entfalten.

Zudem ist das Gesetz so gestrickt, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig ist. Folglich fehlt auch noch die Rechtssicherheit. Es wäre am einfachsten, eine CO2-Steuer im Rahmen der vorhandenen Energiesteuer aufzulegen. Ein Einstiegs-CO2-Preis in Höhe von 35 bis 45 Euro pro Tonne, gefolgt von weiteren Anhebungsschritten, dürfte bereits erste positive Signale entfalten. Wenn das Gesetz auch nur halbwegs den Anspruch haben sollte, etwas mit Emissionshandel zu tun zu haben, dann sollte der Anspruch sein, dass die Preishöhe mindestens den CO2-Preis des ETS abbildet. Das sind heute rund 25 Euro. 2021 dürfte der Wert höher liegen, wie hoch – das hängt wiederum davon ab, wie sich die Überlegungen in Brüssel zur Überarbeitung der europäischen Klimaziele und daraus abgeleitet für den ETS entwickeln.

Der Markt kann damit deutliche Anreize zum Gelingen der Energiewende und zum erfolgreichen Klimaschutz setzen. Dazu brauchen wir die passenden marktlichen Rahmenbedingungen. Je mutiger die Politik dabei vorgeht, desto wirksamer und kostenoptimierter kann der Markt seinen Beitrag leisten.

— Der Autor Robert Busch führt die Geschäfte des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft e.V. (bne) seit April 2005. Der gebürtige Kölner studierte in Münster, Würzburg und Speyer Rechtswissenschaften und begann seine Karriere in der Energiewirtschaft im Jahr 1999 als Justitiar der Ares AG. Als Mitglied der im Bundeswirtschaftsministerium angesiedelten „Task Force Netzzugang“ half er, die Grundlagen für funktionierenden Wettbewerb auf den Energiemärkten zu erarbeiten – im Jahr 2002 noch ohne die Unterstützung einer Regulierungsbehörde. Von 2003 bis 2005 war Robert Busch Geschäftsführer der statt-werk GmbH. Er ist verheiratet und hat zwei Söhne. —

Die Blogbeiträge und Kommentare auf www.pv-magazine.de geben nicht zwangsläufig die Meinung und Haltung der Redaktion und der pv magazine group wieder. Unsere Webseite ist eine offene Plattform für den Austausch der Industrie und Politik. Wenn Sie auch in eigenen Beiträgen Kommentare einreichen wollen, schreiben Sie bitte an redaktion(at)pv-magazine.com.

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