Insolvenzverfahren für BEV eröffnet – 314.000 Gläubiger können Forderungen anmelden

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Das Amtsgericht München hat am Mittwoch offiziell das Insolvenzverfahren über die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV) eröffnet. Der Münchner Rechtsanwalt Axel Bierbach von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen ist zum Insolvenzverwalter bestellt worden. Bereits am 25. Januar hatte BEV die Zahlungsunfähigkeit angemeldet und das Gericht Axel Bierbach zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

„Die Erstellung des Insolvenzgutachtens hat in diesem außergewöhnlichen Fall auch außergewöhnlich lange gedauert“, erklärte Bierbach. Es musste zunächst ermittelt werden, ob und in welchem Umfang Kunden noch Zahlungen für Energielieferungen zu leisten haben und welcher Kunde in welcher Höhe Gläubiger ist. Dazu hätten die Endabrechnungen fertiggestellt werden müssen. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens können die Gläubiger nun ihre Forderungen gegenüber BEV zur Insolvenztabelle anmelden. Die Frist sei bis zum 10. Januar gesetzt. Für den 15. Januar sei ein Berichtstermin zum aktuellen Stand des Verfahrens in München vorgehen. Dann wolle der Insolvenzverwalter auch ausführlich zu den Hintergründen der Insolvenz, den Krisenursachen und über das weitere Vorgehen berichten.

Bis dahin werden wahrscheinlich eine Vielzahl an Forderungen bei Bierbach auflaufen. Immerhin geht er nach dem aktuellen Stand von rund 314.000 Gläubigern aus. Diese setzten sich aus 312.000 BEV-Kunden und etwa 2000 Lieferanten zusammen, zu denen auch Strom- und Gas-Netzbetreiber sowie Vermittlungsportale zählten. Die Verbindlichkeiten von BEV gegenüber den Kunden schätzt Bierbach auf voraussichtlich 53,5 Millionen Euro – pro Kunde sind das etwa 170 Euro. Die Verbindlichkeiten gegenüber den Netzbetreibern würden sich auf 57,5 Millionen Euro belaufen. Die Gesamtverbindlichkeiten, zu denen noch Forderungen von Finanzbehörden, Energielieferanten sowie Kreditinstituten und Zahlungsabwicklern zählen, betragen nach aktuellem, jedoch immer noch vorläufigem Kenntnisstand rund 207,34 Millionen Euro, wie es weiter hieß.

Der Insolvenzverwalter muss nun rund 600.000 Abrechnungen für die Kunden erstellen. Die BEV-Kunden sollten bis zum 20. Dezember eine Endabrechnung vorliegen haben, so das Ziel. Es zeichne sich ab, dass nur etwa ein Drittel der abgerechneten Kunden Nachzahlungen aus Energieverbrauch leisten müsse. Zwei Drittel der Kunden seien dagegen Gläubiger von BEV, die nun ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden könnten. „Ein Rechnungsversand an die Gläubiger bereits vor Verfahrenseröffnung hätte zu erheblichen Irritationen und Mehraufwand für die Kunden geführt“, erklärte Bierbach sein Vorgehen.

Der Insolvenzverwalter machte den Gläubigern zugleich wenig Hoffnung auf Rückzahlungen und bereitete sie auf eine lange Verfahrensdauer vor. Das Insolvenzverfahren und die Prüfung der Forderungen werde sich angesichts der hohen Gläubigerzahl voraussichtlich über mehrere Jahre hinziehen. Die anteilige Auszahlung ihrer Forderungen über die Insolvenzquote werden die Gläubiger erst am Ende des Verfahrens erhalten, wie es in seiner Erklärung hieß.

„Wir sind sehr froh, dass es uns angesichts aller Schwierigkeiten in dem Verfahren überhaupt gelungen ist, das Insolvenzverfahren über die BEV eröffnen zu können“, so Bierbach weiter. „Mit einer nennenswerten Quote für die Gläubiger ist aus heutiger Sicht aber leider nicht zu rechnen.“ Nach Ansicht von Bierbach ist die Höhe der Insolvenzquote wesentlich davon abhängig, ob es gelinge, im eröffneten Insolvenzverfahren insolvenzrechtliche Ansprüche gegen die Verantwortlichen geltend zu machen. Die Prüfung entsprechender Ansprüche laufe bereits Ende Januar. Die Forderung von BEV gegen die Muttergesellschaft Genie Holding AG in der Schweiz von mehr als 119 Millionen Euro seien bereits im dortigen Konkursverfahren angemeldet worden. Allerdings sei in diesem Verfahren „bisher kaum Vermögen gefunden“ worden.

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