BVES: Rechtswidrige Speicher-Beschränkung durch Übertragungsnetzbetreiber beseitigt

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Nach Informationen des Bundesverbands Energiespeicher (BVES) hat die Bundesnetzagentur einen Antrag der Übertragungsnetzbetreiber zurückgewiesen. Diese wollten die Mindestaktivierungszeit bei der Präqualifikation von Energiespeichern für den Primärregelleistung auf 30 Minuten erhöhen. Dies sei rechtswidrig. Nach BVES-Angaben ist mit der Entscheidung rechtssicher geklärt, dass die ansonsten geltende Mindestaktivierungszeit von 15 Minuten aus der EU-„Guideline for System Operation“ auch in Deutschland und auch für Energiespeicher gilt. Damit schließe sich die Bundesnetzagentur der Rechtsauffassung des Verbands an, der sich für einen stabilen und diskriminierungsfreien Zugang zum Regelenergiemarkt für Energiespeicher seit Jahren einsetzt.

Speicher könnten in Millisekunden auf den Bedarf der Übertragungsnetzbetreiber reagieren und die Netze entsprechend stabilisieren. „Die Bestätigung eines gesonderten 30 Minuten-Kriteriums nur für Energiespeicher hätte eine massive Benachteiligung bedeutet, den Grundsatz eines einheitlichen Marktes verletzt und damit den sinnvollen Zugang von Speichertechnologien zum Regelenergiemarkt schwer belastet“, heißt es vom BVES am Donnerstag. Insbesondere habe der Bundesnetzagentur der pauschale Verweis auf eine mögliche Verkettung von Störfällen oder etwaige Großereignisse nicht genügt. Vielmehr hätten die Übertragungsnetzbetreiber detailliert darlegen müssen, dass eine größere Dimensionierung von Energiespeichern in der jeweiligen Situation einen Unterschied gemacht hatte. Dies gelang ihnen jedoch nicht.

Der Verband zeigte sich erleichtert über die Entscheidung des Bundesnetzagentur. „Gleichzeitig belegt das Ergebnis aber auch, dass die Vorgehensweise der Übertragungsnetzbetreiber rechtswidrig ist, bei der Zulassung von Speichern zum Regelenergiemarkt die Einhaltung einer 30 Minuten-Vorhaltezeit zu verlangen. Die Übertragungsnetzbetreiber haben mit diesem Vorgehen über Jahre hinweg ihre Pflicht verletzt, einen diskriminierungsfreien und fairen Marktzugang zu gewährleisten – und sind hierfür auch entsprechend zu kritisieren“, so BVES-Bundesgeschäftsführer Urban Windelen.

Spätestens mit Inkrafttreten der EU-„Guideline for System Operations“ müsse für Speicher die 15-Minuten-Regel gelten, heißt es vom Verband weiter. Nach Auffassung des BVES können alle Speicherbetreiber, die in den vergangenen Jahren nur bei Einhaltung der 30 Minuten-Anforderung zugelassen wurden, neu präqualifiziert zu werden. Zudem dürften auch Schadensersatzansprüche sowie die Geltendmachung entgangenen Gewinns gegen die Übertragungsnetzbetreiber zu prüfen sein. Mit der 30 Minuten-Regel hätten die Speicher nur mit einer reduzierten Leistung am Regelenergiemarkt teilnehmen und nicht ihre volle Leistung vermarkten können, wodurch ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden entstanden sei. Der jahrelange Streit sei nun hoffentlich beendet und die Speicher könnten künftig ihr volles Potenzial für den Regelenergiemarkt zur Verfügung stellen, so Windelen weiter.

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