Verbraucherschützer kritisieren Abwürgen des Photovoltaik-Mieterstroms

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Wenn das Energiesammelgesetz am Freitag vom Bundestag verabschiedet wird, dann wird damit nicht nur die Vergütung von Photovoltaik-Dachanlagen ab 40 Kilowatt sinken, sondern auch der Zuschlag für Mieterstromprojekte gekappt. „Die ohnehin schon unzureichenden Bedingungen für den Ausbau von Mieterstrom sollen weiter verschlechtert werden.” sagt Thomas Engelke, Teamleiter Energie und Bauen bei der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die Bundesregierung setze damit ein falsches Signal für die Energiewende in den Städten. Der Zuschuss für Mieterstrom soll ab Februar 2019 schrittweise um etwa 20 Prozent sinken. Und das obwohl sich das Mieterstromgesetz nach gut einem Jahr als ohnehin fast wirkungslos erwiesen hat, wie die Verbraucherschützer kritisieren.

Überdies handele die Bundesregierung damit gegen die Mehrheit der Bevölkerung. In einer im vzbv-Auftrag durchgeführten Umfrage von Hopp Marktforschung hätten 74 Prozent erklärt, sie würden gern Mieterstrom nutzen. 39 Prozent gaben dabei an, dass der Preisvorteil von mindestens zehn Prozent gegenüber dem Grundversorgungstarif der entscheidende Grund dafür sei. 35 Prozent erklärten, sie wollten einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Insgesamt ergab die Umfrage eine weiterhin bestehende hohe Zustimmung zur Energiewende. So hielten 85 Prozent dieses Ziel für richtig. Sie unterstützten dabei den Atomausstieg sowie langfristig den weitgehenden Verzicht auf fossile Brennstoffe. Das Tempo der Energiepolitik der Bundesregierung finden nur 23 Prozent angemessen. 63 Prozent der Befragten forderten dagegen eine schnelle Umsetzung der Energiewende in Deutschland.

Im Sommer vergangenen Jahres ist der Mieterstrom-Zuschlag gesetzlich eingeführt worden. Bislang sind nur eine sehr überschaubare Zahl an Projekten dafür bei der Bundesnetzagentur angemeldet worden.

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