Marktstammdatenregister kommt ab Juli

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Das Kabinett hat am Mittwoch auf Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums die Marktstammdatenregisterverordnung verabschiedet. Die Verordnung schaffe die rechtliche Grundlage für das geplante energiewirtschaftliche Marktstammdatenregister. „Das Register erfasst erstmals sämtliche Erzeugungsanlagen – Neuanlagen und Bestandsanlagen, Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer und konventioneller Energie, von Strom und Gas – und bestimmte Verbrauchsanlagen sowie die Betreiber der Anlagen“, heißt es dazu aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Ab dem 1. Juli solle es seinen vollständigen technischen Betrieb aufnehmen.

Die Bundesnetzagentur werde das Register als Online-Datenbank betreiben. Es sei als „nutzbares Instrument“ für jedermann gedacht, das wesentliche Akteure der Bereiche Strom und Gas erfasst und damit dem Energiemarkt als Ganzes dient. „Das Marktstammdatenregister dient der Verbesserung der Datenlage und der Transparenz in der Energiewirtschaft. Dies kommt auch dem Monitoring zugute“, erklärte Rainer Baake, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium. Zudem solle es zur Entbürokratisierung beitragen, da es bisher parallel bestehende Meldepflichten für Anlagen ersetze oder vereinfache. (Sandra Enkhardt)

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