Grüne fordern Nachbesserung bei anteiliger Direktvermarktung im EEG

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Die Grünen haben einen Gesetzentwurf zur zweiten Änderung der EEG-Novelle, die seit 1. August in Kraft ist, vorgelegt. Kurz vor der Annahme des Gesetzes sei noch die Möglichkeit der prozentualen Aufteilung auf verschiedene Veräußerungsformen des Stroms aus Photovoltaik-, Windkraft- und Biomasseanlagen aufgenommen worden. In diesem Zuge sei es für EEG-Anlagenbetreiber möglich, ihren Strom anteilig direkt zu vermarkten. Allerdings sei jedoch der Artikel, der eine anteilige Direktvermarktung oder Einspeisevergütung (§25 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3) nicht entsprechend modifiziert worden. „Damit wird die grundsätzlich angestrebte Zulässigkeit der anteiligen Direktvermarktung konterkariert. Dieser offensichtliche Fehler führt zu einer rechtlichen Grauzone und könnte den betroffenen Unternehmen enorme finanzielle Schäden bereiten“, heißt es in dem Änderungsantrag der Grünen-Bundestagsfraktion.

Sie fordern den entsprechenden Satz in Artikel 25 aufzuheben. Die Regelung sollte dann rückwirkend, ebenfalls ab 1. August gelten. Damit würde Rechtssicherheit für die EEG-Anlagenbetreiber geschaffen. Dann sei die Rechtlage klar, „dass eine anteilige Direktvermarktung auch bei mehreren Anlagen, die über eine Messeinrichtung abgerechnet werden, möglich ist“, so die Grünen. Sollte das Gesetz nicht geändert werden, könnte die Fehlerhaftigkeit des EEG 2014 rechtliche Folgen haben. Mehrkosten für die öffentlichen Haushalte und Unternehmen entstünden durch die angestrebte Gesetzesänderung hingegen nicht. (Sandra Enkhardt)

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