Swissgrid schüttet Einmalvergütungen aus

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50.000 Anmeldungen für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) sind inzwischen bei Swissgrid eingegangen – obwohl die Förderbeiträge laufend sinken. Aus Sicht des Schweizer Übertragungsnetzbetreibers beweist das den ungebrochenen Willen einer breiten Bevölkerung, selbst in die Energiewende zu investieren. Wie Swissgrid weiter mitteilt, entscheiden sich seit Mai 2011 jeden Monat im Durchschnitt 1000 Privatpersonen oder Firmen, eine Erneuerbare-Energien-Anlage zu bauen. Die Zahl der monatlichen Anmeldungen schwanke zwischen 800 und 1200 und sei damit im Verlauf der vergangen Jahre erstaunlich konstant geblieben. Bis zum Stichtag 4. August 2014 hätten 9965 Projekte einen positiven Bescheid erhalten, 38.487 Projekte befänden sich auf der Warteliste.
Um diese Warteliste abzubauen, hat die Schweiz im Frühling 2014 die sogenannte Einmalvergütung (EIV) eingeführt. Damit können Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt mit einer einmaligen Zahlung gefördert werden. Laut Swissgrid deckt diese rund ein Drittel der Baukosten ab; danach können die Anlagenbetreiber den produzierten Strom selbst verbrauchen oder zu Marktpreisen ins Stromnetz einspeisen. Eigentümer kleinerer Anlagen erhielten damit einen substanziellen finanziellen Beitrag für ihre Anlage. Swissgrid beginnt jetzt mit der Auszahlung dieser Einmalvergütung. Insgesamt veranschlagt das Bundesamt für Energie der Schweiz für die Einmalvergütung in den Jahren 2014 und 2015 rund 270 Millionen Franken (rund 223 Millionen Euro).
Die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) fördert die Stromproduktion mittels Photovoltaik, Kleinwasserkraftwerken, Windgeneratoren, Geothermie und Biomasse. Inzwischen erhalten 6887 Anlagen aus der KEV Geld; 2013 wurde eine Strommenge von 189 Gigawattstunden mit 209 Millionen Franken (172,6 Millionen Euro) aus dem KEV-Fonds gefördert. Die Einmalvergütung (EIV) fördert Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Leistung von 30 Kilowatt. KEV-Anmeldungen, die vor dem 1. Januar 2013 eingereicht wurden, haben ein Wahlrecht. Später eingereichte Anlagen mit einer Leistung unter zehn Kilowatt erhalten nur noch die EIV. (Petra Hannen)

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