40 Prozent auf alles – außer Kohlekraftwerke!

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In den vergangenen Monaten wurde in der Energiepolitik kaum etwas so heiß diskutiert wie die „Sonnensteuer“, also die Belastung des eigenverbrauchten (Solar-)Stroms mit der EEG-Umlage. Heiß diskutiert deshalb, weil es nicht um ein paar Zehntelcents mehr oder weniger Vergütung geht, sondern um eine prinzipiell höchst fragwürdige Entwicklung mit zweifelhaftem volkswirtschaftlichen Nutzen. Der Vergleich mit im eigenen Vorgarten angebauten Tomaten, deren Verzehr nun steuerpflichtig werden soll, macht die Absurdität schnell deutlich.

Nun ist die Grundidee, die EEG-Differenzkosten auf möglichst viele Kilowattstunden zu verteilen und sie damit pro Kilowattstunde niedrig zu halten, im Kern nicht verwerflich. Allerdings ist der Ansatz in den mengenmäßig bedeutsamen Bereichen überhaupt nicht umgesetzt worden: via besonderer Ausgleichsregelung sind genauso viele Gigawattstunden privilegiert wie vor der Novelle – nun aber mit dem Segen der EU-Kommission. Auch beim Eigenverbrauch wurde schnell deutlich, dass das Ziel mitnichten eine gerechtere Lastenverteilung ist. Laut EEG-Entwurf vom April sollte der solare Eigenverbrauch mit 50 Prozent der Umlage belastet werden, industrieller Eigenverbrauch mit maximal 15 Prozent, während der Braunkohlebagger in der Lausitz (Kraftwerks-Eigenverbrauch) keinerlei Umlage zahlt. Wenn man sich dazu vergegenwärtigt, dass der Löwenanteil des Eigenverbrauchs in Industrie und Kraftwerken stattfindet (55 Terawattstunden), während er bei der Photovoltaik vor allem im Kleinanlagensegment relevant ist (2 Terawattstunden) wird klar, welchen Einfluss eine solche Regelung auf die EEG-Differenzkosten haben wird: gar keinen. Zum Abwürgen der Photovoltaik taugte sie aber durchaus. Anders lägen die Dinge, wenn der Kraftwerks-Eigenverbrauch einbezogen würde: die Umlage könnte sofort um 0,5 Cent je Kilowattstunde sinken.

Dies ist aber auch beim neuesten Vorschlag der Bundesregierung nicht vorgesehen, der da lautet: „40 Prozent auf sämtlichen Eigenverbrauch – außer bei Großkraftwerken“. Damit wäre zumindest das Argument der Ungleichbehandlung zwischen industriellem und solarem Eigenverbrauch entkräftet. Also wenn man die Eigenverbrauchsbelastung schon nicht vermeiden kann, dann besser so? Auf gar keinen Fall. Denn erstens bleibt der Kraftwerks-Eigenverbrauch weiterhin umlagefrei. Zweitens können große Teile des Industrie-Eigenverbrauchs weiterhin auf 15 Prozent der Umlage reduziert werden. Drittens soll, gewissermaßen als Nebeneffekt dieses Deals, die Bagatellgrenze von 10 Kilowatt ersatzlos gestrichen werden.

Damit droht das stabilste Segment der Photovoltaik-Branche von einem Bürokratiemonster erdrückt zu werden, ohne dass irgendein volkswirtschaftlicher Nutzen entstünde: 2013 wurden insgesamt 3300 Megawatt Photovoltaik-Leistung installiert, davon etwa 660 Megawatt im Anlagensegment unterhalb 10 Kilowatt. Wenn mit dieser Leistung – bei 900 Volllaststunden und einer EEG-Umlage von 6,24 Cent je Kilowattstunde – im Schnitt 35 Prozent Eigenverbrauch realisiert werden, kommen bei 40 Prozent EEG-Umlagebelastung im ersten Jahr ganze 5,2 Millionen Euro zusammen. Millionen, nicht Milliarden! Auf eine einzelne 5-Kilowatt-Anlage bezogen: um die 40 Euro pro Jahr. Dass sich damit nicht einmal die technisch und administrativ aufwändige Datenerfassung des Eigenverbrauchs finanzieren lässt, dürfte auf der Hand liegen. Von einem messbaren Entlastungseffekt auf die EEG-Differenzkosten ganz zu schweigen. Wenn die notwendigen Strukturen jedoch erst einmal geschaffen sind, ist die politische Verlockung umso größer, die Umlage demnächst auf 100 Prozent zu schrauben, um in Summe überhaupt ein Plus aus der Eigenverbrauchsabgabe zu ziehen.

Was wären die Folgen beim Wegfall der Bagatellgrenze? Im Kleinanlagensegment würde vermutlich eine stärkere Fokussierung auf Eigenverbrauchsanlagen außerhalb des EEG einsetzen. Es würden leistungsschwächere Anlagen installiert, weil ohne EEG-Vergütung auch der Eigenverbrauch schlecht besteuert werden kann. In der Folge würden Dachflächen mit immer weniger Modulen bestückt – das bisher stabile Kleinanlagensegment würde schrumpfen. Alternativ müsste die Vergütung für den eingespeisten Stromanteil erhöht werden, was die „Subventionsabhängigkeit“ der Photovoltaik um viele Jahre verlängern würde. Der Vorwurf wäre zwar falsch, aber könnte das in der Medienlandschaft angemessen kommuniziert werden?

Schon Anfang des Jahres hatte das ZSW aufgezeigt, dass das heute praktizierte Eigenverbrauchsmodell – ganz ohne bürokratischen Aufwand – zu einer Entlastung der EEG-Umlage führt, weil die eingesparten spezifischen Differenzkosten pro Kilowattstunde Solarstrom höher als die entgangene EEG-Umlage sind. Soviel zum Thema „volkswirtschaftliche Ineffizienzen“, die der BDEW bei der heutigen Eigenstromregelung zu sehen glaubt.

Es mag zwar stimmen, dass Solarstromer die Infrastruktur des Energieversorgungssystems genauso wie andere Verbraucher in Anspruch nehmen, durch teilweisen Eigenverbrauch aber weniger Netzentgelte für deren Erhalt und Ausbau zahlen. Allerdings könnte man dasselbe auch dem Käufer eines stromsparenden A+++ Kühlschranks vorwerfen, der aus Perspektive der Netzbetreiber genau dasselbe tut. Was sollte die Konsequenz sein – 5.000 Kilowattstunden Mindestabnahme pro Haushalt? Zudem wird dieses Problem, anders als der BDEW glauben machen will, mitnichten durch eine EEG-Umlage auf Eigenverbrauch gelöst. Wie der Name schon sagt, werden über das EEG regenerative Erzeugungsanlagen vergütet, nicht Netzinfrastrukturen. Sinnvoller wäre es, bei den Netzentgelten selbst anzusetzen und langfristig über deren (teilweise) Verlagerung aus den Arbeitspreisen in die Anschlusskosten nachzudenken.

Ob mit oder ohne Bagatellgrenze, ob 50 oder 40 Prozent EEG-Umlage: die Belastung des solaren Eigenverbrauchs bleibt Murks. Sie schafft überflüssige Bürokratie, reduziert aber weder die EEG-Umlage spürbar, noch führt sie zu einer gerechten Verteilung der Infrastrukturkosten (weil sie damit schlicht nichts zu tun hat). Sie ist logisch nicht zu begründen. Die nächsten Wochen werden nun zeigen, ob Plausibilität noch ein Kriterium der politischen Entscheidungsfindung ist. Zweifel scheinen berechtigt.

— Der Autor Matthias Futterlieb ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für nachhaltige Energie- und Ressourcennutzung (iner) in Berlin (www.i-ner.de). Er arbeitet schwerpunktmäßig im Bereich Energiepolitik, insbesondere Fördersysteme für erneuerbare Energien, Netzinfrastrukturen und räumliche Verteilung von Erzeugungsanlagen. —

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