Verbraucherschützer lehnen Belastung des Eigenverbrauchs ab

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat sich gegen die geplante Einführung einer Mindestumlage auf selbst verbrauchten Strom aus Photovoltaik- und KWK-Anlagen ausgesprochen, wie sie Energieminister Sigmar Gabriel (SPD) in seinem Eckpunktepapier für eine EEG-Reform vorgeschlagen hat. Diese belaste den Eigenverbrauch auf ungerechtfertigte Weise und gefährde dessen Wirtschaftlichkeit. „Verbraucher, die ihren eigenen Strom erzeugen, tragen entscheidend zur Energiewende bei. Das darf nicht leichtfertig abgewürgt werden“, begründet Holger Krawinkel, Leiter des Geschäfts Verbraucherpolitik beim vzbv. Zudem sei die Entlastung für die übrigen Verbraucher nur gering. Gabriel will den gesamten Eigenverbrauch mit einer Mindestumlage belasten. Bei neuen Photovoltaik-Anlagen ab einer Leistung von zehn Kilowatt sollen künftig 70 Prozent der jeweils geltenden EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch abgeführt werden. Selbst Bestandanlagen sollen nach dem Willen von Gabriel nicht verschont bleiben.

Die Verbraucherschützer halten das Vorgehen, die Kosten der Energiewende wieder auf mehr Schultern zu verteilen, prinzipiell für richtig. Eine Belastung des erneuerbaren Eigenverbrauchs sei aber der falsche Ansatz. Zudem stünden Geschäftsmodelle für EEG-Anlagen, die auf Eigenverbrauch setzten, erst noch am Anfang ihrer Entwicklung. Nach Berechnungen des vzbv bringt die geplante Umlage auf solaren Eigenverbrauch bis zum Jahr 2018 lediglich eine Entlastung von 75 Cent pro Haushalt und Jahr. Selbst bei Wegfall der Bagatellgrenze, wie von Teilen der Energiewirtschaft gefordert, wäre die Entlastung mit 1,20 Euro pro Haushalt und Jahr nur geringfügig höher. Die Umlagebefreiung müsse daher beibehalten werden, fordern die Verbraucherschützer. (Sandra Enkhardt)

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