Solarförderung sinkt weiter monatlich um 0,25 Prozent

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Der Photovoltaik-Zubau in Deutschland ist weiter schwach. "Die Zubauzahlen der vergangenen zwölf Monate liegen mit 1.811 Megawatt unterhalb des im EEG angestrebten Zubaukorridors von 2.400 bis 2.600 Megawatt. Der Zubau von Photovoltaik-Anlagen geht weiterhin konstant zurück ", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Veröffentlichung der Photovoltaik-Zubauzahlen für Februar erfolgte erst danach durch die Bundesnetzagentur. Diegemeldete Photovoltaik-Leistung für Februar beziffert die Behörde mit 98,98 Megawatt. Allerdings haben fast die Hälfte der Photovoltaik-Anlagen ein Inbetriebsnahmedatum vor dem 1. Februar 2015, was dieDegressionsberechung unlogisch macht, aber momentan wohl noch keine großen Auswirkungen haben dürfte.

Trotz des deutlichen Unterschreitens des Zubaukorridors sinken die Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen im April, Mai und Juni weiterhin jeweils um 0,25 Prozent, wie die Bundesnetzagentur bekanntgab. Eine Erhöhung der Solarförderung gibt es nach dem geltenden EEG erst, wenn der kumulierte Zubau unter 1000 Megawatt sinken würde. Bei einem Unterschreiten des Zubaukorridors um mehr als 900 Megawatt würden die Photovoltaik-Einspeisetarife konstant bleiben. Die Berechnung der Vergütungssätze obliegt dabei der Bundesnetzagentur. Zum 1. April sinken die Einspeisetarife damit für kleine Photovoltaik-Dachanlagen bis zehn Kilowatt Leistung auf 12,47 Cent pro Kilowattstunde; bis 40 Kilowatt Leistung auf 12,12 Cent je Kilowattstunde und für große Dachanlagen bis 500 Kilowatt Leistung auf 10,84 Cent je Kilowattstunde. Für Dachanlagen auf Nichtwohngebäuden und Freiflächenanlagen bis 500 Kilowatt Leistung liegt die Vergütung des Solarstroms im April bei 8,63 Cent je Kilowattstunde. Alle Photovoltaik-Anlagen mit mehr als 500 Kilowatt Leistung müssen an der verpflichtenden Direktvermarktung teilnehmen. Die Erlösobergrenze nach dem Marktprämienmodell wird analog zu den Einspeisetarifen auch um jeweils 0,25 Prozent in den kommenden Monaten weiter abgesenkt.

Neben dem Meldeportal für die Erfassung der Photovoltaik-Anlagen gibt es seit der EEG-Reform vom 1. August 2014 auch ein Anlagenregister, um den Zubau der anderen Erneuerbaren zu erfassen. Seither betrug der Zubau der Windenergie an Land 2797 Megawatt netto, wie die Bundesnetzagentur weiter mitteilte. Dabei seien Anlagen mit 3026 Megawatt neu installiertund in Betrieb genommen und mit 229 Megawatt endgültig stillgelegt worden. Seit August seien zudem Biomasseanlagen mit einer Leistung von insgesamt 63 Megawatt neu in Betrieb genommen worden. Für die Flexibilitätsprämie von Biomasse-Bestandsanlagen ist nach Angaben der Behörde ein Deckel mit einer Obergrenze von insgesamt 1350 Megawatt zusätzlich installierter Leistung vorgesehen. Bis Ende Februar 2015 habe der hierauf anrechenbare Zubau rund 28 Megawatt betragen. (Sandra Enkhardt)

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