SFV: EEG-Novelle teilweise verfassungswidrig

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Der Solarenergie-Fördervereins (SFV) hat ein Rechtsgutachten anfertigen lassen, das belegt, dass die EEG-Reform in wichtigen Punkten verfassungs- und europarechtswidrig ist. Felix Ekardt, Jura-Professor und Nachhaltigkeitsforscher an der Uni Rostock und der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik in Leipzig, habe das Gutachten im Auftrag des SFV erstellt. Nach seiner Auffassung werde bei der derzeitigen Fassung der EEG-Reform teilweise der rechtsstaatlich gebotene Vertrauensschutz und das Eigentumsgrundrecht von Bereteibern von EEG-Anlagen verletzt. Auch der Gleichbehandlungsgrundsatz sei in Teilen der Gesetzesvorlage nicht gegeben. „Die Übergangsfristen für bereits geplante Anlagen sind zu knapp bemessen. Ferner wird ohne hinreichenden Grund der Eigenstromverbrauch von fossilen Kraftwerken – klimapolitisch massiv kontraproduktiv – viel stärker als bei Erneuerbare-Energien-Anlagen finanziell begünstigt“, erklärt Ekardt.

Es sei außerdem nicht rechtens, dass die Förderung für bereits bestehende Biomassekraftwerke nun auf eine jährliche Höchstleistung begrenzt werden solle. „Die Investitionen von Anlagenbetreibern, die erst kürzlich viel Geld in Erweiterungsmaßnahmen investiert haben und bis jetzt daher eine entsprechende Stromleistung gar nicht erreichen konnten, werden damit rückwirkend entwertet", moniert der Jura-Professor in seinem Gutachten.

Die vorliegende Fassung des EEG sei aber nicht nur bezüglich der deutschen Verfassungsrechte bedenklich, sondern weise auch europarechtliche Probleme auf. „Die neuen Beihilfeleitlinien der EU-Kommission, an denen sich der EEG-Entwurf besonders bei den Ausnahmeregelungen für die Industrie orientiert, sind mit dem EU-Primärrecht teilweise unvereinbar“, erklärt Ekardt. Er ist der Meinung, dass die EU-Kommission mit den neuen Beihilfe-Richtlinien ihren Gestaltungsspielraum überschritten habe. Die weiter bestehende weitgehende Begünstigung der Industrie bei der EEG-Umlage sei weiterhin eine „europarechtswidrige Beihilfe", so Ekardt weiter. Außerdem verstoße die EEG-Novelle, aber auch das Gesamtkonzept der bisherigen deutschen Klimapolitik gegen das Grundrecht auf Leben und Gesundheit insbesondere junger Menschen. Der Klimawandel werde nicht wirksam bekämpft. "Der Gesetzgeber hat zwar erhebliche Gestaltungsspielräume, dass er aber den Klimaschutz – angesichts seiner verheerenden Folgen – in Zukunft weniger konsequent angehen will, sprengt seinen zulässigen Spielraum und verletzt die Grundrechte", erklärt Ekardt.

Das vollständige Gutachten will der SFV am 21.05. veröffentlichen. Am Donnerstag erfolgte die erste Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag. Bundeswirtschafts- und -energieminister Sigmar Gabriel (SPD) verteidigte dabei seine geplanten Gesetzesänderungen. Nun wird im Wirtschafts- und Energieausschuss des Bundestages weiter über den Gesetzentwurf diskutiert. Für Ende Juni ist die abschließende Abstimmung der EEG-Novelle im Bundestag vorgesehen. Anschließend wird auch noch der Bundesrat darüber entscheiden. Es ist allerdings kein zustimmungspflichtiges Gesetz. Am 1. August soll die EEG-Novelle nach Willen von Gabriel bereits in Kraft treten. (Sandra Enkhardt)

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