Regierungsgutachten spricht sich gegen Sonnensteuer aus

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Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) will von seinen Plänen, den Eigenverbrauch mit bis zu 50 Prozent EEG-Umlage zu belasten, nicht abrücken. Nun ist ein Regierungsgutachten veröffentlicht worden, dass die Sinnhaftigkeit dieses Vorhabens in Frage stellt. Die Kosten für die Energiewende würden durch das Vorhaben, den Eigenverbrauch bei Photovoltaik-Anlagen mit 50 Prozent EEG-Umlage zu belasten, nicht gesenkt, heißt es in einemZwischenbericht zum EEG-Erfahrungsbericht, den das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung (ZSW) im Auftrag der Bundesregierung erstellt hat.

Es sei vielmehr notwendig, Solarstrom von Umlagen und Netzentgelten befreit zu halten, um einen weiteren wirtschaftlichen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland zu ermöglichen. „Weiterhin sinkende Vergütungssätze erfordern zunehmend höhere Eigenverbrauchsanteile, die nicht durch Belastungen (z.B. Netzentgelte, Umlagen) des Eigenverbrauchs eingeschränkt werden sollten, um weiterhin Photovoltaik-Zubau wirtschaftlich zu ermöglichen.“ Zumal durch die EEG-Umlagebefreiung von Solarstrom keine finanzielle Mehrbelastung für die Allgemeinheit zu erwarten seien. „Photovoltaik-Eigenverbrauch führt heute zu einer Entlastung der EEG-Umlage, da die eingesparten spezifischen Differenzkosten höher als die durch den Eigenverbrauch entgangene EEG-Umlage sind“, heißt es in dem Gutachten.

Nach Angaben des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar) ist das Gutachten „Stromerzeugung aus Solarer Strahlungsenergie“ im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit erstellt und bereits Anfang 2014 der Bundesregierung zugestellt worden. Allerdings ist es erst am Freitag veröffentlicht worden. Auch die Verbraucherzentrale Bundesverband hat bereits darauf hingewiesen, dass das Kostenargument von Gabriel nicht zieht. Auch längerfristig würden Privathaushalte durch die geplante Belastung des Eigenverbrauchs bestenfalls um rund 50 Cent im Jahr entlastet.

Gemeinsam mit dem BSW-Solar hatten die Verbraucherschützer zudem prüfen lassen, ob die Sonnensteuer verfassungsmäßig sei. In einem erstellten Kurzgutachten der Berlin Kanzlei Geiser & Oppen wurden dabei mehrere Gründe aufgeführt, die eine Verfassungsklage rechtfertigen könnten. Mittlerweile gibt es mehrere Gutachten, die zu ähnlichen Schlussfolgerungen kommen. Ein Grund ist auch, dass die Industrie für ihren selbst verbrauchten Strom nur 15 Prozent EEG-Umlage zahlen soll, während kleinere Unternehmen und Privathaushalte 50 Prozent zahlen sollen. Der BSW-Solar rechnet im Falle der Einführung der Sonnensteuer mit einem massiven Einbruch des Photovoltaik-Zubaus in Deutschland, zumal nur Anlagen bis zehn Kilowatt Leistung davon ausgenommen sein sollen. Eigenverbrauchsanlagen im Gewerbe und Handel könnten damit unwirtschaftlich gemacht werden. Sie sind aber ein Haupttreiber des Photovoltaik-Ausbaus in Deutschland.

Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar, sieht nun den Bundestag in der Pflicht, die geplante Sonnensteuer aus dem EEG-Gesetzesentwurf zu streichen. „Andernfalls setzt sich die Politik dem Verdacht aus, sich zum Erfüllungsgehilfen großer Energiekonzerne zu machen. Diese haben großes Interesse an dieser Abgabe, um durch eine zunehmende Energieversorgung in Bürgerhand nicht weitere Marktanteile zu verlieren“, sagte Körnig.

Gabriel wiederum hat in einem Brief an den CDU-Wirtschaftspolitiker Michael Fuchs aus dieser Woche betont, dass er unbedingt an der Belastung des Eigenverbrauchs festhalten will. Er wolle auch auf die verfassungsrechtlichen Bedenken reagieren, die er nach eigenen Worten aber nicht teilt. Gabriel warb bei dem CDU-Politiker dafür, die Belastung für die Industrie auch auf 50 Prozent zu erhöhen, wobei für energieintensive Unternehmen weiterhin Ausnahmeregelungen gelten sollten. (Sandra Enkhardt)

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