Photovoltaik-Speicherförderung geht mit verschärften Anforderungen weiter

Teilen

Am 1. März startet die neue Photovoltaik-Speicherförderung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Das Bundeswirtschaftsministerium hatte dies vor etwa anderthalb Wochen bekanntgegeben. Mit dem neuen Förderprogramm sind höhere technische Forderungen an die Batteriespeicher verbunden. Nach der Bekanntmachung kann die Förderung für die Batteriespeicher in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage bis 30 Kilowatt Leistung beantragt werden. Diese muss auch nach dem 31.12. 2012 installiert worden sein.

Als Förderung wird dabei ein Zuschuss zur Tilgung des für die Investition bei der KfW in Anspruch genommenen Kredits gewährt. Der Zuschuss berechnet sich der Bekanntmachung zufolge als Anteil an den förderfähigen Kosten und wird mehrfach im Verlaufe der Förderung bis Ende 2018 gesenkt. Zwischen 1. März und 30. Juni liegt der Tilgungszuschuss bei 25 Prozent. Im zweiten Halbjahr 2016 sinkt er auf 22 Prozent. In Halbjahresschritten wird er dann immer um weitere drei Prozent sinken und liegt im zweiten Halbjahr 2018 dann noch bei zehn Prozent. Die maximal spezifischen förderfähigen Kosten liegen dabei für die Investition in ein neues kombiniertes Batteriespeicher-Photovoltaikanlagensystem bei 2000 Euro pro Kilowattpeak. Im Falle einer Nachrüstung liegen die maximalen spezifischen förderfähigen Kosten bei 2200 Euro pro Kilowattpeak.

Zudem müssen weitere Voraussetzungen erfüllt werden. So dürfe unter anderem die maximale Leistungsabgabe der Photovoltaik-Anlage am Netzanschlusspunkt maximal 50 Prozent der installierten Leistung betragen. Diese Verpflichtung zur Leistungsbegrenzung bestehe für die gesamte Lebensdauer der Photovoltaik-Anlage, mindestens aber 20 Jahre und erstrecke sich auch auf einen Weiterbetrieb der Anlage nach Außerbetriebnahme des Speichersystems. Der Wechselrichter müsse über eine geeignete elektronische und offen gelegte Schnittstelle zur Fernparamentrierung sowie zur Fernsteuerung verfügen. Die Batterien des Speichersystems müssten auch über eine Zeitwertersatzgarantie von zehn Jahren verfügen, um in den Genuss der Förderung zu kommen. Die verschiedenen Anforderungen müssten durch Zertifizierungen, gegebenenfalls durch Händler- und Herstellererklärungen nachgewiesen werden. Die geförderten Batteriespeicher müssten zudem in Deutschland installiert werden und mindestens fünf Jahre „zweckentsprechend“ betrieben werden. In dieser Zeit dürfe der Photovoltaik-Speicher nicht stillgelegt und nur dann verkauft werden, wenn ein entsprechender Weiterbetrieb nachgewiesen werde.

Die führenden deutschen Hersteller von Photovoltaik-Batteriespeichern wie Sonnen und E3/DC teilten bereits mit, dass ihre Systeme die erhöhten Anforderungen für die neuaufgelegte Förderung erfüllen. Insgesamt sollen 30 Millionen Euro bis Ende 2018 zur Verfügung stehen. Bereits zwischen Mai 2013 und Dezember 2015 gab es eine Förderung für Photovoltaik-Batteriespeicher. In diesem Zuge sind bereits etwa 19.000 Speichersysteme in Deutschland gefördert worden. „Wir rechnen mit einer weiter stark anziehenden Nachfrage. Die Kosten für Heimspeicher sind inzwischen so stark gesunken, dass sie für jeden Eigenheimer erschwinglich werden. Sonnenstrom aus der Konserve liegt voll im Trend“, erklärte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar). Der Verband hatte sich im Vorfeld für eine Fortsetzung der Photovoltaik-Speicherförderung stark gemacht.

Auch die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule (RWTH) Aachen begrüßt die Fortsetzung der Speicherförderung ausdrücklich. Das dort angesiedelte Institut für Stromrichtertechnik und Elektrische Antriebe (ISEA) hatte schon beim ersten Förderprorgramm das Monitoring übernommen und sich im vergangenen Jahr für die Fortsetzung ausgesprochen.  „Die Anpassungen der Richtlinien zum KfW-Förderprogramm orientieren sich in weiten Teilen an den wissenschaftlichen Empfehlungen, die wir Ende des letzten Jahres auf unserer Website veröffentlicht haben“, sagt Kai-Philipp Kairies von der RWTH Aachen auf Anfrage von pv magazine. „Wir halten die seitens des BMWi getroffenen Maßnahmen für geeignet, die Technologieentwicklung  weiter positiv zu beeinflussen und den volkswirtschaftlichen Nutzen langfristig zu steigern. Insbesondere die Verlängerung der Garantiedauer für den Batteriespeicher sendet ein starkes Signal an Hersteller und Endkunden, auf nachhaltige Technologien zu setzen“, so der Wissenschaftler weiter. Mit 30 Millionen Euro ist die Förderung geringer als noch im alten Programm, allerdings ist sie degressiv ausgestaltet und werde damit wohl über die erste Periode des Förderprogramms hinaus verfügbar sein. „Ich könnte mir vorstellen, dass mit den 30 Millionen Euro etwa 15.000 Speicher gefördert werden können, dies ist aber eine vorläufige Abschätzung – sobald die ersten Monate der Förderung ausgewertet sind, können wir oder die KfW hier Näheres sagen“, so Kairies weiter.

(Sandra Enkhardt)

Nächster Termin der pv magazine Webinare mit Initiativpartner E3/DC (Grafik: Fotolia/Trueffelpix):

7. März 15:00 bis 16:00: Infrarotheizung plus Batteriespeicher – ein Traumpaar?

Wir werden diskutieren, ob und wie die Kombi Speicher+PV+Infrarotheizung eine nachhaltige und kostengünstige Variante der Strom- und Wärmeversorgung eines Hauses darstellen kann.Zur AnmeldungMehr Informationen, weitere Webinare und Materialien zu vergangenen Webinaren

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Teilen

Ähnlicher Inhalt

An anderer Stelle auf pv magazine...

Schreibe einen Kommentar

Bitte beachten Sie unsere Kommentarrichtlinien.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.

Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.

Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.