Photovoltaik-Importzölle von bis zu 67,9 Prozent ab August möglich

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Nach der offiziellen Verkündung hat die Kommission nun auch die entsprechende Verordnung (EU) 513/2013 im Amtsblatt der der Europäischen Union veröffentlicht. Damit ist bestätigt, dass ab Donnerstag zunächst bis zum 5. August ein einheitlicher, vorläufiger Zollsatz von 11,8 Prozent auf Einfuhren von kristallinen Photovoltaik-Produkten aus China gelten wird. Entsprechend entfällt zugleich die seit März geltende zollrechtliche Erfassung entsprechender Einfuhren.

Die vorläufigen Anti-Dumpingzölle für kristalline chinesische Photovoltaik-Importe beziehen sich laut Verordnung auf deren  „Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt“.  Voraussetzung für den Import ist die „Leistung einer Sicherheit in Höhe des vorläufigen Zolls“. Sie gelten zudem nicht nur für in der Volksrepublik China hergestellte, sondern auch von dort aus versandte Einfuhren von kristallinen Solarmodulen, -zellen und Wafer.

Bis zum 5. August gilt für alle betroffenen Photovoltaik-Unternehmen ein einheitlicher Zollsatz in Höhe von 11,8 Prozent. Einigen sich die EU und China bis dahin nicht in Verhandlungen über ein alternatives Vorgehen, gelten ab dem 6. August bis zur endgültigen Entscheidung Anfang Dezember vorläufige Importzölle mit einer durchschnittlichen Höhe von 47,6 Prozent, die jedoch je nach Unternehmen unterschiedlich ausfallen können. Am glimpflichsten davon kommen laut EU-Verordnung chinesische Photovoltaik-Hersteller, die die EU-Ermittlungen unterstützt haben und geringere Dumpingspannen sowie entsprechend geringere sogenannte Schadensspannen für die EU-Hersteller  haben. So gilt für Yingli ein Importzollsatz in Höhe von 37,3 Prozent, für Jinzhou ein Satz von 38,3 Prozent, für Suntech  48,6 Prozent, für Trina Solar 51,5 Prozent, LDK Solar 55,9 Prozent,  JA Solar 58,7 Prozent und für Delsolar ein Importzollsatz in Höhe von 67,9 Prozent. Für rund 130 andere,  bei der EU-Untersuchung mitarbeitende Unternehmen, die im Anhang der Verordnung aufgeführt sind, gilt ab August ein vorläufiger Anti-Dumping-Zoll in Höhe von 47,6 Prozent. Für alle übrigen betroffenen Photovoltaik-Unternehmen aus China, die bei der EU-Untersuchung nicht mitarbeiteten, gilt ein Importzoll in Höhe von 67,9 Prozent.

Endgültig entschieden wird über die Höhe der Importzölle und eine mögliche rückwirkende Gültigkeit am 5. Dezember vom EU-Ministerrat. "Zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens kann keine Entscheidung über eine mögliche rückwirkende Anwendung von Antidumpingverfahren getroffen werden", heißt es in der Verordnung offiziell. Für ein Inkrafttreten der Zölle ist dann auch eine Mehrheit der EU-Mitgliedsländer notwendig. Bisher hat sich eine Mehrheit der Mitgliedsstaaten gegen die Importzölle ausgesprochen. (Hans-Christoph Neidlein)

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