Photovoltaik-Eigenverbrauch soll von Stromsteuer verschont bleiben

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Nach monatelangem Ringen scheint die Belastung des Photovoltaik-Eigenverbrauchs mit der Stromsteuer endgültig vom Tisch zu sein. Der entsprechende Plan von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sei am Widerstand des Bundeswirtschaftsministers Sigmar Gabriel (SPD) gescheitert, berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Dienstagausgabe) unter Berufung auf Koalitionskreise. Andeutungsweise bestätigte der SPD-Chef und Wirtschaftsminister dies auch auf der Handelblatt-Jahrestagung Energiewirtschaft 2017. Aus der Solarbranche gab es dafür zunächst keine Bestätigung.

Im Mai vergangenen Jahres hatte das Finanzministerium einen Referentenentwurf veröffentlicht, wonach die Steuerbefreiung bei Eigen- und Direktverbrauch weitgehend gestrichen werden soll. Nur Strom bis zu 20 Megawattstunden pro Kalenderjahr und Anlagenbetreiber sollten demnach von der Zahlung der Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent pro Kilowattstunde ausgenommen werden. Das Bundesfinanzministerium verteidigte diese Gesetzesänderung mit Verweis auf die EU-Beihilferichtlinien. So dürfe es neben dem EEG keine weiteren Vergünstigungen für erneuerbare Energien geben.

Wegen des Widerstands von Gabriel verzichte Schäuble nun auf die Steuer auf selbstverbrauchten Solarstrom und Strom aus Industriekraftwerken, heißt es in dem FAZ-Bericht weiter. Als Kompensation für die wegfallenden Einnahmen sollte demnach nun die steuerliche Begünstigung von Flüssiggas für Autos nicht verlängert werden. Voraussichtlich nächste Woche solle das Kabinett über den Gesetzentwurf zur Stromsteueränderung beraten.

Die Grünen begrüßte den Bericht. "Ich begrüße, dass das Bundesfinanzministerium bei diesem wichtigen Punkt, der weitere Schikane für die Energiewende bedeutet hätte, nun aufgegeben hat. Die Bundesregierung hat der Photovoltaik in dieser Legislaturperiode bereits genug Hürden in den Weg gelegt", sagte deren energiepolitische Sprecherin, Julia Verlinden, auf Anfrage von pv magazine. Es sei wichtig, dass nicht auch noch zusätzlichen steuerlichen Belastung für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen hinzukämen. (Sandra Enkhardt)

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