Elektrohandwerk wendet sich gegen Belastung von Kleinanlagen

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Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) fordert von der Bundesregierung, den Eigenverbrauch bei Kleinanlagen nicht mit der EEG-Umlage zu belasten. „Die Energiewende war bislang von breitem bürgerschaftlichen Engagement getragen. Es steht zu befürchten, dass dieses Engagement nun abgewürgt wird, weil investitionswillige Verbraucher sowie kleine und mittelständische Unternehmer nun zusätzlich zu den erhöhten Investitionskosten in die Photovoltaik-Anlage auch noch mit der EEG-Umlage belastet werden“, sagte ZVEH-Hauptgeschäftsführer Ingolf Jakobi.

Aus Sicht des Zentralverbands macht die geplante Belastung mit 40 Prozent EEG-Umlage, wie sie nun bei jeglicher Form des Eigenverbrauchs erhoben werden soll, auch systematisch gesehen keinen Sinn. Damit werde nur der Anreiz wieder erhöht, den Solarstrom doch ins Netz einzuspeisen, was die Netze unnötig belasten würde. Zudem führe die Einspeisung dazu, dass dieser Strom vermarktet werden müsse und damit die Diffenzkosten und in der Folge die EEG-Umlage wieder steige. „Damit werden also aktuelle Probleme verschärft, als diese zu lösen“, sagt Jakobi.

Es gebe weitere Gründe, die deutlich gegen die nun geplante Abschaffung der Bagatellgrenze sprechen würden. „Die Bundesregierung konterkariert damit ihre eigenen Förderprogramme für den Ausbau von Speichern mit Photovoltaik-Anlagen. Denn Betreiber von Kleinanlagen werden angesichts der Belastung mit der EEG-Umlage nun nicht mehr bereit sein, die zusätzlichen Kosten für netzdienliche Speicher zu tragen“, so der ZVEH-Hauptgeschäftsführer weiter. Nach Ansicht von Jakobi müsse die Bundesregierung die Bagatellgrenze noch erhöhen. Er schlägt eine Freistellung des Eigenverbrauchs bei Photovoltaik-Anlagen bis 100 Kilowatt Leistung vor. Zumindest aber müsse die Bundesregierung die Forderung des Bundesrats nach einer Anhebung auf 30 Kilowatt aufgreifen. Zudem beziehe sich auch die Speicherförderung auf Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung. Berechtigte Forderungen, nach denen sich auch die Eigenverbrauchsanlagen an den Kosten der Energiewende beteiligen sollen, lassen sich nach Auffassung des ZVEH nicht über die EEG-Umlage, sondern beispielsweise über die Netzentgelte erfüllen, wie es weiter heißt. (Sandra Enkhardt)

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