Beweise für unerlaubte Beihilfen für Chinas Photovoltaik-Hersteller

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Im Rahmen der Anti-Subventionsermittlungen soll die EU-Kommission Beweise haben, dass die chinesischen Hersteller kristalliner Photovoltaik-Produkte auf unerlaubte staatliche Beihilfen zurückgreifen konnten. Dies berichtet die Nachrichtenagentur Reuters unter Berufung auf Kreise, die mit den Ermittlungen vertraut seien.  Die von Solarworld geführte Vereinigung EU ProSun, die auch die Anti-Subventions- und Anti-Dumpingbeschwerde im vergangenen Herbst in Brüssel eingereicht hat, sieht ihre Vorwürfe bestätigt.

Die Europäische Kommission habe nun offenbart, dass 11 Prozent staatliche Subventionen in den Solarmodulen aus China steckten. "Die Subventionen Chinas werden eingesetzt, um europäische Wettbewerber aus dem Markt zu drängen. Ohne diese Subventionen würde kein chinesischer Anbieter überleben“, erklärte EU ProSun-Präsident Milan Nitzschke. Die Liste der untersuchten Subventionen sei seitenlang und reiche vom Zugang zu verbilligten Rohstoffen und Strom, den Aufbau von Überkapazitäten, Vermarktungszuschüssen und Staatsfinanzierungen für ansonsten nicht wettbewerbsfähige Unternehmen, heißt es weiter. EU ProSun kritisierte, dass den Erkenntnissen der Europäischen Kommission keine Handlungen folgten. Die Allianz für bezahlbare Solarenergie (Afase) wollte sich nicht zu diesem Thema äußern.

Die EU-Kommission lehnte auf Nachfrage eine Stellungnahme ab, da die Quelle in den Berichten ungenannt bleibe. Sie räumte allerdings ein, dass den verschiedenen Parteien im Photovoltaik-Handelsstreit die Feststellungen der Kommission in Brüssel im Anti-Dumping- und Anti-Subventionsfall zugeleitet worden seien. Nun müssten die beteiligten Organisationen und Unternehmen ihre Kommentare zu den Ergebnissen abgeben, hieß es in Brüssel. Die Inhalte seien aber vertraulich und nicht öffentlich zugänglich. „Lassen Sie mich gleichzeitig klarstellen, dass die offenbarten Ergebnisse im Anti-Subventionsverfahren nicht die einvernehmliche Lösung mit China beeinträchtigen, die Anfang August im Rahmen des Anti-Dumpingverfahrens erzielt wurde“, sagte John Clancy, Sprecher des EU-Handelskommissars.

Die EU-Kommission hatte sich mit der chinesischen Seite auf Mindestimportpreise für kristalline Photovoltaik-Produkte aus China sowie Importmengen verständigt. Die Mehrzahl der chinesischen Photovoltaik-Hersteller hatte dieses sogenannte „undertaking“ akzeptiert, dass von der chinesischen Handelskammer überwacht werden soll. Die restlichen kristallinen Photovoltaik-Hersteller aus China müssen seit dem 6. August durchschnittliche vorläufige Importzölle von 47,6 Prozent zahlen, wenn sie Waren in die Länder der Europäischen Union schicken. Im parallel laufenden Anti-Subventionsverfahren hatte die EU-Kommission zunächst auf vorläufige Ausgleichszölle gegen chinesische Unternehmen verzichtet. Eine endgültige Entscheidung in beiden Untersuchungen ist Anfang Dezember zu erwarten. (Sandra Enkhardt)

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