Baywa re reicht Schiedsklage gegen Spanien ein

Teilen

Die Baywa re Renewables Energy GmbH und die Baywa re Asset Holding GmbH haben eine Klage gegen Spanien eingereicht. Die geht aus der Veröffentlichung des Internationalen Zentrums zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) hervor. Bereits zu Jahresbeginn hatten zahlreiche deutsche Unternehmen, darunter RWE Innogy, Rhein Energie und Steag, Klagen bei diesem Schiedsgericht der Weltbank eingereicht. Sie erhoffen sich Entschädigungen in Millionenhöhe.

Es geht den Firmen darum, dass sie wegen der rückwirkenden Kürzung der Förderung von erneuerbaren Energien von der spanischen Regierung Schadensersatz erhalten wollen. Spanien hat seit Dezember 2010 mehrfach rückwirkend die garantierten Einnahmen für die Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen gekürzt.

Bei dem Schiedsgericht hatte auch Vattenfall 2012 eine Klage gegen die Bundesregierung eingereicht. Dabei geht es um die Stilllegung der deutschen AKWs des schwedischen Konzerns nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima. Nach Medienberichte will der Energiekonzern Schadenersatz in Höhe von mehr als 4,5 Milliarden Euro. (Sandra Enkhardt)

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Teilen

Ähnlicher Inhalt

An anderer Stelle auf pv magazine...

Schreibe einen Kommentar

Bitte beachten Sie unsere Kommentarrichtlinien.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.

Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.

Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.