Ausweitung der Industrieprivilegien bei EEG-Umlage beschlossen

Teilen

Der Bundestag ist bei seiner Abstimmung über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erwartungsgemäß der Empfehlung des Wirtschaftsausschusses gefolgt. CDU/CSU und SPD stimmten in der Sitzung am Donnerstagabend für die Änderung, die die Ausweitung der Industrieprivilegien bei der EEG-Umlage auf zwei weitere Branchen vorsieht. Die Linke stimmte dagegen, Bündnis 90 die Grünen enthielten sich. Ein Entschließungsantrag der Grünen, in dem sie mehr Unterstützung für die Photovoltaik forderten und eine Beschränkung der Ausnahmen für energieintensive Unternehmen, wurde mit der Mehrheit der Stimmen von Union und SPD abgelehnt. Die Linke unterstützte den Entschließungsantrag der Grünen.

Die Branchen der oberflächenveredelnden und wärmebehandelnden Unternehmen sowie die Hersteller von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen fallen mit der EEG-Änderung nun künftig in den Anwendungsbereich der Besonderen Ausgleichsregelung fallen. Diese Unternehmen können damit auch die Zahlung einer privilegierten EEG-Umlage beantragen. Insgesamt sind dazu Unternehmen aus 221 Branchen berechtigt.

Nach der aktuellen Liste des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die von Mitte März stammt, sind in diesem Jahr 2154 Unternehmen oder Unternehmensteile mit insgesamt 2854 Abnahmestellen bei der Zahlung der EEG-Umlage privilegiert. Dies ist nochmals eine Zunahme gegenüber 2014, als es 2779 Abnahmestellen von 2098 Unternehmen waren. Das derzeitige Entlastungsvolumen für die Industrie beziffert die BAFA mit 4,8 Milliarden Euro. (Sandra Enkhardt)

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Teilen

Ähnlicher Inhalt

An anderer Stelle auf pv magazine...

Schreibe einen Kommentar

Bitte beachten Sie unsere Kommentarrichtlinien.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.

Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.

Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.