Uckermarkleitung: 50Hertz erhält Baurecht

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Für den Ersatzneubau der sogenannten Uckermarkleitung liegt jetzt ein Beschluss zum Planergänzungsverfahren vor. Darin erteilt das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) 50Hertz Baurecht für die zwischen den Umspannwerken Bertikow und Vierraden im Nordosten von Brandenburg und Neuenhagen bei Berlin geplante 380-kV-Freileitung. Sie soll die bisherige 220-kV-Leitung ersetzen und kann damit zukünftig mehr Strom aus Wind- und Solaranlagen in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern Richtung Süden transportieren.

Die neue, rund 115 Kilometer lange Leitung wird bis zu fünfmal mehr Strom transportieren können als die aus den 1950er Jahren stammende jetzige Freileitung. Daher kann an den Umspannwerken Pasewalk, Bertikow, Vierraden und Neuenhagen mehr Strom aus Windparks sowie unterlagerten Netzebenen aufgenommen und sicher in das Übertragungsnetz integriert werden.

Im Vorfeld des jetzigen Beschlusses hatte 50Hertz Gutachten für zahlreiche Vogelarten erstellt. Diese detaillierte Betrachtung potenzieller Auswirkungen auf die Vogelwelt war erforderlich geworden, nachdem 2016 das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) einer Klage des NABU Brandenburg entsprochen und vom LBGR Nachbesserungen des ersten Beschlusses verlangt hatte. Diese Nachbesserungen sind im nun vorliegenden Beschluss zum Planergänzungsverfahren enthalten, darunter rund 70 Nebenbestimmungen sowie zeitliche Vorgaben für die Umsetzung von Vogelschutzmaßnahmen. Der von 50Hertz vorgeschlagene Trassenverlauf wurde in dem Beschluss nicht verändert.

Die Uckermarkleitung soll zukünftig an den östlichen Rand des Biosphärenreservates Schorfheide-Chorin ausweichen und nimmt somit sehr stark auf die Belange des Natur- und Vogelschutzes Rücksicht. Für die weiterhin tangierten Vogelschutzgebiete Randow-Welse-Bruch und Schorfheide-Chorin, die wegen ihrer Weiträumigkeit nicht umgangen werden können, hat das LBGR Ausnahmegenehmigungen erteilt. Hier muss 50Hertz umfangreiche sogenannte Kohärenzmaßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt ergreifen. Dabei spielt der Rückbau der alten Stromleitung eine wichtige und ausgleichende Rolle.

Damit durchziehende Vögel die Freileitung besser wahrnehmen und somit umfliegen können, wird 50Hertz in sensiblen Leitungsabschnitten Vogelschutzmarkierungen anbringen. Insbesondere sind in bestimmten Abschnitten Mast-typen mit einer reduzierten Höhe von nur 30 Meter anstatt der üblichen 50 Meter vorgesehen. In der Bauphase wird 50Hertz auch die Brutzeiten geschützter Vogelarten berücksichtigen, sodass der Leitungsbau die Aufzucht der Jungen nicht stört.

Um die Gefahren für die Vogelwelt besser einschätzen zu können, kooperiert 50Hertz bereits seit einigen Jahren mit verschiedenen Naturschutzorganisationen sowie Vogelschutzwarten, um durch systematische Untersuchungen neue wissenschaftlichen Erkenntnisse zu gewinnen, ob und in welchem Umfang Vögel durch Freileitungen in ihrem Lebensraum beeinträchtigt oder gefährdet sind. In einem Kooperationsprojekt innerhalb der Renewables Grid Initiative (RGI) haben 50Hertz sowie andere Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber gemeinsam mit dem NABU Bundesver-band ein Vogelfundportal ins Leben gerufen. Darüber können Funde gemeldet werden – erstmals bundesweit übergreifend.

Informationen zum Planungs- und Genehmigungsverfahren und zur Uckermarkleitung

Die Planungen für eine leistungsstärkere Uckermarkleitung begannen bereits 2005. Sie soll zwischen den Umspannwerken Bertikow in der Uckermark – über Vierraden bei Schwedt mit einem wichtigen Interkonnektor ins polnische Netz – bis nach Neuenhagen im Nordosten von Berlin verlaufen. Die vorhandene 220-kV-Leitung durchquert heute zentrale Bereiche des Biosphärenreservats Schorfheide-Chorin. Die geplante neue Freileitung wird das Schutzgebiet dagegen an dessen östlichen Rand Richtung Schwedt und Angermünde umgehen und schwenkt bei Golzow wieder auf den Verlauf der Bestandsleitung ein. Die Leitung war bereits Bestandteil der ersten Netzstudien der Deutschen Energie-Agentur (dena) und des Verbundplans transeuropäischer Energienetze 2006/2007 und wurde 2009 im Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) als Vorhaben von nationaler Bedeutung aufgeführt. Sie gilt noch heute als wichtiges Ausbauprojekt für die Energiewende und für den Klimaschutz.

Der Planfeststellungsbeschluss für die Freileitung erging im Juli 2014. Bis zum Urteil des BVerwG am 21. Januar 2016 auf Klage des NABU vergingen eineinhalb Jahre. Im November 2017 wurden sämtliche Antragsunterlagen für das Planergänzungsverfahren abgegeben, im Mai 2018 wurde das formale Planergänzungsverfahren eröffnet. Nach einem Erörterungstermin im November 2018 legte 50Hertz weitere Erläuterungen vor. Für zusätzlichen Klärungsbedarf sorgte unter anderem, dass während des laufenden Verfahrens ein Schreiadlerpärchen in das Untersuchungsgebiet zugezogen war.