„Keine Frage, das EEG-Gesetz ist in seiner aktuellen Form reformbedürftig. Deshalb ist es gut, dass Wirtschaftsminister Gabriel so frühzeitig seine Pläne für die Neugestaltung vorgelegt hat. Einige Ansätze, wie der Einschnitt bei den Privilegien für Großverbraucher, gehen in die richtige Richtung. Bei der Reform dürfen aber nicht die eigentlichen Ziele der Energiewende – die Reduktion von CO2-Emissionen und die Unabhängigkeit von Kernenergie bzw. fossilen Energieträgern – aus den Augen verloren gehen.
Das wäre jedoch der Fall, wenn der Eigenverbrauch von Solarenergie wie geplant in Zukunft EEG-umlagepflichtig würde. Denn damit würde die Rentabilität und so der Anreiz für den Betrieb oder Investitionen in Solarenergie erheblich abnehmen. Und das paradoxerweise zu einem Zeitpunkt, an dem Solarenergie nach milliardenschweren Anschubsubventionen aufgrund des schnellen technischen Fortschritts, der globalen Konkurrenz und Überkapazitäten an Solarmodulen endlich zu einer wettbewerbsfähigen Energiequelle geworden ist. Dabei bieten gerade Solaranlagen für den gewerblichen Eigenverbrauch Unternehmen die Möglichkeit, im Kleinen – unabhängig von Subventionen wie Einspeisevergütungen etc. – zur Energiewende und zu mehr grünem Strom beizutragen.* Die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch von Solarstrom würde deshalb das mühsam aufgebaute Haus wieder einreißen. Wir fordern aus diesem Grund an dieser Stelle dringend eine Überarbeitung der Pläne.“
*Eine ausführliche Studie dazu, unter welchen Bedingungen der Betrieb von Solaranlagen für den gewerblichen Eigenverbrauch wirtschaftlich attraktiv ist, steht hier zur Verfügung.
Mehr zu REC finden Sie unterwww.recgroup.com/de/.
Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.
Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.
Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.