Photovoltaik-Anlage ermöglicht es Investor seine Abfindung steuerfrei zu erhalten

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Im ersten Moment stellt der Verlust des Arbeitsplatzes für jeden Arbeitnehmer ein großes Problem dar. Die Abfindung ist dabei meist nur ein kleiner Trost. Je nach Gehalt und Jahren der Betriebszugehörigkeit fällt sie zwar mehr oder minder üppig aus, die Steuern, welche mit bis zu 50% der Abfindungssumme anfallen, führen oft jedoch dazu, dass kaum noch die Hälfte von der Abfindung übrigbleibt.

Minimierung der Steuerlast mit grüner Energie

Es gibt verschiedene Wege, um die Steuerlast zu minimieren und mit einem größeren Gewinn aus dem Verlust des Arbeitsplatzes herauszugehen. Auch die Solar Direktinvest GmbH hat für Ihre Kunden eine solche Lösung gefunden. Mit dem Konzept des Investments in eine Photovoltaik-Anlage auf einer gepachteten Dachfläche, wird es dem jeweiligen Investor möglich, seine Abfindung steuerfrei zu bekommen. In jüngster Zeit wurden bereits mehrere Kunden beim Erwerb eines solchen Investments unterstützt und ihnen damit die Möglichkeit eröffnet, ihre Abfindung steuerfrei zu erhalten.

Dabei ist es nicht immer möglich, dass ein Investor seine komplette Abfindung steuerfrei erhält. Dies ist auf das Angebot an PV Investments zum Zeitpunkt der Abfindungsauszahlung oder auch die Höhe der Abfindung zurückzuführen. Doch kann die Steuerlast meist so weit gesenkt werden, dass die Auszahlung so gut wie steuerfrei ist.

Beispielrechnung eines Investors, der seine Abfindung steuerfrei erhält

Um die Möglichkeit, die Abfindung steuerfrei zu erhalten, zu veranschaulichen, wählt das Unternehmen für seine Kunden auf seiner Website ein nachvollziehbares Rechenbeispiel. In diesem Beispiel wird von einer verheirateten Person ohne Kinder ausgegangen, die eine Abfindung von 100.000€ erhält. Eine solche Abfindungssumme scheint hoch, ist jedoch bei Gutverdienern, die langjährig Teil eines Unternehmens waren, durchaus vorstellbar. Wendet man nun die Fünftelregelung bei einem zu versteuernden Einkommen von 75.000€ an, landet man in etwa bei 38.760€ Steuerlast für das Ehepaar.

Wenn nun eine große PV-Anlage für 155.000€ erworben wird, verringert sich das zu versteuernde Einkommen durch den Investitionsabzugsbetrag auf 19.500€, sodass das Ehepaar knapp unter den Steuerfreibetrag rutscht. Somit müssen sie keine Steuern zahlen und erhalten die Abfindung steuerfrei.

Mit diesem Rechenbeispiel macht die Solar Direktinvest deutlich, dass ein Photovoltaik Investment die Möglichkeit bietet, die Steuerlast durch eine Abfindung signifikant zu senken.