Nur noch ein Antrag für Erneuerbare-Energien-Anlagen nötig

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Erneuerbare-Energien-Anlagen sollen in Frankreich künftig deutlich schneller umweltschutzrechtlich genehmigt werden als in der Vergangenheit. Am 1. März 2017 ist dazu ein vereinfachtes Verwaltungsverfahren in Kraft getreten. Die Bestimmungen bilden ein neues Kapitel im französischen Umweltrecht: Projektträger müssen für Windparks, Biogasanlagen und Solaranlagen nur noch einen einzigen Antrag stellen. Darauf weist das Beratungsunternehmen Sterr-Kölln & Partner hin. Erfüllt das Projekt die gültigen Vorschriften, erhalten sie nach Abschluss des Verfahrens und einer öffentlichen Anhörung eine umfassende umweltschutzrechtliche Genehmigung. Fast alle Anlagen, die erneuerbare Energien erzeugen, unterliegen dieser neuen Genehmigung. „Projektentwickler können jetzt mit schnelleren Genehmigungen rechnen“, sagt Markus Jenne von Sterr-Kölln & Partner. „Das wird den Markt beleben.“

Bei der Neuregelung handelt es sich um die Verordnung Nr. 2017-80 und die zwei Bestimmungen Nr. 2017-81 und 2017-82. Sie wurden Ende Januar im Amtsblatt veröffentlicht. Es wird erwartet, dass der neue juristische Rahmen die Formalitäten erleichtern und die Genehmigungsfristen verkürzen wird. Bei Windenergieanlagen etwa ist eine reguläre Frist von 9 Monaten angestrebt. Bislang dauerten Genehmigungen zwischen 15 und 24 Monate.

Bislang mehrere Genehmigungen nötig

In der Vergangenheit war die Einholung der umweltschutzrechtlichen Genehmigung in Frankreich recht aufwändig: Bis 2014 mussten mehrere Genehmigungen eingeholt werden, um etwa einen Windpark bauen und betreiben zu dürfen. Seit 2014 erleichterten Pilotprojekte in mehreren Regionen das Genehmigungsverfahren. Vorvergangenes Jahr wurden sie auf alle französischen Regionen ausgeweitet. Nach positiven Ergebnissen entschied der französische Staat, die Versuchsregelung nun in die normale Genehmigungspraxis zu übertragen.

Einheitliche Genehmigung soll erneuerbare Energien vorantreiben

Für Onshore-Windenergieanlagen vereint die Umweltgenehmigung nun die Baugenehmigung (ICPE, Installation Classée Pour la Protection de l’Environnement), die Rodungsbewilligung, die Genehmigung bezüglich der Flugsicherung sowie die Verpflichtungen gegenüber Militärwesen, Denkmalschutz und Kulturerbe. Sogar die Baugenehmigung ist künftig enthalten – dies ist jedoch nur bei Windenergieanlagen der Fall. Für die interne Kabeltrasse gilt die Genehmigung übrigens nicht.

Die Verfahrensvereinfachung soll dazu beitragen, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung zu erhöhen. Bei der Onshore-Windenergie etwa ist eine installierte Leistung von maximal 26.000 Megawatt (MW) bis Ende 2023 das Ziel. 2016 waren Anlagen mit einer Leistung von 12.065 MW errichtet.

Aktuelles Expertenwissen gibt es aufwww.sterr-koelln.com/news-downloads/gut-zu-wissen.

Über Sterr-Kölln & Partner

Sterr-Kölln & Partner mbB ist ein interdisziplinäres Beratungsunternehmen, das sich auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz spezialisiert hat. Das Team aus Wirtschaftsprüfern, Unternehmensberatern, Rechtsanwälten und Steuerberatern unterstützt Projektentwickler, Hersteller, Investoren, Banken, Kommunen sowie Stadtwerke dabei, ihre Zukunft nachhaltig zu gestalten. Standorte von Sterr-Kölln & Partner sind Freiburg, Berlin, Paris und Straßburg. Das 1979 gegründete Unternehmen beschäftigt 57 Mitarbeiter.

Pressekontakt:

Sterr-Kölln & Partner mbB

Markus Jenne

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E-Mail:markus.jenne@sterr-koelln.comWeb:www.sterr-koelln.com

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