Nicht Stückwerk, sondern ganzheitlicher Ansatz für die Wasserstoffregulierung notwendig

Teilen

Vom 22. bis zum 27. Januar 2020 hat das Bundeswirtschaftsministerium zum „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht“ die Verbändeanhörung durchgeführt. In dieser kurzen Frist hat der VKU eine umfassende Stellungnahme an das BMWi übermittelt. Dazu sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing:  

„Deutschland verfügt über eine gute Ausgangsbasis, um Vorreiter beim Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft zu werden. Es besteht ein breites Einsatzpotential von Wasserstoff in Industrie, Wärmeversorgung sowie im Verkehrssektor. Voraussetzungen dafür sind: ein deutlich wachsender Anteil erneuerbarer Energien sowie eine auf umgerüstete Gasnetze und geeignete Kavernenspeicher gestützte Versorgungsinfrastruktur, die künftig Wasserstoff aufnehmen, speichern und verteilen kann. Den Ansatz der Bundesregierung, mit der Wasserstoffstrategie internationale Technologieführerschaft zu erreichen und zugleich die Dekarbonisierung von Produktions- und Anwendungsprozessen zu forcieren, unterstützt der VKU.  

Allerdings wird der vorgelegte Gesetzentwurf des BMWi den energiewirtschaftlichen Erfordernissen eines ganzheitlichen Ansatzes für den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft in keiner Weise gerecht.  Die Nutzung des Entwicklungspotentials vorhandener Gasverteilnetze für die Wasserstoffwirtschaft wird nicht ausreichend berücksichtigt. Die vorgesehene gesonderte Regulierung für Wasserstoffnetze ist volkswirtschaftlich ineffizient. Nicht nachvollziehbar ist auch, warum Wasserstoffnetzbetreiber wählen sollen, ob sie sich den Regulierungsvorgaben unterwerfen oder nicht. Anstelle von Sonderregelungen für Wasserstoffnetze ist ein Regulierungsrahmen notwendig, der zukünftig abschätzbare Entwicklungen antizipiert und damit die innovativen Pilotprojekte auch von Stadtwerken flankiert. Dafür ist eine ganzheitliche Definition des Gasbegriffs im EnWG erforderlich, die sowohl Erd- und Biogas als auch Wasserstoff umfasst. Dann können die bisher bewährten Regulierungsvorgaben für Gasnetzbetreiber auch verpflichtend für Wasserstoffnetze angewendet werden. Hier kann man auf bereits etablierte Regelungen zurückgreifen. Dies ist ein guter Ansatz, um komplexen Prozessen die notwendige Struktur zu geben.

Für die Dekarbonisierung des Wärmemarktes wird Wasserstoff eine wichtige Rolle spielen. Wie in der Stromerzeugung wird eine Umstellung auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung sukzessive erfolgen. Daher ist wichtig, dass über eine kontinuierlich zunehmende Beimischung von Wasserstoff in der Wärmeversorgung eine deutliche Emissionsminderung erreicht wird. Der vorliegende Gesetzentwurf mit seiner Sonderregulierung für Wasserstoffnetze und einem Ausschluss der Gasverteilnetzbetreiber von der Wasserstoffwirtschaft behindert den Transformationspfad und gefährdet damit den Umbau der bestehenden Gasverteilnetze zu einer leistungsfähigen, klimafreundlichen Versorgungsstruktur für Haushalts-, Industrie- und Gewerbekunden mit Wasserstoff. Vorläufiges Fazit: Der Gesetzentwurf definiert einen Kurs, der sich später nur schwer korrigieren lässt. Die Bundesregierung sollte daher das ‚Wasserstoffschiff‘ auf einen Kurs bringen, der die Dekarbonisierung aller Wirtschaftsbereiche optimal ermöglicht.“  

Neben der Wasserstoffregulierung beinhaltet die VKU-Stellungnahme weitere wichtige Änderungsforderungen zu den geplanten Regelungen für Strom- und Gasrechnungen, Energielieferverträge und Energiepreis-Vergleichsinstrumenten für Energiekunden, deren Umsetzung keinesfalls unterschätzt werden darf. Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.