Nationaler Wasserstoffrat empfiehlt einheitliche Besteuerung von Wasserstoff im Mobilitätsbereich

Teilen

Wasserstoff ist eine wichtige Technologieoption zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) in der Mobilität. Sowohl Brennstoffzellenanwendungen als auch Wasserstoffverbrennungsmotoren erfüllen den aktuellen Vorschlag der EU-Ratspräsidentschaft für ein CO2-freies schweres Nutzfahrzeug.

Wasserstoff wird bislang abhängig von der verwendeten Technologie unterschiedlich besteuert. Während Wasserstoff für Brennstoffzellenantriebe steuerbefreit ist, wird Wasserstoff für einen H2-Verbrennungsmotor besteuert. Dies führt dazu, dass Tankstellenbetreiber wie H2 Mobility die Betankung von Fahrzeugen mit einem Wasserstoffverbrennungsmotor nicht erlauben, da die Abgabe von Wasserstoff derzeit steuerfrei erfolgt.

Um das volle THG-Minderungspotential im Straßenverkehr in der Markthochlaufphase nutzen und ausschöpfen zu können, empfiehlt der Nationale Wasserstoffrat, Möglichkeiten zu schaffen, dass Wasserstoff sowohl für Brennstoffzellenantriebe als auch für Verbrennungsmotoren steuerlich gleichbehandelt werden. In dieser Stellungnahme werden Lösungswege hierfür aufgezeigt.

Die vollständige Stellungnahme zur einheitlichen Besteuerung von Wasserstoff ist unter diesem Link abrufbar.