Kommission vergibt Chance – Zölle um 18 Monate verlängert

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Die EU-Kommission hat heute die Nachfolgeregelung zu Anti-Dumping- und Anti-Subsidy-Maßnahmen auf chinesische Solarmodule und -zellen veröffentlicht. Zölle und Mindestpreis bleiben zwar für weitere 18 Monate in Kraft. In einer neuen Untersuchung will die Kommission aber bis Anfang September die Höhe von Zöllen und Mindestpreis anpassen und die Einfuhrpraxis vereinfachen.

„Zwar hat die EU-Kommission die Chance vertan, den europäischen Solarmarkt preislich sofort wieder auf Weltniveau zu bringen und die Nachfrage umgehend zu beleben“, kommentiert Dr. Holger Krawinkel, Sprecher der Solar Alliance for Europe (SAFE), die Verlängerung der Handelsmaßnahmen. „Aber dennoch ist das Ende dieses unleidigen Handelskonflikts abzusehen. Zölle und Mindestpreis für chinesische Solarmodule und Solarzellen laufen definitiv im September 2018 aus und das Preisniveau wird voraussichtlich ab September dieses Jahres schrittweise angepasst. Im schlimmsten Fall hätte der Handelskonflikt noch fünf Jahre lang in die Verlängerung gehen können.“

Die Kommission hat zeitgleich mit der Veröffentlichung der Ergebnisse eine Interimsüberprüfung gestartet. Erst nach Abschluss dieser weiteren Untersuchung lassen sich die Preisfindungsmechanismen anpassen. „Wir verstehen die Absicht der Kommission so, dass die Zollmaßnahmen sukzessive auslaufen sollen und am Ende der 18 Monate Weltmarktpreisniveau erreicht ist“, so Krawinkel.

Grundsätzliche Zweifel an der Wirksamkeit dieser Schutzmaßnahmen bleiben allerdings. Obwohl diese Regelung die europäischen Solarmodul- und Solarzellenhersteller geschützt hat, ist es ihnen nicht gelungen, vorhandene strukturelle Defizite zu überwinden und wettbewerbsfähig zu werden, urteilt der SAFE-Sprecher: „Ob sich das bis zum Auslaufen im September 2018 noch grundlegend ändern wird, obwohl dann die Schutzmaßnahmen über fünf Jahre in Kraft waren, ist offen.“

Den europäischen Stromverbrauchern wird die Abschaffung der Handelsmaßnahmen große Vorteile bringen. Die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit von Solarstrom hat das Brüsseler Becquerel-Institute in einer gemeinsam von SAFE, SolarPower Europe und BayWa r.e. beauftragten Untersuchung errechnet. Die Forscher haben die Vollkosten für Strom aus großen Solarstromanlagen mit mehr als 5 Megawatt Leistung in elf europäischen Ländern an unterschiedlichen Standorten untersucht. Angenommen wurde dabei, dass die Module zu Weltmarktpreisen eingekauft werden und der Solarstrom das Niveau des durchschnittlichen Börsenstrompreises erreicht. Ergebnis: Solarstrom ließe sich heute schon zu Vollkosten von 3,3 bis 6,4 Eurocent je Kilowattstunde produzieren. In Spanien, Italien und Frankreich wären Solarstrom sogar schon seit dem Jahr 2016 auf dem Niveau des Börsenstrompreises angelangt. In Österreich würde diese Schwelle im Jahr 2018 erreicht, in Deutschland ab dem Jahr 2019. Alle anderen Länder, bis auf Polen und Finnland, erreichen diese Wettbewerbsschwelle bis zum Jahr 2020. Die Stromproduktionskosten lägen dann europaweit in einer Spanne von 2,7 bis 5,3 Cent je Kilowattstunde und könnten bis 2030 auf 2,0 bis 4,9 Cent je Kilowattstunde sinken. Auf diesem Preisniveau, schlussfolgern die Studien-Autoren, sei Solarstrom bald die günstigste Art der Stromerzeugung in Europa.

„Es liegt jetzt in der Hand der Kommission und den bis zum Herbst zu diskutierenden Regelungen, diese Kostensenkungspotenziale im europäischen Strommarkt rasch zu erschließen“, sagt Dr. Holger Krawinkel. „Die SAFE-Mitglieder wollen ihren Beitrag dazu leisten.“

 

Die offiziellen Dokumente können Sie hier abrufen:

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2017.056.01.0131.01.DEU&toc=OJ:L:2017:056:TOC

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2017.056.01.0001.01.DEU&toc=OJ:L:2017:056:TOC

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.C_.2017.067.01.0016.01.DEU&toc=OJ:C:2017:067:TOC

 

Zum Hintergrund

Die EU-Kommission hatte Anfang Dezember 2015 eine Auslaufüberprüfung (Expiry Review) zu den im Jahr 2013 verhängten Zöllen auf chinesische Solarmodule und -zellen eingeleitet. Diese Untersuchungen folgen einem standardisierten Ablauf und erstrecken sich über einen Zeitraum von 15 Monaten. Während dessen bleiben die Maßnahmen unverändert in Kraft.

Als Ergebnis einer Auslaufüberprüfung kann die Kommission nur entscheiden, ob die Maßnahmen enden oder weiterlaufen; die Zollhöhe kann nicht korrigiert werden. Üblich ist eine Verlängerung um zwei bis fünf Jahre.

In ihrem Regulierungsentwurf vom Dezember 2016 hatte die Kommission eine Verlängerung um 24 Monate vorgeschlagen; dies lehnten die EU-Mitgliedstaaten jedoch mehrheitlich ab. Kommission und Mitgliedstaaten einigten sich auf einen Kompromiss und die Laufzeit von 18 Monaten.

In einer unmittelbar anschließenden Interimsüberprüfung (Interim Review) sollen nun die Zollhöhe, die Vereinbarungen zum Mindestpreis (Transparenz der Regelungen, Preisbildungsmechanismus) und administrative Verfahrenserleichterungen geregelt werden. Interimsüberprüfungen dauern regulär 12 Monate; die Kommission will dieses Verfahren auf 6 Monate verkürzen.

 

Über SAFE

SAFE hat sich im Juni 2015 als Netzwerk von Unternehmen gegründet, die entlang der solaren Wertschöpfungskette aktiv sind. Die Allianz unterstützt die deutschen und europäischen Ziele zum Klimaschutz und zum Ausbau der Erneuerbaren Energien. Um diese Ziele zu erreichen, braucht es einen offenen und fairen Wettbewerb ohne Handelsbeschränkungen.

 

Kontakt für MedienvertreterInnen

Solar Alliance for Europe (SAFE)

Tel.: 030 / 201 805 50

Email:presse@safe-eu.orgWebsite:www.safe-eu.org