Investitionsabzugsbetrag für eine Photovoltaikanlage richtig nutzen

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Für wen ist die Investition in Photovoltaik lohnenswert?

Grundsätzlich sollte jeder, der die Möglichkeit hat, eine eigene PV-Anlage zu installieren, ernsthaft darüber nachdenken. Dafür ist eine ausreichend große Dachfläche notwendig, jedoch können auch Freiflächen in frage kommen. Die Investition in Photovoltaik bietet derzeit erhebliche finanzielle Vorteile. Neben den Einsparungen bei der Stromrechnung profitieren Investoren von umfassenden Förderungen seitens der Politik, die sowohl direkte Zuschüsse als auch steuerliche Erleichterungen umfassen.

Ein solches steuerliches Instrument ist der sogenannte Investitionsabzugsbetrag (IAB), eine spezielle Regelung in Deutschland, die es Unternehmen und Privatpersonen ermöglicht, einen Teil ihrer geplanten Investitionskosten für eine Photovoltaik-Anlage vorab steuermindernd geltend zu machen. Der IAB zielt darauf ab, Investitionen zu fördern und finanzielle Belastungen für Unternehmen zu mindern. Im Rahmen dieser Regelung erhalten Investoren 25 Prozent ihrer Investitionskosten vom Finanzamt zurück.

Diese steuerliche Maßnahme hat dazu geführt, dass Photovoltaik zunehmend auch für Investoren attraktiv wird. Sie bietet ein neues und ansprechendes Geschäftsmodell, das es ermöglicht, in die Umwelt zu investieren und gleichzeitig finanzielle Gewinne zu erzielen. Bei richtiger Herangehensweise kann der Investitionsabzugsbetrag sogar zu einem deutlich besseren Cashflow führen als bei anderen beliebten Investitionsobjekten wie Immobilien.

In Photovoltaik investieren – auch ohne Immobilien Eigentum

Die Investition in Photovoltaik ist auch für Personen ohne eigenen Grundbesitz oder jene, die diesen nicht nutzen können oder möchten, äußerst attraktiv. Wer die steuerlichen Vorteile einer Photovoltaik-Investition versteht und nutzt, kann als Investor beträchtliche Gewinne erzielen. Es besteht die Möglichkeit, Dachflächen anderer Unternehmen zu mieten oder Flächen in Solarparks zu pachten, beispielsweise über spezialisierte Solarunternehmen. Auf diesen Flächen wird dann eine Anlage betrieben, um sämtliche Steuervorteile zu nutzen und langfristige Gewinne bei minimalem Pflegeaufwand zu ermöglichen.

Photovoltaikanlagen sind bekannt für ihre geringen Wartungsanforderungen und ihre einfache Pflege, was die Verwaltung des Investments im Vergleich zu anderen Investitionen, wie beispielsweise einem Mehrfamilienhaus, erheblich vereinfacht. Zudem lassen sich Gewinne leichter ermitteln, planen und kalkulieren. Daher bieten PV-Anlagen trotz geringem Arbeitsaufwand hohe Renditen, die sich aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ergeben. Dieses Gesetz sieht vor, dass die eingespeiste Sonnenenergie in das Stromnetz mit einer garantierten, staatlich festgelegten Vergütung honoriert wird – und das mindestens für die nächsten 20 Jahre.

Wie funktioniert der Investitionsabzugsbetrag bei einer Photovoltaik Anlage?

Der Investitionsabzugsbetrag bietet Investoren eine attraktive Möglichkeit, und für zusätzliche Flexibilität stellt der Staat gleich drei verschiedene Modelle zur Abschreibung bereit. Diese können je nach Bedarf kombiniert werden und umfassen:

1. Investitionsabzugsbetrag
2. Sonderabschreibung
3. Lineare Abschreibung

Gemäß §7g Abs. 1 ESTG können bis zu 50 Prozent des geschätzten Anschaffungsbetrags für eine PV-Anlage geltend gemacht werden, sofern die erforderlichen Bedingungen erfüllt sind und diese als fiktive Betriebsausgaben behandelt werden. Dadurch können die steuerlichen Vorteile der Photovoltaikanlage bereits bis zu drei Jahre im Voraus genutzt werden, noch bevor der eigentliche Erwerb erfolgt. Dies gilt bis zu einem Höchstbetrag von 200.000 Euro, ohne dass Nachweise erbracht werden müssen.

Zusätzlich zur Möglichkeit des Investitionsabzugs wird das Steuermodell durch die Option zur Sonderabschreibung erweitert. Jährlich können fünf Prozent des Netto-Anschaffungspreises als lineare Abschreibung über einen Zeitraum von 20 Jahren geltend gemacht werden. Durch die vollständige Ausnutzung dieser Möglichkeiten können Investoren bei einer Gesamtinvestition von 200.000 Euro bis zu 55.800 Euro an Steuern einsparen.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gerne!

Der Investitionsabzugsbetrag macht die Photovoltaik Anlage längst nicht mehr ausschließlich für Privathaushalte oder Unternehmen mit eigenem Grundbesitz attraktiv, sondern auch für Investoren und Unternehmen mit hoher Steuerschuld. Um die bestmögliche Lösung für den individuellen Fall zu finden, ist es ratsam, einen spezialisierten Steuerberater sowie einen erfahrenen Hersteller von Photovoltaik-Anlagen wie Solaro Sales GmbH zu konsultieren.

Das Unternehmen hat bereits zahlreichen Investoren geholfen, ihre Jahresgewinne zu maximieren. Weitere Informationen sind auf der Homepage erhältlich.